Meine älteste Tochter schrieb vor ein paar Tagen an das Bundesverfassungsgericht. Hätte ihre Verfassungsbeschwerde Erfolg, dann stünde ihre Verfahrensbeiständin (die sogenannte “Anwältin der Kinder”) sehr schlecht da. Die angefochtenen Gerichtsbeschlüsse gegen Kinderrechte und die Gleichberechtigung basieren nämlich weitgehend auf einer vermutlich verfassungswidrigen Einschätzung der Verfahrensbeiständin.
Diese Verfahrensbeiständin, deren Aufgabe es eigentlich ist, die Interessen und Rechte der Kinder vor Gericht zu vertreten, hat meine elfjährig Tochter nicht bei der Verfassungsbeschwerde unterstützt. Vielmehr legt diese es mir nun negativ aus, dass ich der ältesten Tochter bei ihrer Verfassungsbeschwerde half.
In ihrer Stellungnahme vom 08.08.2019 im Verfahren 1 F 792/19 am Amtsgericht Ulm schreibt die Verfahrensbeiständin:
“Der Vater lässt zu, dass sie [Anm.: die älteste Tochter] ein hohes Maß an Verantwortung übernimmt, indem sie […] aktuell eine Verfassungsbeschwerde einreicht, obwohl ihrem Wunsch, beim Vater zu leben, entsprochen wurde.”
Eine Person, deren Aufgabe es vor Gericht ist, die Rechte der Kinder zu vertreten, kritisiert also, dass ein Kind genau dies tut. Noch dazu maßt sich diese Verfahrensbeiständin an, zu bestimmen, in welchem Umfang ein Kind seine Rechte selbst wahrnehmen darf. Wieviel Verantwortung darf ein Kind für seine Rechte übernehmen? Etwa nur so viel, damit das Bundesverfassungsgericht der Verfahrensbeiständin nicht in die Quere kommt?
Der Verfahrensbeiständin passt offenbar nicht, dass meine Tochter für ihre Rechte und die ihrer Geschwister kämpft, sowie für deren Schutz vor der Gewalt im Umfeld der Mutter – notfalls bis zu den höchsten Gerichten, um damit unter anderem die offenkundigen Täuschungen und Unwahrheiten der Verfahrensbeiständin rechtskräftig zu entlarven.
Der Verfahrensbeiständin missfällt offenkundig, was meine Tochter rechtlich sagt, also behauptet sie, ich hätte meine Tochter dazu gedrängt bzw. würde sie nicht vor zu viel Verantwortung schützen. Somit spricht sie meiner Tochter den eigenen Willen, die eigenen Rechte und die Würde ab. Gleichzeitig scheint sie mich grundlos als schlechten Vater darzustellen, um meinen Schutz der Tochter zu schwächen.
Die Verfahrensbeiständin verkennt allem Anschein nach: Jeder Mensch ist von Geburt an Träger von Grundrechten, die dieser Mensch in jedem Alter einklagen kann – insbesondere vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Verfahrensbeiständin will offenkundig meiner ältesten Tochter schon das natürliche Recht absprechen, ihre Grundrechte wahrzunehmen.
Für noch bedenklicher halte ich, dass die Verfahrensbeiständin vollständig ignoriert, dass meine elfjährige Tochter deshalb die Verfassungsbeschwerde einreichte, weil unter anderem die Verfahrensbeiständin ihre 3 jüngeren Geschwister nicht vor der jahrelangen Gewalt im Umfeld der Mutter schützt. Darauf hat meine älteste Tochter die Verfahrensbeiständin mehrfach per Email hingewiesen und hat sie aufgefordert, sich beim Amtsgericht Ulm dafür einzusetzen, dass auch ihre Geschwister beim Vater leben sollen, wo sie hin floh und Schutz fand.
Zusammengefasst toleriert die Verfahrensbeiständin offenkundig aus Eigennutz Gewalt gegen Kinder durch deren Mutter und verhält sich verfassungs- und kinderrechtefeindlich. Sie beabsichtigt wohl, ihre Fehler zu vertuschen und die von den Kindern gewünschte gleichberechtigte Erziehung durch beide getrennten Eltern weiterhin zu verhindern – dies alles unter dem Deckmantel des sogenannten “Kindeswohl”.
Nein, es ist keinesfalls zu viel Verantwortung für ein Kind, nach meinem Dafürhalten. Wenn von Erwachsenen Rechte für Kinder ausgesprochen und eingeräumt werden, dann sind diese Rechte nicht einen Pfifferling wert, wenn sie nicht damit verbunden sind, dass diese Kinder, für die diese Rechte erkoren wurden, auch rechtliches Gehör in Anspruch nehmen dürfen, bzw. sollen und vor allem müssen, grade dann, wenn diese Rechte aufgrund der Gefühle und Erfahrungen der Kinder nicht eingehalten werden.
Leider agieren alle mir bekannten “Verfahrensbeistände” gegen die Kinder, die sie per Gesetz vertreten sollen, indem sie Parteiverrat begehen und die Mutter vertreten. Dann beschweren sie sich darüber, dass das Kind (5 Jahre alt) seine Rechte nicht selbst einfordert – wofür nicht mal sie, obwohl gerichtlich dafür beauftragt, annähernd die Eier für haben…