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Bundesgerichtshof (BGH) verhindert Wechselmodell durch Rechtsbeugung von Kinderrechten

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Der Bundesgerichtshof hat schon zwei Mal Kinderrechte gebeugt, um das Wechselmodell zu verhindern. Im Jahr 2017 legalisierte er den Entzug von Kinderrechten durch einen Elternteil. Im Jahr 2019 verwehrte er Kindern ihre Rechte, weil sie von einem Elternteil über ihre Rechte aufgeklärt wurden.

Die erste Rechtsbeugung fand im Beschluss des BGH vom 01.02.2017 (Az. XII ZB 601/15) statt. Darin hieß es zwar grundrechtskonform, dass natürlich das Wechselmodell auch gegen einen unwilligen Elternteil angeordnet werden kann. Gleichzeitig wurde aber entschieden: wenn die Eltern uneinig sind darüber, wo die Kinder leben sollen, dann kann man das Wechselmodell nicht zur Befriedung einsetzen.

“Jedoch erscheint die Anordnung des Wechselmodells grundsätzlich ungeeignet, die im Konflikt befangenen Eltern dadurch zu einem harmonischen Zusammenwirken in der Betreuung und Erziehung des Kindes zu veranlassen.”

Hierbei handelt es sich um die Rechtsbeugung von Kinderrechten, denn Kinder haben das verbriefte Recht auf eine Erziehung in Gleichberechtigung durch beide getrennt lebenden Eltern – nichts anderes ist das Wechselmodell. Wenn nun aber ein Elternteil sagt, er oder sie wolle seinem Kind dieses Recht nehmen, indem er/sie das Wechselmodell ablehnt, dann folgert der BGH daraus, dass das Kind sein Recht auf beide Eltern automatisch verliert. Es wird auf jeden Fall von einem Elternteil weniger oft betreut werden.

Ebenso beugte der BGH das Recht von Kindern auf beide Eltern auf eine weitere Art und Weise in dessen Beschluss vom 27.11.2019 (Az. XII ZB 512/18). In diesem Beschluss entschied das hohe Gericht, dass Kindern das Wechselmodell zu verwehren ist, wenn sie von einem Elternteil über ihr diesbezügliches Recht aufgeklärt werden. In der Begründung hat der BGH die Sanktionierung der Aufklärung leiblicher Kinder über ihre Rechte wie folgt verklausuliert:

“Der Anordnung eines Wechselmodells kann entgegenstehen, dass der dieses begehrende Elternteil es an der notwendigen Loyalität gegenüber dem anderen Elternteil fehlen lässt. Ein gegenläufiger Wille des Kindes ist nicht ausschlaggebend, wenn dieser maßgeblich vom das Wechselmodell anstrebenden Elternteil beeinflusst ist.”

Bei diesem im Juristen-Jargon gehaltenen Satz handelt es sich um nichts anderes, als die Bestrafung von getrennt lebenden Eltern, die ihr Kind über sein Grundrecht aufklären, auch nach der Trennung der Eltern von beiden in Gleichberechtigung erzogen zu werden. Kurz gesagt, wer seine Kinder über ihre Rechte aufklärt, läuft in Deutschland Gefahr, von Gerichts wegen im Kontakt mit seinen Kindern eingeschränkt zu werden.

Warum eine Aufklärung von Kindern durch einen Elternteil über ihre Rechte in Gestalt des Wechselmodells schlecht für Kinder sein soll, erschließt sich nur, wenn man dieses Recht der Kinder als nicht existent ansieht, sobald sich Eltern getrennt haben. Kinder stehen ihre Grundrechte jedoch nicht nur unter dem Vorbehalt zu, dass ihre Eltern noch beisammen leben. Vielmehr sind Kinder Träger von Grundrechten unabhängig vom Beziehungsstatus ihrer Eltern. Der BGH nimmt Kindern somit im Beschluss XII ZB 512/18 den Status von Rechtssubjekten und entwürdigt sie somit – was eine Rechtsbeugung darstellt.

Nicht nur handelt es sich bei den zwei Entscheidungen des BGH vom 2017 und 2019 um die Rechtsbeugung von Kinderrechten, indem der BGH Kinder als Rechtssubjekte entwürdigt. Der BGH hat damit auch eine Falle aufgebaut, aufgrund derer genau die Kinder und Eltern als Verlierer aus dem Gerichtssaal gehen werden, die wollen, dass Kinder nach der Trennung beide Eltern behalten und auf eine emanzipierte Art in Gleichberechtigung erzogen werden.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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