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Jugendamt warf Kind aus Ehingen Straftat vor, weil es seine Geschwister in Munderkingen besuchte

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Im Alb-Donau-Kreis behauptete das Jugendamt fälschlich, ein damals elfjähriges Mädchen aus Ehingen bei Ulm habe seinen drei jüngeren Geschwistern im sieben Kilometer entfernten Munderkingen nachgestellt und damit eine Straftat begangen. Dabei wollte es diese nur bei der Mutter besuchen, seit es beim Vater lebte.

Das Mädchen, welches laut Jugendamt straffällig wurde, weil es seine drei Geschwister besuchen wollte, war im Mai 2019 von der Mutter in Munderkingen zum Vater nach Ehingen geflohen. Das Kind floh vor der körperlichen und psychischen Gewalt gegen die vier Kinder im Umfeld der Mutter.

Wenn das Kind Sehnsucht nach seinen Geschwistern hatte, mit denen es vor seiner Flucht vor der Mutter jeden Tag zusammen war, fuhr der Vater das Kind zur Mutter, wo es dann im Haushalt der Mutter Zeit mit den Geschwistern verbringen durfte.

Das Jugendamt sah darin den strafrechtlich relevanten Tatbestand der Nachstellung nach § 238 StGB, wie sich einem Teamprotokoll vom 02.10.2019 entnehmen lässt:

„Der Vater und [das Kind] stellten der Mutter und den Geschwistern nach […]”

Tatsächlich hatte die Mutter den Vater der Nachstellung, auch Stalking genannt, bezichtigt und bei der Polizei angezeigt – wohlgemerkt, dies nur, weil der Vater das gemeinsame Kind zur Mutter brachte, damit das vor der Mutter geflohene Kind Zeit mit seinen Geschwistern verbringen kann.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat die Ermittlungen zum angeblichen Stalking am 25.01.2021 eingestellt.

Das Teamprotokoll, in dem das damals elfjährige Mädchen vom Jugendamt des Stalkings bezichtigt wurde, weil es seine Geschwister besuchen wollte, wurde von folgenden Mitarbeiterinnen des Landratsamt Alb-Donau-Kreis unterschrieben:

  • Kim Anja Stark (stellvertretende Jugendamtsleiterin)
  • Susanne Engler (Wirtschaftliche Jugendhilfe)
  • Helen Müller (Sozialer Dienst Jugendamt Ehingen)
  • Simone Neumann (Sozialer Dienst Jugendamt Ehingen)
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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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2 comments

  1. Klaus Fiegl 16 Februar, 2021 at 10:21 Reply

    Der Fisch stinkt vom Kopf!

    Kein Wunder, dass der Landrat Heiner Scheffold als erster Landrat in Deutschland als Kinderrechteschänder bezeichnet werden darf.

    Unglaublich …,in deren Wahrnehmung begeht ein strafunmündiges Mädchen ein Vergehen. In welcher Welt leben die alle?

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