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Amtsgericht Ulm ermittelt gegen Jugenddezernent im Alb-Donau-Kreis wegen Kindeswohlgefährdung

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Mit Schreiben vom 06.02.2020 teilte das Familiengericht Ulm mit, dass es gegen den Jugenddezernent im Alb-Donau-Kreis, Josef Barabeisch, wegen Kindeswohlgefährdung ermittelt.

Die Einleitung des Verfahrens erfolgte gemäß § 1666 Absatz 4 BGB. Dieser Absatz 4 ermöglicht einem Familiengericht, nicht nur gegen die Eltern, sondern gegen jeden vorzugehen, der das Kindeswohl gefährdet. In vorliegendem Fall leiden nachweislich vier Kinder seit 3 Jahren unter den Fehlern und Täuschungen des Jugendamt Alb-Donau-Kreis unter der Ägide des Jugenddezernent Josef Barabeisch.

Folglich wird dem Jugenddezernent Josef Barabeisch vorgeworfen, dass er seinen gesetzlichen Schutzauftrag gegenüber vier Kindern im Alb-Donau-Kreis vernachlässigt hat. Dies wird in einem Erörterungsgespräch in seiner Anwesenheit vor dem Amtsgericht Ulm zu erörtern sein.

 

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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