Von dritter Seite sind zahlreiche Hinweise erfolgt, dass voraussichtlich mehrere Straftatbestände von für das Jugendamt Alb-Donau-Kreis tätigen Sachbearbeiterinnen vorliegen könnten.
Die ersten Hinweise auf Straftaten der Sachbearbeiterinnen im Fall Munderkingen haben sich im Rahmen der Vorbereitung einer der Staatsanwaltschaft Ulm schon vorliegenden „Individualbeschwerde zu den Vereinten Nationen“ vom 01.11.2018 immer weiter verdichtet und inzwischen ein erhebliches Ausmaß erreicht.
Das Ministerium der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg hat den Gesamtvorgang inklusive den ersten Vorfällen und mutmaßlichen Straftaten der Sachbearbeiterinnen inzwischen an die „Kommission Kinderschutz“ des Landes Baden-Württemberg übergeben. Diese Untersuchungskommission ist im Rahmen der Vorfälle um den Kinderschutzfall „Staufen“ vom Land Baden-Württemberg eingerichtet worden, um Fehlverhalten und Straftaten im Kontext von Behördenversagen und Nachlässigkeiten bzw. Fehlern der Familiengerichte aufzuklären und Handlungsempfehlungen für das Land Baden-Württemberg zu erarbeiten.
Die Parallelen im hier vorliegenden Fall, zum Behördenversagen im international bekannten Fall Staufen und zu den Fehlern im Umfeld der Gerichte im Fall Staufen erscheinen offensichtlich.
Die mutmaßlichen Täterinnen haben voraussichtlich stichhaltige Hinweise auf eine Gefährdung der Kinder ignoriert und stattdessen einfach eine anderweitige Gefährdung erfunden:
- Die tatsächliche Gefährdung mindestens eines Kindes im Umfeld der Mutter durch körperliche Gewalt, die beim Kind zu Suizidgedanken führte, beruht auf den mehrfachen Aussagen des betroffenen Kindes und der schriftlich protokollierten Aussage des betroffenen Kindes gegenüber einer gerichtlich bestellten Person (Verfahrensbeiständin), sowie den Gesprächen und der fachlichen Einschätzung des unabhängigen fachkompetenten Instituts der bundesweit renommierten KJP Ulm.
- Im Gegensatz dazu beruht eine anscheinend von den beiden Mitarbeiterinnen des Jugendamts dem Vater unterstellte Gefährdung seiner Kinder lediglich eventuell auf den nach wie vor ungeprüften bzw. fantasierten Behauptungen der Mutter, deren Glaubwürdigkeit nachweislich anzuzweifeln ist oder auf den Fantasien und Erfindungen der Täterinnen.
Im Verhalten der mutmaßlichen Täterinnen bzw. Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamts drückt sich voraussichtlich eine vorurteilsgebundene, bewusste und gezielte Ungleichbehandlung der Behörde gegenüber der Mutter und dem Vater aus, und zwar zu Lasten und zur Schädigung der 4 Kinder, ohne einen sachlich fundierten Grund.
Aus dem Sachverhalt entsteht der Eindruck, dass die mutmaßlichen Straftaten von den Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamts begangen wurden, um die sogenannte moderne und positive Doppelresidenz bzw. das Wechselmodell aus ideologischen Vorurteilen zu verhindern.
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