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Erstellt die KJP Stuttgart seriöse Gutachten? Teil 3: Qualität und Qualifikation

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Um die Qualität eines möglichen Gutachtens durch die KJP Stuttgart sicherzustellen, habe ich dem Gutachter die folgenden Fragen zur Qualität des Gutachtens und zur Qualifikation des Gutachters gestellt:

  1. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen zum von Ihnen im Verfahren XXXX F 320/18 erstellten Gutachten:
    1. Warum drücken Sie wiederholt ihr Verständnis für die Situation der Mutter aus, jedoch nicht für die des Vaters (z.B. „Folgt man ihren [Anm.: Mutter] Schilderungen, was dessen [Anm.: Vater] Verhalten der Familie gegenüber in den letzten Jahren anbetraf, dann ist ihre Reaktionsweise nachvollziehbar.” (S. 75)?
    2. Hatte XXXX [Anm.: die jüngste Tochter] Angst vor Ihnen? War XXXX [Anm.: die jüngste Tochter] „klammernd” und wollte nicht alleine bei Ihnen als Sachverständigen bleiben (S. 37)?
    3. Im Gutachten wird auf die Angabe wissenschaftlicher Literatur vollständig verzichtet. Auf welche wissenschaftliche Literatur oder Erkenntnisse beziehen Sie sich in Ihren Ausführungen?
    4. Im Gutachten wird auf die Angabe testdiagnostischer Verfahren verzichtet. Welche testdiagnostischen Standards haben Sie eingesetzt und wenn ja, an welcher Stelle im Gutachten?
    5. Würden Sie der folgenden mir zugetragenen fachlichen Einschätzungen ihrer Arbeit zustimmen  und wenn nicht, wieso nicht?
      1. Der Sachverständige (SV) filtert im Interesse der Mutter extrem.
      2. Der SV interpretiert negativ um, wo er den Vater typisiert.
      3. Schlüssigkeit basiert auf fantasierten Erweiterungen von Fakten und auf Zuweisungen von Aussagen an den Vater, die aber tatsächlich teilweise wörtlich und unkritisch aus Meinungen von Gegnerinnen des Vaters entnommen wurden.
      4. Der SV ignoriert wissenschaftliche Standards zu den Abläufen bei Trennung und Scheidung mit Kindern und interpretiert willkürlich.
  2. Welche Anzeichen von Wissenschaftlichkeit sehen Sie in Ihrem fertiggestellten Gutachten im Verfahren XXXX F 320/18?
  3. Was wollen Sie tun, um zukünftig eine höhere wissenschaftliche Qualität sicherzustellen und seriöse Gutachten zu erstellen?
  4. Wollen Sie sich an folgende Kriterien für die Qualität des Gutachtens halten? Wenn nein, warum nicht und welche Alternativen schlagen Sie vor?
    1. Der Sachverständige hält die Mindeststandards des BMJV ein („Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht”, Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015).
    2. Der Gutachter orientiert sich ergänzend an den Mindestanforderungen und auch am Leitfaden der Warendorfer Praxis.
    3. Der Gutachter definiert wissenschaftlich hinreichend einheitliche Bewertungskriterien für alle “Regelungen des Umgangs” (Wechselmodell, Residenzmodell, begleiteter Umgang, Umgangsausschluss).
    4. Der Sachverständige belegt all seine Einschätzungen und Empfehlungen anhand deutscher und internationaler wissenschaftlicher (Meta-)Studien.
    5. Alle Einschätzungen und Empfehlungen des Gutachters haben sich immer auf beide Elternteile zu beziehen.
  5. Bitte schicken Sie mir Ihren lückenlosen und verifizierbaren Lebenslauf zu.
  6. Bitte legen Sie Nachweise vor
    1. … zur Approbation zum Psychologischen Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut;
    2. … zur Ausbildung im Bereich Psychosomatik;
    3. … zu einer pädagogischen Ausbildung;
    4. … zu Kenntnissen im Bereich Epigenetik.
  7. Bitte legen Sie glaubhaft dar, dass Sie qualifiziert sind, die Wünsche, Interessen und insbesondere die Rechte der Kinder wahrzunehmen, um somit ihre Kinderrechte selbstverständlich zu respektieren und sicherzustellen?
  8. Bitte weisen Sie nach, dass Sie sich auf dem aktuellen Forschungsstand zum Thema Wechselmodell befinden, indem Sie folgendes vorlegen:
    1. Eine Liste der von Ihnen zu berücksichtigenden wissenschaftlichen Literatur zum Thema Wechselmodell (z.B. Prof. Dr. Linda Nielsen, Prof. Dr. Sünderhauf, …)
    2. Eine Liste der von Ihnen besuchten wissenschaftlichen Fachkonferenzen zum Thema Wechselmodell (z.B. ICSP-Konferenz in Straßburg, …).
  9. Bitte legen Sie offen, ob Sie gemäß dem aktuellen internationalen Forschungsstand das Wechselmodell aus fachlicher Sicht und im Hinblick auf das Kindeswohl im Allgemeinen gegenüber dem Residenzmodell bevorzugen würden. Bitte begründen Sie Ihre fachliche Einschätzung kurz.
  10. Warum sehen Sie sich imstande, gem. § 163 Abs. 2 FamFG bei der Erstellung des Gutachtens auch auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinzuwirken?

 

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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6 comments

  1. Susanne 14 November, 2018 at 20:02 Reply

    Wie im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychosomatik gearbeitet wird, darüber kommt gerade viel im Radio und in den Medien. In den Links geht es um erkrankte Kinder, aber auch um Kinder mit Symptomen, die bzw. deren Eltern nur Beratung brauchen. Bindungsabbrüche und Bindungsminderungen werden hiernach als absolute Ausnahme und nach gründlicher Bearbeitung des gesamten Themenfeldes in Betracht gezogen. Deshalb einmal zum Vergleich:

    http://www.dgkjp.de/stellungnahmen-positionspapiere/stellungnahmen-2018/483-stellungnahme-der-dgkjp-zum-film-elternschule-2 vom 11/2018

    https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/028-041k_S2k_Psychische_Stoerungen_Saeugling_Kleinkind_Vorschulalter_2017-10.pdf

    https://www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/stellungnahme-zum-dokumentarfilm-elternschule

    • Eva Martin 15 Dezember, 2018 at 23:27 Reply

      Eine Bekannte von mir hat mit ihrem Asperger-Kind sowas wie in der Elternschule hinter sich. Weil sich ihr 10-jähriger Sohn gegen die Therapie gesträubt hat, wollen Jugendamtsmitarbeiter und Richterin ihn jetzt alleine in die KJP schicken. Eine ambulante Autismus-Therapie hatte das Jugendamt verweigert und einer Sozialpädagogin wurde als Schulbegleiterin keine Chance gegeben so behutsam vorzugehen, wie es notwendig gewesen wäre und sie es für richtig erachtet hatte. Ein relativ häufig vorkommendes Drama bei hochfunktional-autistischen Kindern oder auch bei AD(H)S-Kindern oder entwicklungsverzögerten Kindern: ihre Diagnosen werden angezweifelt oder nicht angemessen in der Gesamtbewertung berücksichtigt.

  2. Valentin 14 Dezember, 2018 at 13:25 Reply

    Wie entstehen Monster Mütter? Ich kenne eine, die hat es von ihrer Mutter nicht anders vorgelebt bekommen. Die Arschkarte hat natürlich der Vater.
    Der Staat fördert sowas es wird wahrscheinlich noch mal weitergegeben An die nächste Generation.

  3. Eva Martin 15 Dezember, 2018 at 23:17 Reply

    Mir fehlen: Kenntnisse zur Neurodiversität. Das wäre wichtiger als Epigenetik. Birgit Saalfrank meint, dass in den Ausbildungsmodulen zur psychologischen Psychotherapeuten noch immer nicht Autismus verankert ist. Das ist katastrophal angesichts der Tatsache, dass sie unter denjenigen, die psychotherapeutische Hilfe suchen stark überrepräsentiert sein dürften: Gerade sehr hochfunktionaler Autismus ist eine sehr häufige Basisstörung für alle möglichen sekundären psychischen Probleme ist. https://www.aerzteblatt.de/archiv/171882/Hochfunktionaler-Autismus-Erschuetterte-Identitaet. Erst wenn man sich mit Neurodiversität auskennt, kann man etwaige Verhaltensauffälligkeiten von Kindern (und Eltern) richtig beurteilen und lastet sie nicht einseitig den Eltern an (oder hält für verdächtig, was gar nicht verdächtig ist).

    Außerdem dürften relativ viele TrennungspsychopathInnen selbst autistische Züge haben. Mein Trennungspsychopath hat welche. Wenn Autismusexperte Tony Attwood rät, dass hochfunktionale Autisten, um mit den häufigen Angstprobleme besser zurechtzukommen, Zeit mit einem Liebingsmenschen verbringen sollen, kann das leider sehr negative Auswirkungen haben, wenn sich dieser Lieblingsmensch distanziert oder trennt. Einen so starken Einschnitt im Leben verkraften viele Autisten sowieso schon allein wegen der Veränderung als solcher schlecht. Dass sie in der Vergangenheit wegen diverser autismusspezifischer Probleme (z.B. Egozentrik) oft den Unmut andere hervorgerufen haben, sozial nicht leicht Anschluss fanden oder sogar gemobbt wurden, plus die fehlende Emotionsregulation macht ihre Reaktion dann noch schlimmer. https://www.anxiety.org/autism-spectrum-disorder-anxiety-strategies

    Dann sind viele Psychotherapeuten und noch mehr Psychiater selbst auf dem Autismusspektrum. Es ist definitiv KEIN Zufall, dass die beiden einzigen Menschen aus dem Rhein-Main-Gebiet Gebiet kenne, die als selbst Betroffene zu hochfunktionalem Autismus publizieren (neben Birgit Saalfrank: Dr. Christine Preissmann), beide Psychotherapeuten sind.

  4. Susanne 18 Dezember, 2018 at 11:59 Reply

    Liebe Frau Martin,
    Sie sprechen ein wichtiges Problem der Jugendhilfe an. Diese Personengruppe muss man meines Erachtens auch immer wieder miterwähnen und mitunterstützen. Es wird in der Tendenz nicht §35a gewährt (Maßnahmen bei (drohender) seelischer Behinderung, sondern stationäre Hilfen zur Erziehung (§ 34, oder § 33 bei Pflegeeltern)).
    Selbst bei Hilfen zur Erziehung halte ich die mangelnde Kooperation mit Eltern für fragwürdig und finde die Jugendhilfe könnte viel mehr leisten. Bei Behinderungen dürfte automatisch die UN-BRK wirksam werden, so dass sich die Frage des Elternausschlusses, Kontaktausschluss, stationäre Unterbringung ohne Einverständnis usw. nicht stellt, sondern die Kinder sowohl mit der Jugendhilfe als Kostenträger, als auch in dem Fall, dass der Kostenträger die Krankenkasse oder das Sozial- oder Integrationsamt ist, nicht stellen dürfte. Der freie Zugang zum Kind sowie die Zusammenarbeit bzgl aller das Kind betreffenden Maßnahmen und die Wahlmöglichkeit zwischen stationären und ambulanten Maßnahmen müsste eine Selbstverständlichkeit sein, genau wie Sandro das hier für die Nachtrennungsfamilien beschreibt.
    Man hat manchmal das Gefühl, das SGB VIII wäre vor 27 Jahren geschrieben, aber von niemandem gelesen worden.
    Auf der anderen Seite gibt es dann wieder Kinder, die genau das von Ihnen beschriebene Programm bewilligt bekommen und z.B. stundenweise die Schule besuchen dürfen.
    Wie wir jetzt für 270.000 Gerichtsgutachten pro Jahr die Fachlichkeit erhöhen wollen? Hab ich nich keine gute Idee. Aber im obigen Post wollte ich mal darstellen, dass es diese Fachlichkeit gibt.

    Auf jeden Fall hat es mit Sparen nichts zu tun, wenn Kinder niedrigschwellige Leistungen und Beratung nicht erhalten, eher mit “gegen die Wand fahren lassen”, um dann von stationären Leistungen zu profitieren, die eher langfristig bewilligt werden.
    Leider kann ich in den Plänen zur SGB VIII Reform noch nicht erkennen, was sich daran bessern soll, dass die Jugendhilfe den Elternkontakt für Trennungskinder nicht durchgreifenend unterstützt und dass die UN-BRK für §35a-Kinder nicht umgesetzt ist.
    https://www.mitreden-mitgestalten.de/?fbclid=IwAR1XbwAMCWBxoP1LYqDjPwkucZBLd9H59RY05dK99q63Wm2GtDLZt3mSplk

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