Sign in / Join

Familienrichter bestrafen Vater mit Kindesentzug wegen FDP-Position

Share:

Richter am AG Ulm und OLG Stuttgart verfolgen einen Vater politisch: Weil der Vater seinen Kindern gegenüber die Position der FDP zum Wechselmodell vertrat, entzogen sie ihm die Kinder, denn dieses Thema sei eine Kindeswohlgefährdung.

Freifam liegen mehrere familiengerichtliche Beschlüsse von 2018 und 2019 vor, in denen das Reden über einen Teil des FDP-Programms, nämlich den zum Wechselmodell, als Kindeswohlgefährdung angesehen wird. Die Beschlüsse wurden am Amtsgericht Ulm und Oberlandesgericht Stuttgart gefasst.

Das Wechselmodell ist die gleichberechtigte Erziehung der Kinder durch beide getrennt lebende Eltern. Der Europarat hat schon 2015 seine Mitgliedsstaaten, also auch Deutschland, dazu aufgefordert, das Wechselmodell im Gesetz zu verankern. Die FDP hat daraufhin das Wechselmodell in ihr Programm aufgenommen.

Im aktuellen Wahlprogramm der FDP heißt es zum Wechselmodell:

Wir Freie Demokraten wollen das sogenannte „Wechselmodell“ zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern machen. Beide Eltern sollten berechtigt und verpflichtet sein, sowohl für den Unterhalt als auch für die Betreuung mit einem substantiellen Anteil zu sorgen. Viele Eltern möchten die Kinder auch nach der Trennung gemeinsam erziehen. Die Politik muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür schaffen und insbesondere vorsehen, dass Erziehungs- und Unterhaltsverantwortung gemeinschaftlich ausgeübt werden, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.

Die am AG Ulm und OLG Stuttgart gefassten Beschlüsse von 2018 und 2019 sehen die Gespräche eines Vaters mit seinen Kindern zu diesem Thema als Kindeswohlgefährdung an. Unter anderem heißt es darin:

Das Gericht sieht derzeit einen unbegleiteten Umgang aufgrund der Mitteilung des Kindsvaters, dass er bei Durchführung eines unbegleiteten Umgangs mit seinen Kindern das Wechselmodell mit diesen weiterhin besprechen wird und für das Wechselmodell aktiv eintreten wird – auch durch seine Internetpräsenz – einen unbegleiteten Umgang aufgrund der seelischen Belastungen der Kinder als nicht kindeswohlverträglich an (vgl. Gerhardt, Handbuch des Fachanwaltes für Familienrecht, 11. Auflage, 4. Kapitel, Randnummer 586). Die Anordnung eines begleiteten Umgangs gem. § 1684 Abs. 4 Satz 4 und 4 zur Beruhigung der Situation und zur dringend erforderlichen Aufrechterhaltung des von den Kindern ausdrücklich gewünschten Umgangs mit dem Kindesvater ist zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich. Es soll dadurch ein belastungsfreier Umgang der Kinder mit dem Antragsteller als Umgangsberechtigten gesichert werden und eine Beeinflussung der Kinder gegen den betreuenden Elternteil vermieden und eine Gefährdung der körperlichen und seelischen Entwicklung der Kinder ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 1622). Die Kinder werden schließlich durch die ständige Konfrontation mit dem elterlichen Konfliktthema Wechselmodell erheblich belastet.

In dem hier zitierten Beschluss von 2018 wurde zum ersten Mal entschieden, dass die vier minderjährigen Kinder ihren Vater nur vier Stunden pro Monat unter Bewachung von zwei Frauen sehen dürfen. Der Vater wird also wegen seiner politischen Unterhaltung mit seinen Kindern wie ein Schwerverbrecher behandelt.

Keiner der Freifam vorliegenden Beschlüsse beruft sich auf Tatsachen oder Beweise, sondern lediglich auf Meinungen und Vermutungen. Eine angebliche körperliche und seelische Belastung der Kinder durch Gespräche des Vaters mit seinen Kindern über das Wechselmodell wurde nie nachgewiesen. Wieso auch sollte die Unterhaltung eines Elternteils mit seinen Kindern über die Empfehlung des Europarats und die Position der FDP eine Kindeswohlgefährdung darstellen?

Der von den Richtern erstmals 2018 beschlossene und politisch motivierte Kindesentzug hält bis heute an.

Unsere Berichterstattung in diesem Fall stützt sich im Wesentlichen auf folgende Beschlüsse:

  • Beschluss des AG Ulm vom 11.10.2018 – 1 F 1301/18,
  • Beschluss des OLG Stuttgart vom 24.06.2019 – 11 UF 42/19

Für die Beschlüsse sind folgende Richter verantwortlich:

  • Dr. Markus Bühler, Familienrichter am Amtsgericht Ulm
  • Reinhard Viertel, Vorsitzender Richter des 11. Zivilsenat am Oberlandesgericht Stuttgart
  • Joachim Maier, Richter des 11. Zivilsenat am Oberlandesgericht Stuttgart
  • Mirjam Bäumer-Götz, damals am 11. Zivilsenat am Oberlandesgericht Stuttgart, jetzt am Amtsgericht Stuttgart

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

    Alle Beiträge ansehen
Share:

Hinterlasse einen Kommentar