Das Residenzmodell (Ein-Eltern-Inobhutnahme) bezeichnet vor allem eine Aufteilung in dem ein Kind überwiegend im Haushalt eines Elternteil lebt, statt bei beiden Elternteilen zu etwa gleichen Teilen. Wie bei einer Inobhutnahme verbleibt dem entfremdeten Elternteil lediglich der Umgang und das Zahlen für die Fremdbetreuung per Zwang.
Nun eine Aufzählung an Punkten, weshalb dieses Modell keine nachweisbaren Vorteile gegenüber einer gleichberechtigten Aufteilung aufweist. Dazu schauen wir uns einmal die gängigen angeblichen pro Argumente für das Residenzmodell per Zwang an.
1. Einzelfallprüfung
Der Einzelfall muss geprüft werden, damit für das Kind das beste Betreuungsmodell gefunden werden kann.
Für den Laien klingt dies natürlich erst einmal sinnvoll. Schließlich wissen wir doch alle, dass Kinder und Familienkonstellationen individuell sind. Und natürlich will auch jeder das Beste für ein Kind.
Die Frage ist nur, wie stellen wir fest, welches Betreuungsmodell das Beste für ein Kind ist? Etwa durch bessere Qualifikation von Gutachtern und Richtern?
Eine Einzelfallprüfung ist nicht möglich. Jeder, der mit der Praxis zu tun hatte, weiß, dass weder Gutachter noch Richter die schnell dick werdenden Akten jemals komplett lesen. Aber selbst wenn sie es täten, mangelt es daran, dass es keine wissenschaftliche (objektive, reliable, valide, normierte) Methode zum prognostischen Kindeswohl anhand Sorge und Umgang gibt, solange kein Elternteil nachweislich kindeswohlgefährdend ist. Selbst die gängigen Kindeswohlkriterien können hier keine Abhilfe schaffen, da auch jene unterschiedlichen und oft sogar Kindeswohl kontradiktorischen Annahmen unterliegen.
Eine Lösung kann die Einzelfallprüfung also nicht liefern. Gleichwohl kann die Einzelfallprüfung einen Streit schaffen oder verstärken. Es entsteht ein Wettkampf, wer der bessere Elternteil ist. Wer Kind und Geld erhält. Im Kampf um Gewinner und Verlierer diskreditieren Eltern einander regelmäßig und müssen es, wenn sie den Kampf gewinnen wollen.
Ein Nachweis ist denkbar einfach zu erbringen. Selbst 10 sehr qualifizierte Gutachter, die von einander nichts wissen und keine Vorgaben erhalten, kommen zu 10 unterschiedlichen Ergebnissen (z.B. der Fall Gorgülü).
Hier ein Erklärvideo, das weit mehr als die rechtliche Möglichkeit der Ablehnung von Gutachten erklärt. Vielmehr erklärt es, warum eine Einzelfallprüfung wissenschaftlich nicht menschenmöglich ist:
Im Übrigen wissen wir auch nie, ob ein Kind sich in einem anderen Modell oder auch nur bei 3 Stunden mehr oder weniger Umgang in der Woche besser oder schlechter entwickelt hätte. Ein Kind mit guten Noten hätte vielleicht noch bessere Noten gehabt und ein Kind mit Problemen, hätte vielleicht noch mehr Schwierigkeiten gehabt.
2. Streit der Eltern
Viele sind der Annahme, dass ein Streit der Eltern das Residenzmodell rechtfertigt. Dies ist jedoch wenig nachvollziehbar, wenn wir bedenken, dass ein Elternteil, der streitet, dadurch eine Honorierung erlangen kann, also konditioniert wird zum Streiten, damit eben Sorge, Umgang und Unterhalt zu dessen Gunsten entschieden werden könnte. Häufig ist es eben nur ein Elternteil der streitet. Zum Streit gehören nämlich nicht zwangsläufig zwei.
Noch weniger logisch ist die Annahme, dass das Wechselmodell bei Hochstrittigkeit nicht möglich sei. Vielmehr ist die Kommunikation zwischen Eltern und Kind wichtig, nicht zwischen den Eltern. Die identitäre Persönlichkeit des Kindes entwickelt sich vor allem durch responsivem Verhalten (vereinfacht Lernen durch Spiegelung) mit genetischen Vorbildern, idealerweise den leiblichen Eltern, Großeltern und sonstigen Verwandten. Mit anderen Worten: “Kein Elternteil kann den anderen Elternteil ersetzen”. Wer sich das Kommunikationsdreieck Kind, Vater, Mutter anschaut stellt schnell fest, dass es nicht notwendig ist das Beziehungsgepflecht zwischen dem Kind und den jeweiligen Elternteilen zu beschädigen. Welchen Sinn soll es ergeben das Beziehungsgepflecht zwischen einem Elternteil und einem Kind zusätzlich einzuschränken? Der Streit ist ja nicht weg, weil wir Eltern in Gewinner und Verlierer unterteilen. Vielmehr fällt der Anrzeiz zur Manipulation des Kindes weg oder wird zumindest reduziert, wenn es nicht mehr die Möglichkeit gibt, dass ein Elternteil weniger als 50% Betreuungszeit erhalten kann. Selbst, wenn wir davon ausgehen, dass die Übergaben problematisch sind, weil die Eltern und das Kind zum gleichen Zeitpunkt aufeinandertreffen könnten, sind das wenn überhaupt nur Argumente für die Betreuung 50/50, da die Übergaben z.B. bei einem wöchentlichen Wechsel regelmäßig geringer sind. Zusätzlich ist es auch nicht vom Umgangsmodell abhängig, ob die Eltern sich bei den Übergaben begegnen oder nicht.
Das Residenzmodell erschwert jedoch das Wahrnehmen von Bedürfnissen des Kindes. Vielmehr schenkt das Wechselmodell die potentielle Voraussetzung, die Bedürfnisse über das Kind gleichermaßen und bestmöglich selbst wahrzunehmen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Kommunikation und Kooperation schlecht ist. Folglich ist das Residenzmodell untragbar bei Streit der Eltern und das Wechselmodell dringend anzuraten.
Auch die gemeinsame Sorge ermöglicht es beiden Eltern, besser auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen. So kann jeder Elternteil selbst bei Arzt, Kita/Schule und Co nachfragen und sein Kind angemessen fördern. Die alleinige Sorge ist wenig hilfreich und konfliktreich, da hier regelmäßig die Auskünfte bei schlechter Kommunikation über den Auskunftsanspruch eingeklagt werden müssen. Wie das geht, findet Ihr in folgendem Erklärvideo – ausnahmsweise mal mit meiner Stimme:
Entscheidungen von erheblicher Bedeutung, wie z.B, welche Schule das Kind besuchen soll sind ebenfalls konfliktreicher bei alleiniger Sorge, da trotzdem beide Eltern einverstanden sein müssen und ein Elternteil vermeintlich annimmt, die Entscheidung ohne eine Abstimmung treffen zu können. Wie immer ist aber das Kindeswohl entscheidend und wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil meint, dass eine andere Schule förderlicher sei, dann ist dieser verpflichtet, das Jugendamt bzw. das Gericht einzuschalten. Streit lässt sich somit durch Ungleichheit nicht reduzieren.
3. “Der Umgangselternteil will doch nur Geld sparen”
Nachdem die Argumentationen für das Residenzmodell ausgehen, folgen oft Unterstellungen, wie diese:
“Der Umgangselternteil will doch nur das Wechselmodell, weil dieser Geld sparen möchte und denkt doch gar nicht an das Kindeswohl.”
Zunächst müssen wir hier einmal aufklären und einen Mythos beilegen:
“Der Kindesunterhalt ist für das Kind da.”
Diese Aussage ist belegbar falsch: Der Kindesunterhalt in Höhe des tatsächlichen Bedarfes des Kindes ist bei einer großen Anzahl von Residenzeltern mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) geringer als das Kindergeld.
Residenzelternteil, neu verpartnert, mit Betreuung eines fünfjährigen Kindes an 20 von 30 Tagen im Monat und gleichem Bruttokaltmietvertrag, wie vor der Geburt.
Das Sozialgeld erhält dieser Residenzelternteil also für 20 von 30 Betreuungstagen. In diesem Fall also 160€. Es ist anzunehmen, dass das Kindergeld und der Unterhalt ganz oder teilweise hinzukommt. Dies ist jedoch falsch. Im Regelfall wird Kindergeld, Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss zu 100% verrechnet mit dem Sozialgeld und den sonstigen Bedarfen der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Die Düsseldorfer Tabelle ist somit belegbar falsch und es entsteht ein großer finanzieller Anreiz zur Kindesentziehung auf unter 50% und Streit.
Hier ein Erklärvideo:
Tatsächlich ist es so, dass es wenig logisch ist, wenn ein Elternteil viel Geld für Gerichtsverfahren ausgibt, um ein Wechselmodell anzustreben, wenn es jenem um das Geld geht. Vielmehr ist es doch logisch, dass ein Elternteil das Residenzmodell für sich beansprucht, wenn dessen Intention tatsächlich das Geld ist. Denn dann erhält dieser nämlich Kindergeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, Steuervorteile und vieles mehr. Diese Argumentation kann folglich denklogisch nur auf Eltern zutreffen, die das Residenzmodell anstreben.
Eigentlich sollte es doch selbstverständlich sein, dass der Naturalunterhalt (Liebe, Betreuung, Kleidung etc.) wichtiger ist, als der Barunterhalt (Geld statt Liebe). Oder? Eine einfache Lösung könnte es daher sein den § 1612 BGB dementsprechend zu korrigieren. Naturalunterhalt vor Barunterhalt!
Hier ein Erklärvideo – Kindeswohlgefährdung Kindesunterhalt? Legale Praxislösungen! § 1612 BGB:
Zweifel?
Sicherlich gibt es noch einige Argumentationen, die Residenzmodellbefürworter bringen, doch keine, die wir nicht widerlegen könnten. Solltet Ihr da anderer Meinung sein, schreibt diese bitte in die Kommentare und wir werden versuchen daraus ein Youtube-Video im Kanal “Kindeswohlgefährdung per Gesetz” zu veröffentlichen und / oder einen weiteren Artikel auf der Seite https://www.freifam.de/ zu verfassen.
Lasst uns die “Kindeswohlgefährdung per Gesetz” beenden und endlich “Freiheit für Familien” schaffen!
Selbstverständlich können Sie den Youtube Kanal auch gerne kostenlos bei Youtube abonnieren und sich hier in die Freifam Seite eintragen. So bleiben Sie stets auf dem laufenden und erhalten hoffentlich auch künftig weitere schlagfertige Argumentationen. Zu den Videos von “Kindeswolgefährdung per Gesetz” in Kooperationen mit den Vorständen verschiedener Elternorganisationen, Juristen, Politikern, Doktoren und Einzelkämpfern geht es mit einem Klick auf folgendes Bild:
- Kindeswohlgefährdung per Gesetz
Und wer nicht warten kann, kann schon jetzt weitere tiefgreifendere und vor allem hilfreiche Informationen, Musteranträge, einen Gerichtsleitfaden und vieles mehr erhalten im Buch
“Kindeswohlgefährdung per Gesetz – Hilfe & Lösungen”
- Buch Hardcover Kindeswohlgefährdung per Gesetz
1.Was ist mit stabilität – wenn das Kind 2 verschiedene Kita’s besuchen muss,ständig 2 mal die Woche wechseln muss sodass es morgen fragt in welches Haus soll es nach der Schule/Kita gehen? Ist das normal?
2. Wenn es seine Freunde ständig wechseln muss? Oder wenn er seine Hobbies nicht nachgehen kann weil es bei einem Elternteil nicht möglich ihm dorthin zu bringen?
3.Was ist wenn ein Elternteil das Kind direkt zu seine Eltern (Kindes grosseltern) schiebt und kümmert sich selbst kaum mehr als 20 min pro Tag ums Kind, aber WM muss unbedingt sein?
All die Spezialfälle, die du nennst, erfordern individuelle Lösungen. Das sind aber keine Gründe, generell bestimmten Menschen ihr Kind über die Maßen vorzuenthalten.
Kinder in paritätischen Betreuungsmodellen müssen nicht zwei verschiedene Kitas besuchen, wechseln keine Freunde, können ihren Hobbies nachgehen, lernen ihre Großeltern kennen, und…haben uneingeschränkten und natürlichen Kontakt zu ihren beiden Elternteilen
Eliza, alle 3 Punkte haben wenig mit dem Umgangsmodell zu tun. Sie sind alle auch vorhanden im Residenzmodell.
zu 1: Ein Kind wechselt nicht automatisch die Kita, nur weil es im Wechselmodell lebt. Und unabhängig davon kann ein Kitawechsel, was ich bislang nocht nicht gehört habe, auch vorteilhaft für die Entwicklung eines Kindes sein. Wir und auch Kinder wachsen immer durch Erfahrugnssätze und insb. durch Verlassen der eigenen Komfortzone. Sprich, das Kind hat durch zwei Kitas möglicherweise stärkere Lerneffekt, weil ein Erzieher der einen Kita immer Sprachübungen mit den Kindern durchführt und der Erzieher der anderen Kita es liebt die Kinder körperlich zu fördern etc. Nachvollziehbar, weshalb eine Einzelfallprüfung unmöglich ist? Oft sind es unsere Gedanken und Erfahrungssätze, die wir denken auch automatisch für unsere Kinder gut sein müssen. Dabei haben Kinder eine große Resilienzkapazität und haben auch noch einen freien Kopf, der sich entwickeln kann. So können sogar 2 Kitas die Komfortzone eines Kindes bilden, was es nicht mehr missen möchte. Wir wissen es eben nie.
zu 2: Was ist, wenn seine Freunde und Hobbies, die es lieber hat zufällig beim Umgangselternteil leben bzw. ausgeführt werden können?
zu 3: Unabhängig davon, dass Großeltern sehr wichtig für die Kinder sind, was ist, wenn der Residenzelternteil die Kinder immer zu Freunden und Großeltern abschiebt, um Unterhalt zu erhalten?
LG Bobby
Meine Kinder haben fast keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern, weil die Zeit (im Residenzmodell) einfach nicht ausreicht. Man bekommt einfach nicht alles unter. Das hat zur Folge, dass sich die Anteile aus meiner Seite der Familie im Kind weniger gut entfalten können.
Sehr gut geschrieben. Hoffentlich liest das auch mal jemand aus dem Familienministerium- und/oder Justizministerium.
Dank dir! Vielleicht könntest du dich bei der dezentralen Sicherung der Videos beteiligen? Schau doch mal hier: https://www.facebook.com/freifam.de/posts/299299787336558
[…] Warum das Residenzmodell keine Argumente hat – 3 Standardfloskeln widerlegt! […]
Vielen Dank für die Anregungen. Tolle Arbeit, verständlich erklärt.
Ich frage mich gerade:
Gibt es Zahlen zu den Betroffenen, zu den Opfer der deutschen Justiz?
Warum wird in den Medien ein anderes Bild von den nichtbetreuenden Eltern, meistens Vätern, gezeigt?
Warum nicht mehr Öffentlichkeit und Informationen zu den psychischen und seelischen Auswirkungen von Gerichtsverfahren in denen ein Elternteil nicht gleich behandelt wird. Es reichen oft Behauptungen aus, um den anderen zu diskreditieren und mit der Zeit immer mehr zu entsorgen.
Warum kann nicht verstanden werden, dass Kinder bei getrennt lebenden Eltern zwei zu Hause haben?
Warum gelingt es Umweltschützern mehr mediale Aufmerksamkeit zu bekommen und sogar Gehör zu erhalten und nicht die Väter, die gleich betreuen wollen, wie die Mütter?
Warum gelingt es, dass homosexuelle Paare heiraten können, aber Väter gegen den Willen der Mütter, meist kaum eine Chance haben auf gleiche Betreuungszeiten?
Ich bin Vater einer 4jaehrigen Tochter und habe nach reiflicher Überlegung, Austausch und Beobachtung einen Antrag auf gleichberechtigte Betreuung i.S.v. der gemeinsamen Tochter gestellt und werde seitdem massivst diskriminiert und ungleich behandelt.
Dank dir, Carlos. Vielleicht könntest du dich bei der dezentralen Sicherung der Videos beteiligen? Schau doch mal hier: https://www.facebook.com/freifam.de/posts/299299787336558
Hallo Carlos,
vielen Dank. Zu Deinen Fragen gibt es sicherlich viele Antwort. Es beginnt damit, dass Vätern eingetrichtert wird abzuwarten und Ruhe einkehren zu lassen (was auch ein Verlust von Bindung von Elternteil zum Kind zur Folge hat) bis hin zu begleiteten Umgangsausschluss, wie bei Sandro, oder gar völligen Umgangsausschluss mit der Begründung, dass meist ein Vater bis zu 50% Betreuung gewähren möchte. Hier geht das System dran kaputt. Die, meist, Mutter will nicht einmal 50% Umgang gewähren und der Vater wird in der Folge als gelinde ausgedrückt uneinsichtig dargestellt. Eltern sind auch nur Menschen und selbst wenn sie in einer Therapie geraten sollen, wird ihnen spätestens dann geraten sich auf gute Dinge zu fokussieren, schöne Erlebnisse zu haben und vieles mehr. In der Folge verschwinden statistisch ca. 40% der Väter aus dem Leben der Kinder. Nur die wenigsten Väter halten den Kampf über etliche Jahre hinweg durch. Die wenigsten Kinder sind stark genug sich dem Elternwille des Residenzelternteils auf lange Sicht zu widersetzen und verinnerlichen ihn oft sogar mitunter als den eigenen Willen. Ein großes Schiff ändert nicht abrupt den Kurs. Der Mensch hat biologische Veranlagungen “konsistent” zu sein, weil es für seine biologische Fitness oft sinnvoll ist. Zudem ist der Mensch auch nur ein Tier, welches Reccourcensparsam erst Recht für das gleiche Geld arbeitet. Sprich, es ist leichter Urteile von früher abzuschreiben, statt selbst zu denken und es ist konsistent eine einmal getroffende Einstellung beizubehalten, weil es biologisch regelmäßig sinnvoll ist (einige bezeichnen es auch als Instinktverhalten). Wer jedoch kämpfen möchte ist dazu eingeladen. Hier auf FreiFam kann jeder Autor werden und mit mir kann jeder ein gemeinsames animiertes Erklärvideo erstellen, der dem Publikum einen guten Erklärtext liefert, wie z.B. eine wissenschaftliche Studie in Paramater, Ergebnisse und Schlussfolgerungen unterteilt. LG Bobby
Sehr interessanter Artikel, der jedoch einen Fall auslässt: was ist mit Kindern aus Familien mit häusl. Gewalt? Kann man wirklich einem Kind zumuten, 50% seiner Zeit in der Obhut eines gewalttätigen / manipulativen / toxischen Menschen zu verbringen in der schlichten Hoffnung “bestimmt tut er / sie dem Kind nicht das selbe an wie dem Expartner” ? Vor allem wenn die Kinder noch jung sind (vor der Pupertät) ist es ja keine Seltenheit, dass sie schädliche Verhaltensweisen ihnen gegenüber nicht nach aussen ansprechen oder sogar nicht einmal klar als solche erkennen können?
Ist es nicht vielmehr so, das KEIN Modell eine pauschale Allgemeingültigkeit hat? Dass es für jedes mögliche Modell auch Fälle gibt, in denen gerade dieses Modell angebracht sein könnte?