In Deutschland haben sich die Institutionen, die sich damit rühmen, die Hüter des Kindeswohls zu sein, als die Henker des seelischen Wohls eines Kindes entpuppt. Deutsche Richter, Gerichtsvollzieher, Schulleiter, Lehrer und Polizisten haben in Helbra ein 8-jähriges Mädchen gegen ihren Willen in seiner Grundschule dem Vater entzogen und der Mutter überstellt.
Diplom-Psychologe Dr. Stefan Rücker bezeichnet diesen Vorgang als die “seelische Hinrichtung eines Kindes”:
Das, was ich gerade gesehen habe, ist eine Sequenz von Traumaqualität. Das habe ich noch nie erlebt. Das ist die seelische Hinrichtung eines Kindes. Man konnte sehen: Das Kind wehrt sich, hat nach seinem Vater gerufen. Das ist wahnsinnig grell.
So äußerte er sich in der Sendung Fakt ist! zum Thema Wechselmodell. Das ist schon schlimm genug, doch was danach kam, entblößte die Politik als Vertuscher der staatlich legitimierten seelischen Grausamkeit:
Im Ausschuss wurde uns ganz klar gesagt, das Kind ist nicht traumatisiert und auch die Kinder, die dort festgehalten wurden, sind nicht traumatisiert. Spannend war im Ausschuss, dass ein Polizist traumatisiert ist.
Das sind die Worte von Eva von Angern (Die Linke), stellv. Vorsitzende der Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt.
Was wir hier sehen ist, dass die Politik wie die Familiengerichte vorgehen. Im Familiengericht wird das psychologische Sachverständigen-Gutachten als Alibi für Urteile eingesetzt, die gegen die Grundrechte eines Kindes sind. In der Politik sind es Sachverständige im Ausschuss, die das liefern, was Politiker der Öffentlichkeit präsentieren wollen.
Die vollkommene Verachtung und der empathielose Umgang mit der seelischen Hinrichtung in Helbra spiegelt sich darin, dass das einzige Opfer wohl ein erwachsener Mensch gewesen sei.
Die Stimme des schreienden Mädchens im Video hört sich an, wie die meiner ebenfalls 8-jährigen Tochter. Es läuft mir jedes Mal kalt den Rücken hinunter, wenn ich es anschaue. Mir ist schleierhaft, wie man darauf kommt, dass dieses Kind nicht traumatisiert ist? Nun ja, so wurde es eben ein zweites Mal seelisch hingerichtet, indem man ihm den Schmerz der ersten seelischen Hinrichtung absprach.
Wie soll man in einem Rechtssystem, seine Rechte gewahrt bekommen, wenn das Rechtssystem
selbst Unrecht begeht durch Willkür und Machtmissbrauch? Richtig! Gar nicht. Wenigstens nicht
möglich auf dem Rechtsweg.
Das Familienrecht ist für mich persönlich keine Rechtsprechung, sondern eine staatlich installierte
Familienzerstörungsmaschinerie. Es gilt keine Wahrheitspflicht und Zeugen sind nicht zugelassen.
Sprich, das Prozessbeteiligte Jugendamt kann Lügen, ohne dafür belangt zu werden.
” Der ach so unabhängige Richter ” MUSS das Jugendamt in Kindschaftssachen anhören, ist aber
im Gegenzug nicht dem Jugendamt weisungsbefugt.
So kommt es dann, dass ein Richter Umgänge zu den Eltern beschließt, das beteiligte Jugendamt
dies organisieren soll, aber das Jugendamt einfach sagt:” Juckt uns nicht! ” Richtig, ein Jugendamt
muss sich nicht an die Beschlüsse halten. Umgänge sind das RECHT des Kindes, die Jugendämter
brechen damit also die Kinderrechte, welche sie eigentlich schützen sollen.
Das heißt, diese Rechtsprechung ist eine sehr einseitige Sache. Die Jugendämter wirken zwar am
Verfahren mit und damit auch am Ergebnis, also dem richterlichen Beschluss, müssen diesen aber
selbst nicht umsetzen. Der Familienrichter prüft noch nicht einmal, ob das Jugendamt seine
Aufgaben nach SGB erfüllt hat, da es im Familiengericht nicht um das SGB, sondern das BGB
geht. Ist doch geschickt!
Mit den Beschlüssen können sich die Eltern dann anschließend sozusagen den A…. abputzen.
Solche Verhandlungen kann man sich vollkommen sparen. Es wird beim ” Kampf ” um das eigene
Kind nur eine Menge Geld in ein System gepumpt, das Ergebnis jedoch nicht umgesetzt.
Es sind immer die Jugendämter die den Eltern vorwerfen nicht zu kooperieren. Was ja bei diesen
auch gleich eine Kindeswohlgefährdung sein soll. Richtig, sich mit einem Jugendamtsmitarbeiter,
welcher einem rechtswidrig das Kind nahm, einen feuchten auf richterliche Beschlüsse gibt, weil es
über dem RECHT steht, nicht zu kooperieren ist eine Kindeswohlgefährdung.
Die sehe ich dabei nicht. Ich sehe hier eher, dass dieser Elternteil Charakter hat. Die Inkompetenz,
welche meint sich über mich stellen zu müssen als Vater, weil man ja von Beruf ” Fachidiot ” ist,
sich seine Existenzberechtigung über mein Kind erhält, mit geistigem Dünnschiss würde ich auch
nicht kooperieren. Für Halluzinationen und Wahrnehmungsstörungen, die dort sehr oft anzutreffen
sind, wenn sich FREMDE Menschen erdreisten ,einen Vater deren Leben und deren Kinder erklären
zu wollen, welche fern ab von jeglicher Realität sind, gibt es gute Therapeuten. Richtig die Damen
und Herren in den Jugendämtern sollten mal einen Arzt aufsuchen. Ich tendiere zum ” Höhenkoller”
Der kommt offensichtlich automatisch, wenn man keiner Rechtsprechung unterliegt und für sein
eigenes Handeln keine Verantwortung übernehmen muss, auch nicht, wenn man exakt damit die
Kinder die es zu schützen galt, damit erst der Kindeswohlgefährdung zuführt oder ihnen gar
erhebliche Schäden verursacht.
Wenn man davon ausgeht, dass die Beschlüsse aufgrund der Mitwirkung der ”Kindeswohlschützer”
auf das ” Kindeswohl ” ergehen, die Kindeswohlschützer dann aber eigenmächtig gegen einen
Kindeswohl-Beschluss die Umgänge nicht stattfinden lassen, muss man zwangsweise davon
ausgehen, dass die Jugendämter selbst das Kindeswohl gefährden.
Aber noch interessanter finde ich, dass sobald Eltern damit in die Öffentlichkeit gehen, sie ihre
Kinder gar nicht mehr zu Gesicht bekommen. Sogar oft strafrechtlich noch mit Strafanzeigen
überschüttet werden um sie mundtot zu machen,
was natürlich gegen das Fußvolk verfolgt wird, im Gegenzug, wenn Eltern wegen Misshandlungen
ihrer Kinder Anzeige erstatten aber nicht verfolgt wird.
” Das Krähenprinzip ” Strafanzeige wegen ” Beleidigung ” ist ein häufig getätigte Anzeige. Um sich
beleidigt zu fühlen, durch eine ehrabschneidende Äußerung braucht es immer noch “Ehre” Um Ehre
zu haben, muss man sich bei Fehlern auch entschuldigen können und Verantwortung übernehmen
für sein Handeln. Ist dort jedoch nicht anzutreffen. Nein im Gegenteil, um Fehler zu verdecken wird
immer noch einer obendrauf gesetzt, die Willkür und der Machtmissbrauch immer absurder.
Wer sich durch Willkür als angeblicher Kinderschützer an Kindern bedient, deren Familien
ausschaltet, Kinder ihrer Wurzeln beraubt um sie einer Institution ” Heim ” zuzuführen, ohne das
dafür ein Bedarf besteht, ist ein Kinderentführer und damit Kinderseelenschänder! Einer der
Steuermittel zweckentfremdet. Man könnte auch sagen ” veruntreut ” um anderem ”Fach-Personal”
den Arbeitsplatz zu erhalten. Über welches Vorgehen sie ihren eigenen Job ebenfalls erleichtern.
Den über diese freien Heimträger hat man ja kein ” Wächteramt ” da geht dann der
” Gewerbeschutz ” über das ” Kindeswohl ” dementsprechend dürfen diese dann auch gerne die
Kinder misshandeln.
Diese Leute haben meiner Meinung nach keinen Anstand, keine Moral und keinerlei Ehre. Für
solche Menschen gibt es gar keine Beleidigungen. Den sie sind eine Schande für die Menschheit.
Wenn man eben davon ausgeht, dass alle Menschen gleich und mit Würde und Vernunft begabt
sind, sich im Geiste der Brüderlichkeit begegnen sollen…
Wer auf der Würde und den Rechten von Kindern und Eltern herumtrampelt, ” GLEICHER ” ist als
diese, braucht sich nicht zu wundern wenn er, als Schande für die Menschheit bezeichnet wird. Das
ist keine Beleidigung, sondern eine Wahrnehmung der betroffenen Eltern durch deren Erfahrungen
und entspricht damit einer Tatsache.
Das NS-Regime war auch eine Schande für die Menschheit und wird heute noch so bezeichnet.
Weil es so war. Freisler war übrigens kein Richter, sondern ein Henker. Jeder, der heute dafür
strafrechtlich belangt wird, dass er die Jugendämter die keiner Kontrolle unterliegen, als eine
Schande für Menschheit bezeichnet hat, wird in absehbarer Zeit dafür sicher einen Orden
bekommen. Weil es so ist!
Die nicht öffentlichen Verhandlungen im Familienrecht haben null mit dem Schutz der Familien zu
tun. Es stimmt auch nicht das der Staat nichts in den Familien zu suchen hat. Denn die staatliche
Institution ” Jugendamt ” ist im Familienrecht immer installiert, wenn es um Kinder geht. Sie
werden dann automatisch zum Vertreter der Kinder und agieren nach deren ” Wohl ” sitzen da schon
automatisch auf der Position der Eltern, über welches sie ja das Wächteramt haben.
Richtig. In Kindschaftssachen sind die Eltern nur anwesende Statisten. Was sie sagen ist total egal.
Was zählt, ist der Sachbearbeiter vom Jugendamt, der Gutachter, Verfahrensbeistand, der
Vormund… ” Die ja so alle gar keine finanziellen Interessen an den Kindern haben mit welchen sie
ihren Lebensunterhalt bestreiten .”
Quelle;
( Ein betroffener Vater)
jürgen : peters Journalist
V.i.S.d.P. Reporter ohne Grenzen
§ 235
Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung
oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht
unter drei Jahren.
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren zu erkennen.
(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt,
es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der
Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html sollte man noch reinschreiben. Gilt nicht für das
Jugendamt!
§ 235 StGB Entziehung Minderjähriger – dejure.org
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren zu erkennen.
dejure.org
[…] Da drückt der Fernsehgast, Herr Psychologe Dr. Stefan Rücker, das Empfinden des Normalbürgers punktgenau aus: „Die seelische Hinrichtung eines Kindes!“: […]
[…] Heute ist übrigens der internationale Tage zur Unterstützung der Folteropfer. Wann erkennt Deutschland endlich, dass Jugendämter und Familienrichter Kinder und Eltern seelisch foltern und auch öffentlich seelisch hinrichten? […]
Eltern, Pflegeeltern, Erzieher, auch Jugendsmitarbeiter, die sich gegen das System Jugendamt stellen und die Missstände aufzeigen weden unter Druck gesetzt. Kindesentzug, Kontaktsperre, Jobverlust, Rufmord, Verleumdung……… sind die Folgen unter denen diese Menschen leiden müssen. Das Schlimmste aber ist was den Kindern angetan wird. Ihnen wird alles genommen was ihr bisheriges Leben ausmachte. Oft werden sie unter Gewaltanwendung von ihren Eltern getrennt. Fas ist meiner Meinung nach seelische Kindesmisshandlung.
Wie geht es denn dem Mädchen aus Helbra heute? Hat es Kontakt zu beiden Eltern?