Die Zahl der angeblichen Kindeswohlgefährdungen im Alb-Donau-Kreis stieg in diesem Jahr auf 175 – so hoch wie nie. Gleichwohl konnte der zuständige Dezernent Josef Barabeisch keine belastbaren Gründe für das Rekordhoch nennen. Er erkennt nicht, dass das Jugendamt Kindeswohlgefährdungen erfindet.
Den Anstieg von Kindeswohlgefährdungen im Alb-Donau-Kreis vermutete Dezernent Josef Barabeisch in der gestrigen Sitzung des Jugendhilfeausschuss darin, dass die Bevölkerung vor allem wegen der Berichterstattung über den Missbrauchsfall Staufen sensibler wurde und Kindeswohlgefährdungen eher meldet. Doch diese Begründung stand auf wackligen Beinen, wie sich zeigte, als der CDU-Abgeordnete Sebastian Wolf nachfragte, ob der Dezernent etwas darüber sagen könne, wie es sich mit der Art und Schwere der Kindeswohlgefährdungen verhalte. Der Dezernent musste eingestehen, dass ihm hierzu keinerlei Informationen bekannt sind.
Dieses Eingeständnis des Dezernenten entlarvt dessen Ahnungslosigkeit im sensibelsten Bereich eines Jugendamts. Immerhin wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 2020 insgesamt 37 Kinder ihren Eltern genommen und in einem Heim oder Pflegefamilien untergebracht. Hierbei handelt es sich um den schwersten staatlichen Eingriff, den man sich vorstellen kann und der Dezernent Josef Barabeisch hat kein grundlegendes Wissen über die Gründe für die angeblichen Kindeswohglefährdungen und deren Anstieg.
Wie Freifam berichtete, erfindet das Jugendamt Alb-Donau-Kreis Kindeswohlgefährdungen. Vom Jugendamt geht daher selbst eine Gefahr für Kinder aus. Offensichtlich ist der Dezernent Josef Barabeisch unfähig oder unwillig, dieses Problem anzugehen. Aus diesem Grund ist schon seit Januar 2020 ein Gerichtsverfahren gegen den Dezernenten Josef Barabeisch wegen Kindeswohlgefährdung anhängig.
Stattdessen tischte Herr Barabeisch den Kreisräten im Jugendhilfeausschuss die Scheinbegründung einer sensibleren Bevölkerung auf. Man könnte dies auch so verstehen, dass das Jugendamt Alb-Donau-Kreis zunehmend haltlose Denunziationen aus der Bevölkerung benutzt, um daraus eine erfundene Kindeswohlgefährdung zu konstruieren, worüber Freifam ebenfalls schon berichtete.
Entweder führte der Dezernent die Kreisräte mutwillig in die Irre, wie es sein Jugendamt rechtswidrig auch mit Richtern tut, oder er ist ahnungslos und wird von der kinderschädigenden Jugendamtsleiterin Sabine Blessing in die Irre geführt. Es ist vermutlich kein Zufall, dass der sprunghafte Anstieg der Kindeswohlgefährdungsfälle von 111 im Jahr 2017 auf 168 im Jahr 2018 mit dem Arbeitsbeginn der Frau Blessing im Jahr 2017 zusammenfällt. Will sie demonstrieren, dass sie gute Arbeit leistet, indem sie Kindeswohlgefährdungen erfindet?
Schon im letzten Jahre räumte der amtierende Landrat Heiner Scheffold gegenüber der Schwäbsichen Zeitung ein, dass er sich den rasanten Anstieg der Kindeswohlgefährdungen nicht erklären könne. Insgesamt scheint sich die Leitungsebene des Landratsamt im Blindflug zu befinden, was Kindeswohlgefährdungen im Alb-Donau-Kreis angeht. Es ist offensichtlich, dass die inkompetente und kinderrechtefeindliche Arbeit der Jugendamtsleiterin nicht kontrolliert wird und ihr der Dezernent wie auch der Landrat ahnungslos vertrauen.
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