Mit Schreiben vom 06.02.2020 teilte das Familiengericht Ulm mit, dass es gegen den Jugenddezernent im Alb-Donau-Kreis, Josef Barabeisch, wegen Kindeswohlgefährdung ermittelt.
Die Einleitung des Verfahrens erfolgte gemäß § 1666 Absatz 4 BGB. Dieser Absatz 4 ermöglicht einem Familiengericht, nicht nur gegen die Eltern, sondern gegen jeden vorzugehen, der das Kindeswohl gefährdet. In vorliegendem Fall leiden nachweislich vier Kinder seit 3 Jahren unter den Fehlern und Täuschungen des Jugendamt Alb-Donau-Kreis unter der Ägide des Jugenddezernent Josef Barabeisch.
Folglich wird dem Jugenddezernent Josef Barabeisch vorgeworfen, dass er seinen gesetzlichen Schutzauftrag gegenüber vier Kindern im Alb-Donau-Kreis vernachlässigt hat. Dies wird in einem Erörterungsgespräch in seiner Anwesenheit vor dem Amtsgericht Ulm zu erörtern sein.