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Nimmt der Jugendhilfeausschuss den Landrat Heiner Scheffold im Alb-Donau-Kreis ins Visier?

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Der Landrat Heiner Scheffold hat es bislang trotz besseres Wissen versäumt, die Verletzung von Kinderrechten durch das Jugendamt im Alb-Donau-Kreis zu beenden. Jetzt ist der Jugendhilfeausschuss gefragt. Er sollte alarmiert sein und gegen den Landrat Untersuchungen einleiten.

Der Jugendhilfeausschuss tagt übermorgen am 26.11.2020. Diese Sitzung sollte nicht vom Landrat geleitet werden. Vielmehr sollte sich der Jugendhilfeausschuss mit dem Versagen des Landrats und des Jugendamts befassen, um Kinder im Alb-Donau-Kreis vor der Behörde und deren oberstem Dienstherren zu schützen. Bis zur Aufklärung der Verstöße des Alb-Donau-Kreis gegen Kinderrechte, sollte sich der Landrat jedweder Mitwirkung im Jugendhilfausschuss und generell in Angelegenheiten des Kinderschutz enthalten.

Im Einzelnen ist dem Landrat vorzuwerfen, dass er das Jugendamt benutzt, um Kindern willkürlich das Recht auf beide Eltern zu nehmen,

Insgesamt missbrauchen und pervertieren der Landrat und sein Jugendamt ihren staatlichen Schutzauftrag, indem sie

um Macht über Kinder und Eltern auszuüben, womit persönliche und allem Anschein nach gewalttätige Erziehungsvorstellungen der Mitarbeiter des Landratsamts durchgesetzt werden sollen.

Es besteht daher der dringende Verdacht, dass die kinderrechtefeindliche Verwaltung im Alb-Donau-Kreis selbst dafür verantwortlich ist, dass die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in den letzten Jahren immens angestiegen ist, ohne dass sich der Landrat dies erklären könnte. Offenbar kann er dies nicht, weil seine Behörde die Mehrzahl an Kindeswohlgefährdungen selbst erfindet und konstruiert hat.

 

Bildnachweis (links): Screencapture aus https://www.youtube.com/watch?v=tdxA5G3ngrA

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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