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Das sadistische Dreieck der Wechselmodell-Gegner

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Die herrschende Rechtsprechung zum Wechselmodell entfaltet ein sadistisches Dreieck, welches zwangsläufig dazu führt, dass Kinder in Deutschland auf einen gleichberechtigten Elternteil verzichten müssen, wenn der andere Elternteil kein Wechselmodell will.

Das folgende Diagram visualisiert das sadistische Dreieck der Wechselmodell-Gegner.

Das Funktionsprinzip des sadistischen Dreiecks beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) von 2017 (Az. XII ZB 601/15). Darin behauptet der BGH, das Wechselmodell sei in der Regel nicht möglich, wenn sich Eltern über die Betreuungszeiten streiten. Damit eröffnet der BGH deutschen Familiengerichten die Möglichkeit, einen Keil zwischen die Eltern zu treiben und das Grundrecht von Kindern auf Erziehung in Gleichberechtigung durch beide Eltern auszuhebeln.

Diese höchstrichterliche Rechtsprechung ist im Grunde eine psychische Zwickmühle, in die Kinder gestoßen werden: wenn ein Elternteil ihnen nach der Trennung nicht beide Eltern erhalten will, werden sie in jedem Fall den Kontakt zu einem Elternteil teilweise oder ganz einbüßen. Diese kinderrechtefeindliche und verfassungswidrige Rechtsauffassung gegen das Wechselmodell wird leider auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geteilt.

Man führt diese Rechtsprechung des BGH unter dem Kürzel “Hochstrittigkeit”, weil sie behauptet, dass Eltern hochstrittig seien, wenn sie sich nicht auf ein Betreuungsmodell nach der Trennung einigen können. Weshalb die “Hochstrittigkeit” ein sadistisches Denkmuster und eine Richtschnur für alle Behörden und Gerichte in Deutschland ist, haben wir in diesem Artikel erläutert: Der Alltags-Sadismus von BGH, Jugendämtern und Familiengerichten gegen das Wechselmodell.

Die gegen Kinder sadistische Rechtsprechung des BGH und des BVerfG würde nicht ohne den Elternteil funktionieren, der die Kinder für sich haben will. Die höchstrichterliche Rechtsprechung instrumentalisiert sozusagen diesen Elternteil für ihre Zwecke, um das Wechselmodell zu verhindern. Den ausgrenzenden Elternteil könnte man im Sinne des Psychiaters Theodore Millon als tyrannisch-sadistischen Elternteil betrachten.

Der tyrannisch-sadistische Elternteil benutzt das Kind, um Rache am getrennten Elternteil zu nehmen, indem ihm das Kind vorenthalten wird. Er will den anderen Elternteil leiden sehen und macht ihm vor dem Familiengericht haltlose Vorwürfe und führt sich selbst als der bessere Elternteil auf. Im obigen Diagram wird zwar eine Frau als tyrannisch-sadistischer Elternteil dargestellt wird, doch diese Verhaltensweise ist geschlechtsunabhängig und wird durchaus auch von ausgrenzenden Vätern gezeigt.

Jugendämter und Verfahrensbeistände unterstützen im Rahmen des staatlichen Sadismus den tyrannisch-sadistischen Elternteil, um das Wechselmodell zu verhindern.

Den psychologischen Gutachtern kommt im sadistischen Dreieck die Aufgabe zu, die kinderrechtefeindliche Rechtsprechung der Familiengerichte durch Pseudo-Psychologie zu rechtfertigen. Nicht umsonst beruft sich der BGH in seiner Hochstrittigkeit-Entscheidung nicht auf das Gesetz, sondern auf eine Psychologin, nämlich Prof. Dr. Sabine Walper. Es gibt weitere Professoren, die die gegen Kinder sadistische Hochstrittigkeits-These vertreten, u.a. Prof. Dr. Jörg Maywald oder Prof. Dr. Gunther Klosinski (siehe sein Buch “Scheidung – Wie helfen wir Kindern?”).

Die Unmenschlichkeit und verfassungswidrigen Ansichten solcherart Psychologen, Therapeuten und Psychiatern lässt sich mit der von “Koryphäen” aus diesem Bereich vergleichen, die noch bis in die 60er Jahr hinein die Heilung von Homosexuellen mit Stromstößen empfahlen. Weder die heutige Theorie zur Hochstrittigkeit, noch die damalige zur Homosexualität, entsprechen dem Wertesystem des Grundgesetz, sondern dienen nur dazu, Kinder und Eltern auf sadistische Weise zu diskriminieren und das Wechselmodell zu verhindern.

Insgesamt zeigt das sadistische Dreieck auf, dass in Deutschland eine unheilige Allianz unter der herrschenden Elite gegen die gleichberechtigte Erziehung nach Trennung der Eltern im Wechselmodell besteht, wie sie einst auch bestand, um Homosexuelle zu unterdrücken. Damals wie heute erlaubt ein struktureller staatlicher Sadismus seinen Staatsdienern und Helfershelfern aus psychologischen Gutachtern und Verfahrensbeiständen, Menschen leiden zu lassen – nur trifft es bis heute in Bezug auf das Wechselmodell insbesondere Kinder.

Warum die Personen im Diagram alle lächeln? Weil diese Form des Sadismus gegen Kinder tatsächlich mit professioneller Höflichkeit abläuft und man als Betroffener trotz der Unmenschlichkeit ebenso höflich bleiben muss, da sonst umso sadistischer gegen sie vorgegangen wird.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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5 comments

  1. Klaus Fiegl 6 März, 2021 at 09:47 Reply

    Klasse Beitrag!

    Es kommt mir sehr bekannt vor. „Der“ Richter waren zunächst vor dem OLG Nürnberg die Richter Peter Redel, Karlheinz Kirchmeier und Dr. Zonta Margit Zorn.

    Dann später der „Gutachter“ wurde von Tilman Kuhl als Verfahrensbeistand vom Jugendamt Fürth „gespielt“.

    Das hat alles mehr ans Schauspiel denn an Rechtsstaat erinnert. Vielleicht haben die ja auch nur „Rechtsstaat“ geschauspielert.

  2. Goran Prelcec 6 März, 2021 at 21:05 Reply

    Auch ich erlebte ein Schauspiel eines eingelaufenen “Teams”:
    Unbegründete, ausgedachte und absolut undefinierte Behauptungen gegen mich als Vater und Hauptbezugsperson der Kinder der Verfahrensbeiständinnen Höpfner aus Idstein und Siegrist aus Taunusstein. Diese beiden haben niemals die Wahrheit und die Kinder vertreten. Jugendamt (Frau Blees in Bad Schwalbach) verdrehte die Augen als es um Kinderrechte ging. Gutachterin Langweiler vom GWG Königstein schrieb 100 Seiten, die sich selbst extrem widersprachen, die “copy-paste” für 3 Kinder enthielten.
    Diese Lügen wurden 2 × vom OLG Frankfurt (Prof.Dr.Heilmann) bishin zum BGH (Dose) ungeprüft als “Beweis” wiederholt!! Das BVerfG lehnte Beschwerde wegen “Nicht-Komplettheit” ab.
    Zwar stürzten die Kinder selbst in 2020 all diese Fehlbeschlüsse, leben jetzt wieder zuhause, die Frage stellt sich jedoch: Wer übernimmt jetzt die Verantwortung für den entstandenen Schaden???
    Geld verdient haben alle am Unglück der Kinder und der gekonnt geförderten Streitigkeit der Eltern.
    Ist es nicht eine Schande für diese Republik?

  3. Goran Prelcec 6 März, 2021 at 21:07 Reply

    Auch ich erlebte ein Schauspiel eines eingelaufenen “Teams”:
    Unbegründete, ausgedachte und absolut undefinierte Behauptungen gegen mich als Vater und Hauptbezugsperson der Kinder der Verfahrensbeiständinnen Höpfner aus Idstein und Siegrist aus Taunusstein.
    BVerfG lehnte Beschwerde wegen “Nicht-Komplettheit” ab.
    Zwar stürzten die Kinder selbst in 2020 all diese Fehlbeschlüsse, leben jetzt wieder zuhause, die Frage stellt sich jedoch: Wer übernimmt jetzt die Verantwortung für den entstandenen Schaden???
    Geld verdient haben alle am Unglück der Kinder und der gekonnt geförderten Streitigkeit der Eltern.
    Ist es nicht eine Schande für diese Republik?

  4. JL 13 März, 2021 at 01:44 Reply

    Trotz aller gebotenen Sachlichkeit passt der Begriff “sadistisches Dreieck”:

    Sadist Nr. 1: Mutter wendet auf anwaltlichen Rat Wendelmuth / Strasser-Taktik an durch sorgfältig ausgesuchten Hardliner-Anwalt und schürt seit Jahren auf infame sadistische Weise Streit. Zum Streiten reicht einer.

    Sadist Nr. 2: Schlechtachterin Katja Buch-Bartos scheibt “Als sich herausstellte, dass der Vater den Kurs “Kinder im Blick” bereits absolviert hat, nahm die SV von der Empfehlung mit dem Argument Abstand, dass sie die Teilnahme an dem Kurs in erster Linie aufgrund seines Konfliktverhaltens empfohlen habe. Sie erwähnte dann eine Psychotherapie oder psychologische Beratung, die ihm dazu verhelfen könnte, seine auf die Partnerschaft bzw. Trennung bezogenen negativen Gefühle zu bearbeiten”.

    Hierbei ignorierte sie den ihr deutlich gemachten Bezug des Konflikts zwischen massiven Eheverfehlungen der Mutter und dem Einfordern von TrennungsUNTERHALT.

    Der auffällige Widerspruch zwischen Untersuchungsbericht (=2/3) und Bewertungen (=1/3) der Sachtverständigen „selbst Trennungskind“, sowie die endlosen Wiederholungen von Einzelereignissen in der Sphäre des Vaters unter Bagatellisierung mütterlichen Fehlverhaltens, um dadurch subtil auf die Meinungsbildung des Gerichts einzuwirken, legten Parteilichkeit nahe, und dass die Ausführungen von einem gewünschten Ergebnis her geschrieben wurden:

    1. Die SV gab vor, die vom Bundestag einstimmig gebilligten „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019 – 2. Auflage“ nicht zu kennen, tat sie als „Verbraucherportal“ / „Seite eines Elternverbandes“ ab und hielt sich auch an diese Mindestanforderungen, insbesondere berücksichtigte sie nicht die vom Vater vorgetragenen besondere Konfliktdynamik und die besonderen Problemlagen in der Familie (Pkt. 5 derMindestanforderungen), bzw. legte deren Vortrag dem Vater zum Nachteil aus (s. o. Trennungsunterhalt trotz massivem ehelichen Fehlverhaltens).

    2. Zog Befunde anderer Psychologen und Psychotherapeuten, z. B. zu diagnostizierten symbiotischen Strukturen zwischen Mutter und Kindern nicht heran, bzw. nahm keine Rücksprache, offensichtlich weil ihre Aussagen nicht zu dem von ihr (oder dem Besteller des Gutachtens offensichtlich gewünschten) Ergebnis passten, sondern wischte diese Befunde mit vermeintlich besserer eigener Fachkenntnis zur Seite und benannte statt dessen die Äußerungen der OGS-Betreuer als „Experten“.

    3. Fehlende Fachkenntnisse (z. B. über die Notwendigkeit, die Kinder frühestmöglich und abgestimmt über den Fakt der Eizellspende aufzuklären, oder über die ethnospychologischen Aspekte orientalischer Familienbeziehungen) wurde überspielt und weggedrückt.

    Die schwerwiegenden Mängel wurden durch zwei Expertisen festgestellt und machen das Schlechtachten unbrauchbar.

    Sadist Nr. 3: Der Richter äußerte während einer Terminunterbrechung gegenüber der Referendarin: “Die Mutter ist zur Salzsäule erstarrt. Mit der geht gar nichts mehr, die redet nur noch mechanisch. Das ist auch das Problem beim Anwalt der Mutter. Der Anwalt des Vaters hat noch mehr Einfluss auf den Vater.” Deswegen war der Vater zum Nachgeben vergattert, obwohl dazu nach Stellungnahme der Verfahrensbeiständin kein Anlass bestand.

    Alle drei Spitzen des Dreiecks sind somit nach sachlichen Maßstäben sadistisch.

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