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Wer kontrolliert den für Kinder gefährlichen Landrat Heiner Scheffold im Alb-Donau-Kreis?

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Wie berichtet führt der Landrat im Alb-Donau-Kreis, Herr Heiner Scheffold, seine Amtsgeschäfte auf kinderentwürdigende Art und Weise. Aufgrund seiner gegen Kinderrechte gerichteten Erziehungsvorstellungen stellt er momentan eine allgemeine Gefahr für Kinder in seinem Landkreis dar.

Herr Scheffold und das ihm unterstellte Kreisjugendamt missachten die für die Kinder- und Jugendhilfe maßgeblichen Gesetze. Wer wie der Landrat und das Jugendamt die Aufklärung von Kindern über deren Recht auf beide Eltern als Schädigung der Kinder ansieht, verstößt insbesondere gegen § 1 Abs. 1 SGB VIII. Darin heißt es:

“Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.”

Wie soll ein Kind eine eigenverantwortliche Persönlichkeit entwickeln, wenn Landräte wie Heiner Scheffold und Behörden deren Aufklärung über ihre Rechte durch ihre Eltern zu verhindern trachten, und zwar durch fast vollständigen Kontaktabbruch zum aufklärenden Elternteil?

Es ist vom Gesetz her unstrittig, dass Eltern die Aufgabe haben, ihre Kinder zu erziehen, wozu auch die Aufklärung über ihre Rechte gehört – siehe § 1 Abs. 2 SGB VIII:

“Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.”

Der Landrat Heiner Scheffold begeht und begünstigt durch diese Rechtswidrigkeit aufgrund von Unterlassen eine Kindeswohlgefährdung im Amt. Normalerweise kann man einem Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung auf Basis des § 8a SGV VIII melden. Doch was tun, wenn die Kindeswohlgefährdung vom zuständigen Jugendamt selbst sowie seinem obersten Vorgesetzten, wie hier dem Landrat, ausgeht?

Um Antwort auf diese Frage zu erhalten, wurde der Landrat Heiner Scheffold am 02.04.2020 gebeten, eine Adresse mitzuteilen, unter der man gegen ihn eine Kindeswohlgefährdung melden kann. Es kam keine Antwort. Am 20.04.2020 wurde er an das Schreiben erinnert. Wieder keine Antwort. Am 11.05.2020 wurde der Jugendhilfeausschuss darauf aufmerksam gemacht und um Mitteilung gebeten – wieder keine Antwort.

Sowohl der Landrat, wie auch das Kontrollorgan des Jugendamts, nämlich der Jugendhilfeausschuss, verweigern bis heute Informationen darüber, wo man sich über einen kindeswohlgefährdenden Landrat effektiv beschweren kann. Es ist auch nicht bekannt, dass der Jugendhilfeausschuss, in dem aktuell sieben Kreisräte und -rätinnen der CDU, Freie Wähler, B90/Grüne und SPD sitzen, in den vergangenen 10 Wochen tätig geworden wäre, um Kinder im Alb-Donau-Kreis vor dem Landrat und dem Kreisjugendamt zu schützen. Noch scheint auch weiterhin der kindeswohlgefährdende Landrat den Vorsitz des Jugendhilfeausschuss inne zu haben.

Wer kontrolliert also einen für Kinder gefährlichen Landrat? Im Alb-Donau-Kreis bekommt man darauf von denjenigen, die maßgeblich für den Schutz von Kindern verantwortlich sind, keine Antwort.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. Michael M. 25 September, 2020 at 11:48 Reply

    Hallo lieber Sandro,
    erst mal ganz herzlichen Dank das du uns über diese ungeheuerlichen Vorgänge berichtest.
    Es ist enorm wichtig das die Öffentlichkeit/Gesellschaft über solche Vorfälle informiert wird.

    Es ist einfach unfassbar was hier in diesem Land für Zustände herrschen!
    Wenn selbst ein “Jugendhilfeausschuss” hier sich nicht zuständig fühlt und den leidenden Kindern sämtliche Hilfe und Unterstützung verweigert durch “Unterlassung”!
    Ich sage ja was hier das Familienrecht und die Kinderrechte betrifft leben wir in einer Bananenrepublik.
    Für was haben wir eigentlich Gesetze und Rechte wenn diese massiv missachtet und nicht umgesetzt werden?

    Und der Gipfel des Ganzen sind die neuerlichen “Reformen” von Justizministerin Frau Dr. Lambrecht.
    Sollten diese verabschiedet werden sehe ich hier für die Trennungskinder und deren Eltern in Zukunft ganz schwarz.
    Kein Land in der EU tritt die Kindesrechte im Trennungsfall so massiv mit Füßen und ignoriert diese wie die BRD.
    Aus meiner Sicht müßte dieser Landrat sofort sein Amt niederlegen weil er hier bewusst Gesetz und Recht bricht bzw. missachtet.
    Und zu dem Verhalten des zuständigen Jugendamtes fehlen mir sämtliche Worte.

    Das macht mich als betroffener Vater nur noch wütend und traurig wenn ich so etwas lese.
    Leiden diese Kinder nicht schon genug unter der Trennung?
    Die Gesetzte und Rechte die uns verbrieft sind sind letztendlich zu einem zahnlosen Papiertiger verkommen und helfen oder nützen uns rein gar nichts.

    Es grüßt
    Michael M.

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