Die Rechtsprechung von Familienrichter Dr. Markus Bühler lässt den Schluss zu, dass das Amtsgericht Ulm Kindern ihr Recht nehmen will, ihre Rechte zu kennen.
Indem Richter Dr. Bühler in uns vorliegenden Beschlüssen behauptet, es würde Kinder psychisch schädigen, wenn man mit ihnen über ihr Recht auf beide Eltern nach Trennung der Eltern redet (sogenanntes Wechselmodell), verstößt der Richter gegen Artikel 42 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Dieser Artikel billigt Kindern das Recht zu, ihre Rechte zu kennen. Nur wenn Kinder ihre Rechte kennen, können sie diese auch einfordern.
Allerdings will das Amtsgericht Ulm mit Richter Dr. Bühler diese sogenannte Kinderrechtebildung offensichtlich verhindern, und zwar mit aller Gewalt: Weil ein Vater seine Kinder über ihr Recht auf beide Eltern nach Trennung der Eltern aufgeklärt hat, welches sich auch aus der Kinderrechtskonvention ergibt, dürfen die Kinder ihren Vater seit 2 Jahren nur wenige Stunden pro Monat unter Bewachung sehen.
Soweit uns bekannt ist, scheint Dr. Markus Bühler immer noch als Familienrichter am Amtsgericht Ulm tätig zu sein, obwohl er kinderrechtefeindliche Beschlüsse fasst. Es entsteht daher der Eindruck, das Amtsgericht Ulm begünstige den Angriff des Familienrichters auf die Kinderrechte.
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