Jede geschiedene Familie sei anders, sagen Politiker und Richter, weshalb beim Umgang mit den Kindern der Einzelfall geprüft werden müsse.
Bei all diesen Einzelfällen kommt jedoch in fast allen Fällen das selbe Ergebnis zustande:
- Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter
- Der Vater sieht die Kinder jedes zweite Wochenende
Wenn die richterliche Prüfung aller Einzelfälle im Ergebnis immer zum selben Ungleichgewicht zwischen Vater und Mutter führt, dann wird die Begründung für die Einzelfallprüfung widerlegt. Es zeigt sich: Das Einzelfalls-Argument wird vorgeschoben, um der Trennungs-Familie traditionelle Elternrollen aufzuzwingen – das ist verfassungswidrig. Der Einzelfall als Argument verschleiert die Missachtung der Grundrechte der Kinder und der Eltern, meist der Väter.
Grundrechte gelten für alle, auch in Einzelfällen, und sie sind eindeutig: Kinder haben das Recht auf beide Elternteile. Ein Richter, der nun im Einzelfall wertet, welcher Elternteil wichtiger ist, befindet sich schon in seinem subjektiven Weltbild, das er anderen aufzwingt, was undemokratisch ist und die Würde des Menschen verletzt.
Willkürliche, subjektive Beschlüsse werden mit Hilfe gerichtlich gekaufter psychologischer Gutachten gerechtfertigt. Über 80% davon sind für ein Urteil wertlos. Es wird trotzdem fast immer gemäß Gutachten geurteilt und das Gutachten empfiehlt – natürlich ganz objektiv – das, was der Richter sowieso entschieden hätte. Die meisten Gutachten sind also Feigenblätter für Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen.
An den meisten Familiengerichten ist bei Streitigkeiten um das Kind klar, dass sie hauptsächlich bei der Mutter sein sollen. Väter werden ausgegrenzt, weil das der persönlichen oder politischen Weltanschauung des Richters und des Jugendamt entspricht.
Das Problem der Einzelfälle ist nicht, dass alle Väter gleich schlimm sind. Das Problem der Einzelfälle ist, dass die meisten Richter gleich schlimm sind und ihre persönliche Weltsicht nicht durch Grundrechte eingedämmt wird.
“Einzelfall” ist das Synonym für Willkür am Familiengericht.
Maßgeblich wäre doch, was vor der Trennung gelebt wurde.
Ich befürchte, da ist gleichverpflichtete Elternschaft eben auch noch nicht der Standard innerhalb einer Beziehung
– entsprechend die Probleme nach der Trennung.
Da wird es viel gesellschaftliche Arbeit brauchen, bis einfach die Strukturen wirklich auch entsprechend gleich sind.