Wie verhält sich Freifam im Umgang mit der Veröffentlichung von sensiblen Aufzeichnungen von Kindern? Freifam-Veröffentlichungen sensibler Daten erfolgen stets ohne Namensnennung des Kindes. Die Anonymität der Kinder und der beteiligten Privatpersonen ist durch Freifam von vornherein stets bewusst gewahrt.
Die Veröffentlichung von persönlichen Unterlagen in gewissen Fällen erfolgt objektiv wie subjektiv einzig aufgrund der Wahrnehmung hochrangig berechtigter Interessen: Sowohl des betroffenen Kindes, wie des hilfesuchenden Elternteils, um – nothilfeähnlich – für Kinder jede Form von Gewalt und gegebenenfalls auch eine mögliche Manipulation durch zum Beispiel den Betreuenden Elternteils zu verhindern, oder zu beenden.
Hilfesuchende, entrechtete Eltern haben nie selbst persönliche Unterlagen veröffentlicht, sondern sich lediglich an die – Grundgesetzlich besonders geschützte – Presse, -hier Freifam- gewandt, nachdem alle anderen vorherigen Versuche, ihrem Kind zu helfen, erfolglos geblieben waren.
Die Presse hat ihrerseits das legitime öffentliche Informationsbedürfnis insbesondere bezüglich der Tätigkeit der involvierten Behörden zu bedienen. Aus einer Presseveröffentlichung kann und darf demnach keine Erziehungsunfähigkeit eines Elternteils konstruiert werden. Hierzu stellte das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 25.4.2013 (Az. 9UF 36/13) fest:
“[…] das Amtsgericht muss dringend daran erinnert werden, dass das elterliche Sorgerecht und insbesondere die §1666/1666a BGB kein Instrument zur Disziplinierung schwieriger, vielleicht eher konfrontativer und weniger kooperativer, vielleicht auch etwa mit Herstellung einer aufdringlichen Medienöffentlichkeit ohne Rücksicht auf die involvierten Kinder ungeschickt agierender Eltern ist.”
Eine Veröffentlichung auf Freifam spiegelt vielmehr den Wohlwollensgedanken und die Sorge des Elternteils, um die gesunde Entwicklung seines Kindes, das heißt. zum Beispiel frei von Manipulation und Gewalt, in jeder Form. Derjenige Elternteil, der sich hilfesuchend an Freifam wendet, unterstützt sein Kind in dessen weiteren Bemühen, Verständnis und Hilfe zu bekommen. Allzu oft werden Kinder schutz- und hilflos alleingelassen. Dazu ermuntert der Elternteil das Kind und gibt ihm womöglich Tipps, wie das gehen könnte und stärk ihm den Rücken.
In Deutschland sollte kein Kind in Angst leben müssen. Ein Kind darf keine Angst haben zu sagen, dass es den anderen Elternteil sehen will, oder Umgang mit ihm haben will. Auch nicht, wenn es seine Meinung sagt und Wünsche vorbringt.
Ein Elternteil, der sich hilfesuchend an Freifam wendet, will sein Kind herausführen aus der Unterwerfung, Angst, Resignation, „keiner hilft und glaubt mir“, auch heraus aus Misstrauen, Hilflosigkeit, mangelndem Selbstvertrauen und geringem Solidaritätsgefühl. Das Kind soll die Möglichkeit besitzen, eine angst- und gewaltfreie, sowie liebevolle Erziehung mit Toleranz zu erfahren, damit es sich später zu einer selbstbewussten, kritischen, liebevollen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und einer tragenden Säule der demokratischen Gesellschaft entwickeln kann.
Dürfen konkret Tagebucheinträge von Kindern oder von ihnen oder den Eltern gefertigte Audio- und Videomitschnitte in die Öffentlichkeit? Diese Frage stellt sich Freifam natürlich bei jedem Artikel und hat hier genau abzuwägen: Was ist wichtiger und höherrangig – der Schutz, der durch Veröffentlichung für das Kind entsteht, oder der Schutz des Persönlichkeitsrechts?
Die Antwort hierauf ist: Wenn es zum Schutz eines, oder mehrerer Kinder ist: Ja, dann muss durch die Veröffentlichung der Schutz für das Kind hergestellt werden. Es handelt sich sozusagen um eine Notwehr oder Nothilfe für ein Kind im Interesse des Kindes mit Rechtfertigungsgrund.
Denn wenn ein Kind vor Gewalt, in welcher Form auch immer geschützt werden muss, dann dient genau eine solche Veröffentlichung immer nur dem Schutz und Interesse des Kindes. Das heißt bei jedem Bericht wird abgewogen, ob es im Interesse des Kindes ist, und dessen Schutz dient, wenn man den Schutz nicht auf andere Weise herstellen kann.
Gerade Kinder sind machtlos und häufig nicht vor institutioneller, staatlicher oder häuslicher Gewalt in psychischer oder physischer Form geschützt und bedürfen in besonderem Maße dem Schutz durch die Allgemeinheit und durch Berichterstattung. Kinder können sich selbst nicht helfen und schützen. Sie sind alleine hilflos und hilfsbedürftig. Wenn viele wegschauen, schaut Freifam hin.
Unsere journalistische Ethik richtet sich insgesamt hauptsächlich am Schutz von Kindern aus.