Die Geschäftsführung der Jugendämter wurde unter Hitler im Jahr 1939 den Bürgermeistern und Landräten übertragen, um politisch Einfluss auf die Familie nehmen zu können. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Wer wissen will, wie das hiesige Familiengericht in Fragen des Umgangsrechts entscheiden wird, der schaue sich die familienpolitische Gesinnung des zuständigen Bürgermeister und Landrat an.
Da Jugendämter dem Familienrichter beratend zur Seite stehen, nehmen sie direkt Einfluss auf seine Entscheidung. Da Familienrichter keine fachgerechte Ausbildung haben, sind sie auf das Jugendamt angewiesen. Welcher Familienrichter will es sich schon mit dem Jugendamt verscherzen, mit dem er täglich zu tun hat? Wenn das Jugendamt etwas empfiehlt und der Richter richtet sich danach, dann macht er nichts falsch, oder?
In CDU-geführten Städten und Gemeinden werden Familienrichter im Sinne des christlichen-traditionellen Familienbilds entscheiden, dass Kinder zur Mutter gehören. Das selbe gilt für Orte, an denen die SPD oder Die Grünen oder die AfD als Geschäftsführung der Jugendämter mitmischen.
Die Gewaltenteilung funktioniert in Familiengerichten nicht, denn dort sind Exekutive und Judikative nicht voneinander getrennt – im Gegenteil: Die Exekutive herrscht über die Judikative. Über das Jugendamt wacht keine effektive Kontrollinstanz.
So erklärt sich die Willkür und das Unrecht an Familiengerichten.
[…] etc. werden Eltern sozialpädagogisch denunziert. Rechtlich haben sie keine Bedeutung – Richter richten sich jedoch danach. Rechtlich zählt eigentlich schon heute nur, dass Vater und Mutter vor Gericht gleichberechtigt […]