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Das beleidigte Walross und die Staatsanwaltschaft Ulm

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Es gibt ein Walross da draußen, in den Weiten unseres Planeten, das sich gerade sehr beleidigt fühlt. Ein Foto von ihm wurde aus den Weiten des Internets genommen, um die OnlineBerichte auf Freifam über einen Richter am Amtsgericht Ulm zu schmücken.

Nun steht dieses Walross plötzlich im Zentrum einer Anklage der Staatsanwaltschaft Ulm gegen den Verfasser der Online-Berichte. Die Strafverfolgungsbehörde hält den folgenden Text unter den Artikeln über den Richter für eine Beleidigung des Richters:

“In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.”

Das Walross ist enttäuscht und beleidigt, weil die Staatsanwaltschaft Ulm seine Gefühle verletzt. Als Tier hat es doch auch seine Daseinsberechtigung und Anspruch auf ein achtenswertes Leben. Freifam respektiert die Würde des Walross, doch die Staatsanwaltschaft erblickt darin die Beleidigung eines Richters.

 

Es sei hier für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die sich nicht in ihnen fremde Wesen einfühlen können, der Hinweis erlaubt, dass es sich bei obigem Text nicht um eine Tatsachenbeschreibung handelt, sondern im Wesentlichen um eine Glosse, die sich satirisch einer anthropomorphen Tierfigur bedient. Durch diesen Kunstgriff soll Kritik an mächtigen Amtsträgern wie dem stellvertretenden Direktor des Amtsgericht Ulm, Herr Hans Lohrmann, in die Öffentlichkeit getragen werden, in der Hoffnung, willkürlichen Repressionen entgehen zu können. Die Exegese des Textes überlässt der Verfasser natürlich dem Leser.

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