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Staatsanwaltschaft Ulm hat aus Staufen nichts gelernt und lässt Kinder in Munderkingen misshandeln

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Die Staatsanwaltschaft Ulm will den anhaltenden narzisstischen Missbrauch von Kindern durch eine Mutter in Munderkingen nicht ahnden, wie er auch im Staufener Missbrauchsfall vorlag – obwohl der Staatsanwaltschaft mehrere eindeutige Befunde eines Arztes vorliegen und es einen heimlichen Audiomitschnitt gibt.

Im psychischen Missbrauchsfall von Munderkingen stellte ein promovierter Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenpsychotherapeut, der auch Facharzt für psychosomatische Medizin ist, die psychische Folter und den narzisstischen Missbrauch der Mutter fest. Hierzu sprach der Therapeut mehrmals mit einem der betroffenen Kinder und hörte einen heimlichen Audiomitschnitt von einem Streit des Kindes im Haushalt der Mutter an.

Die Parallele zwischen dem Munderkinger Misshandlungsfall und dem Staufener Missbrauchsfall lässt sich so ziehen, dass beide Male die Kinder von der Mutter benutzt werden, um die emotionalen Bedürfnisse der Mutter zu stillen. In Staufen ließ die Mutter ihren Sohn durch den Lebensgefährten sexuell missbrauchen, damit sich die Mutter die Zuneigung des Partners sichert. In Munderkingen missbraucht die Mutter ihre Kinder, um ihren Hass gegen deren leiblichen Vater auszuleben, wie ein aktueller ärztlicher Befund vom 29.09.2020 feststellt.

In beiden Fällen sind die Kinder Mittel zum Zweck für die Bedürfnisbefriedigung von Müttern. In Staufen benutzte die Mutter das Kind für Zuneigung, in Munderkingen benutzt sie die Kinder zur Rache. Während in Staufen der körperliche Missbrauch des Kindes psychische Folgen hat, hat der psychische Missbrauch in Munderkingen körperliche Folgen für die Kinder. Laut ärztlichem Befund vom 27.09.2019 führt nämlich die Kindesmisshandlung in Munderkingen zu somatischen, also körperlichen Reaktionsbildungen bei den Kindern.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm, Herr Christof Lehr, ist offensichtlich vollkommen unfähig, diesen Zusammenhang zu erkennen. Er schrieb am 12.10.2020 (das Schreiben liegt Freifam vor), dass es sich um einen “völlig unangebrachten Vergleich mit den Vorgängen in Staufen” handele.

Offensichtlich fehlt Herrn Lehr jedwedes Verständnis für die psychologische Dynamik, die dem Missbrauch von Kindern durch Mütter zugrunde liegt. Zwar hat er diese Fachkenntnis als Staatsanwalt nicht zu besitzen, doch wenn ihm wie beim Fall in Munderkingen eindeutige fachärztliche Hinweise auf diese Form psychischer Gewalt vorliegen, dann sollte seine Staatsanwaltschaft gemäß ihres gesetzlichen Auftrags handeln und strafrechtlich gegen die Mutter vorgehen. Stattdessen bleibt die Staatsanwaltschaft seit Februar 2020 untätig, als sie den ersten ärztlichen Befund vom 27.09.2019 erhielt. Der aktuellste Befund stammt vom 29.09.2020 und liegt der Staatsanwaltschaft ebenfalls vor.

Nicht nur unterlässt die Staatsanwaltschaft trotz besseres Wissen die Strafverfolgung zum Schutz der im Munderkinger Misshandlungsfall betroffenen Kinder, sie scheint sogar selbst noch Beihilfe zur psychischen Kindesmisshandlung leisten: Das zuständige Jugendamt erfand im Jahr 2018 eine Kindeswohlgefährdung, um die Kinder per Gerichtsbeschluss der gewalttätigen Mutter in Munderkingen zu überlassen. Nachdem das Jugendamt von dem ersten Befund des Arztes erfuhr, der die Behauptungen des Jugendamts Lügen strafte, schädigte das Jugendamt den Ruf des Arztes, um seine Glaubwürdigkeit zu untergraben. Der Stellvertreter des Herrn Lehr, nämlich Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier, erfand eine Ausrede, auf deren Basis er Ermittlungen gegen das Jugendamt wegen Rufschädigung unterließ.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat offensichtlich aus Staufen nichts gelernt. Stattdessen begünstigt sie durch ihre Untätigkeit die Kindesmisshandlung in Munderkingen, und leistet mit einer Scheinbegründung sogar noch Beihilfe dazu. Dies alles von oberster Stelle, nämlich dem Leiter und seinem Stellvertreter.

Die Staatsanwaltschaft Ulm kann sich auch nicht damit herausreden, dass körperliche häusliche Gewalt an Kindern wie in Staufen sichtbare Spuren hinterlässt, während psychische häusliche Gewalt unsichtbar ist und daraus resultierende körperliche Beschwerden von Kindern oftmals nur durch Fachärzte erkannt werden. Im Munderkinger Misshandlungsfall liegen nämlich die entsprechenden Nachweise psychischer Gewalt mit körperlichen Folgen durch einen Facharzt vor und werden sogar durch eine Audiodatei dokumentiert, die die Staatsanwaltschaft jedoch bis heute nicht angefragt und angehört hat.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Ulm muss daher insgesamt als vollumfängliches Versagen im Kinderschutz gewertet werden. Sie ahndet psychische Kindesmisshandlung nicht, selbst wenn sie Schwarz auf Weiß und in Ton nachgewiesen wird. Damit besteht für Kinder im Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft Ulm kein strafrechtlicher Schutz vor gewaltsamer Erziehung, mit der ihnen ein Elternteil genommen werden soll und die zu seelischen und körperlichen Verletzungen führt. Eltern, die ihren Kindern nach der Trennung einen Elternteil oder Geschwister mit psychischer Gewalt nehmen, haben von der Staatsanwaltschaft Ulm nichts zu befürchten.

Die Landesregierung sollte die Kommission Kinderschutz wieder einsetzen, um Behörden und Gerichte für psychische Kindesmisshandlung – insbesondere durch Mütter – zu sensibilisieren. Dass diese Thema schon längst in der Gesellschaft angekommen ist, zeigt die Verleihung des 3Sat-Zuschauerpreises an den Film “Weil du mir gehörst”. Staatsanwälte, Polizei, Jugendämter und Richter in Ulm und Umgebung hinken dieser gesellschaftlichen Entwicklung und Sensibilität hinterher und schaden unterdessen mit ihrer Untätigkeit Kindern.

 

Bildnachweis: Staatsanwaltschaft Ulm

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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