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Südwest Presse (SWP) und Landrat Heiner Scheffold greifen Kinderrechte und Meinungsfreiheit an

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Anstatt Kinderrechte und die Meinungsfreiheit zu verteidigen, stellt sich die Südwest Presse (SWP) auf die Seite des Landrats Heiner Scheffold, der das Jugendamt missbraucht, um einem Andersdenkenden und Eltern mit Behinderung die Kinder zu nehmen.

In einem am 1. März 2023 in der Südwest Presse (SWP) erschienenen Artikel wird berichtet, dass Landrat Heiner Scheffold sich über die zunehmenden Anfeindungen und die Verrohung der Tonlage in sozialen Medien beklagt. Er spricht gar von einem “halbrechtsfreien Raum” und zieht Parallelen zur Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Scheffold selbst wurde auf der Webseite “Freifam” als “Kinderrechte-Schänder” bezeichnet, berichtet die SWP. Die SWP bezeichnet unsere kritische Berichterstattung über Scheffold im Kontext der Lübcke-Ermordung als “Hetzberichte”, ohne jedoch den Inhalt der Anschuldigungen in Freifam oder den rechtlichen Hintergrund zu beleuchten.

Dabei wird Landrat Heiner Scheffold in der SWP als Opfer inszeniert, obwohl er selbst als Täter seit Jahren die Meinungsfreiheit und Elternrechte unter dem Deckmantel des Kinderschutzes untergräbt. Scheffold missbraucht das Jugendamt nach wie vor für politische Erpressung eines Andersdenkenden und ließ es Eltern mit Behinderung schikanieren. Der Landrat kann sich dabei der vollen Unterstützung seines anti-demokratischen Jugendamtsleiters Robert Egle, des Stellvertreters Markus Möller, und des Sozialdezernenten Josef Barabeisch sicher sein. Die SWP bietet Scheffold und dessen Gefolgschaft dazu noch unkritisch eine Plattform, auf der der Landrat mit den Ängsten der SWP-Leserschaft spielen darf, um die Meinungsfreiheit anzugreifen, indem er den Mord an einem Politiker instrumentalisiert.

Zunächst zu den fehlenden Fakten im SWP-Artikel. Die SWP hat grundlegende journalistische Standards verletzt. Sie hat die Fakten zur Anzeige des Präsidenten des Regierungspräsidiums Tübingen, Klaus Tappeser nicht recherchiert oder verschwiegen, über die wir schon vor langer Zeit berichtet haben. Die Anzeige wegen Beleidigung wurde nämlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil die Bezeichnung von Scheffold als “Kinderrechte-Schänder” von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft ist Scheffold im Rahmen der herrschenden Rechtsordnung nicht vorgegangen, sondern hat die Frist schon vor Jahren verstreichen lassen.

Die SWP hätte Freifam um Stellungnahme bitten können, denn immerhin formulierte der Landrat einen Vorwurf gegen uns. Spätestens dann hätte die SWP von diesen Fakten erfahren. Doch wir erhielten von der SWP keine Anfrage.

Scheffold, der nicht den ordentlichen Rechtsweg gewählt hat, phantasiert in der SWP frei von Fakten von einem “halbrechtsfreien Raum” was die Kritik an ihm als Kinderrechte-Schänder angeht. Bedenklich daran ist, dass er offenbar aus verletztem Stolz der zulässigen Meinung von Freifam ihren vollen rechtlichen Schutz abspricht – obwohl er sie als Meinung akzeptiert hat, da er sich nicht gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft gewehrt hat. Gleichzeitig hat die SWP das Faktum verschwiegen, dass der Begriff “Kinderrechte-Schänder” laut Staatsanwaltschaft von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Nur deshalb erscheint die Empörung der SWP annähernd plausibel, dass Freifams Kritik an Scheffold mit diesem Begriff immer noch im Internet steht. Der Begriff “Hetzberichte” impliziert also, dass unsere Kritik am Landrat aus dem Internet entfernt werden sollte, selbst wenn sie tatsächlich von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Scheffold und die SWP spielen mit dem Feuer, denn eine halbe Meinungsfreiheit schwächt die Demokratie.

In diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bezüglich Freifam zu nennen, dass für einen Landkreis kein allgemeiner Anspruch besteht, von jedweder öffentlichen Kritik von unserer Seite verschont zu bleiben (Beschluss des 12. Senats vom 25.01.2023, Az. 12 CE 22.2526). Nochmal etwas, das die SWP hätte recherchieren können, z.B. durch eine Anfrage bei uns, was sie aber nicht tat.

Freifams Vorwurf gegen den Landrat, ein Kinderrechte-Schänder zu sein, befindet sich also ohne Frage innerhalb unserer demokratischen Rechtsordnung. Wer sich außerhalb von ihr befindet, ist vielmehr der Landrat selbst, indem er das Jugendamt für politische Erpressung missbraucht und damit Kindern und Eltern mit aus der Luft gegriffenen pseudo-fachlichen Begründungen schadet. Der Landrat macht sich dabei zu nutze, dass es keine Fachaufsicht über das Jugendamt gibt. Niemand kontrolliert, welchen Psychoquatsch das Jugendamt von sich gibt, um grundlose staatliche Eingriffe in Familien zu rechtfertigen. Die fehlende Fachaufsicht eröffnet einem Landrat wie Scheffold faktisch einen rechtsfreien Raum für Nötigung per Kindesentzug. Es ist kein halbrechtsfreier Raum, sondern ein vollständig rechtsfreier Raum, in dem Scheffold sein Jugendamt für seine politischen Zwecke benutzen kann.

Es ist zutiefst pietätlos und unangemessen, dass Landrat Scheffold den tragischen Mord am Politiker Lübcke dazu benutzt, um sich als Unschuldslamm im Bereich des von Scheffold politisch missbrauchten Kinderschutzes darzustellen. Anstatt sich ehrlich und offen mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen und Verantwortung für seine Handlungen zu übernehmen, versucht Scheffold, die Aufmerksamkeit von sich abzulenken und seine Kritiker als Hetzer darzustellen. Der Mord an dem Politiker ist ein schmerzlicher Verlust und sollte nicht für politische Zwecke instrumentalisiert werden. Scheffolds Versuch, sich auf diese Weise als Opfer darzustellen und seine Kritiker zu diskreditieren, zeugt von einer moralischen Verwahrlosung, die in einer demokratischen Gesellschaft nicht toleriert werden sollte.

Es zeigt auch, dass Scheffold bereit dazu ist, mit schwarzer Rhetorik über eine Leiche zu gehen, um seine Verstöße gegen Kinderrechte zu verschleiern. Wäre die von Scheffold versuchte Manipulation der öffentlichen Meinung nicht derart offensichtlich, müsste man sich fragen, ob der Landrat unter paranoiden Wahnvorstellungen leidet.

Stefan Czernin, SWP-Redakteur und Verfasser des Artikels vom 1. März 2023, unterstützt Scheffolds Inszenierung und Täter-Opfer-Umkehr, indem er die von der Meinungsfreiheit gedeckte kritische Berichterstattung Freifams über Scheffold als “Hetzberichte” diskreditiert und unhinterfragt das Narrativ von Scheffold übernimmt. Damit zeigt der SWP-Schreiberling deutlich, dass er ein Speichellecker des Landrats ist und ihm mit einem beschämenden Machwerk hilft, dessen stärksten Kritiker in der öffentlichen Wahrnehmung schlecht dastehen zu lassen – wozu auch noch unverhohlen der Mord an einem Politiker instrumentalisiert wird.

Wohlgemerkt: nicht Scheffold verwendet das Wort “Hetzberichte”, sondern Czernin, womit der SWP-Redakteur seine persönliche Bewertung in den Artikel einfließen lässt. Czernin benutzt “Hetze” als Kampfbegriff gegen die dem Landrat unliebsamen Veröffentlichungen auf Freifam.  Wer wie Czernin mit den Gefühlen seiner Leser spielt, entlarvt sich eher als Demagoge denn als Demokrat. Er macht sich mit den selbstbemitleidenden Floskeln des Landrats gemein und lässt es vollständig an der nötigen journalistischen Distanz und Sorgfalt fehlen. Nicht nur scheint Czernin das selbe opportunistische Demokratieverständnis wie Scheffold zu haben, sondern Czernin wirft auch die vierte Gewalt, also die Presse, der Exekutive, nämlich dem Landratsamt, zum Fraß vor.

Die Hofberichterstattung der SWP ist nicht nur peinlich und pietätslos, sie ist ein Schritt zur Zersetzung der Meinungs- und Pressefreiheit, mit dem Verstöße gegen Kinderrechte in der Region offenbar verschleiert werden sollen. Anstatt sich Scheffolds Angriff auf die Meinungsfreiheit und Kinderrechte anzuschließen, sollte die SWP unabhängigen Journalismus betreiben und die wahren Hintergründe aufdecken. Die SWP schaufelt jedoch lieber ihr eigenes Grab, indem sie Scheffold zur Hand geht, um die Meinungs- und Pressefreiheit zu beerdigen. Dabei hilft sie ihm auch noch, die verletzten Kinderseelen schaufelweise mit Dreck zu beschmeißen, die Scheffold auf dem Gewissen hat.

In einem weiteren Beispiel der verzerrten Berichterstattung bezeichnete Martin Tröster, der sich selbst als “Lokalredakteur” des Ehinger Tagblatts tituliert, schon am 29.11.2021 den Freifam-Chefredakteur als “notorischen Beleidiger”. Tröster führte als Beispiel an, dass Landrat Scheffold von Freifam als “König Herodes des Alb-Donau-Kreises” bezeichnet wurde. Dass Tröster nicht davor zurückschreckt, die Grenze des strafrechtlich Zulässigen zu testen, um Freifam in der Öffentlichkeit in ein schlechtes und falsches Licht zu rücken, ist bemerkenswert. Tatsächlich führte die Bezeichnung von Scheffold als “König Herodes” nicht einmal zu einer Anzeige wegen Beleidigung und schon gar nicht zu einer Anklage oder Verurteilung. Sie ist ohne Frage eine zulässige Meinungsäußerung. Dies zeigt nur, mit welchem Eifer sich die SWP zum Sprachrohr des Landrats macht. Man fragt sich unwillkürlich, ob der Titel “Lokalredakteur” daher rührt, dass Tröster auf Stammtischniveau schreibt.

Es ist bedauerlich, dass Journalisten wie Czernin und Tröster ihren Berufsethos in der SWP verletzen dürfen, indem sie sich als Handlanger des Landrats betätigen, anstatt der Wahrheit und dem öffentlichen Interesse verpflichtet zu sein – insbesondere da es um den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft geht, nämlich Kindern. Solche Praktiken schaden nicht nur der Glaubwürdigkeit der Presse, sondern auch Kindern, Eltern, der Meinungsfreiheit und dem demokratischen Diskurs. Es ist an der Zeit, dass der Bezeichnung unwürdige Journalisten wie Czernin und Tröster sich ihrer Verantwortung bewusst werden und sich für eine faire und ausgewogene Berichterstattung über die Verstöße des Landrat Heiner Scheffeld gegen Kinderrechte einsetzen, die das Fundament eines funktionierenden Kinderschutz und einer funktionieren Demokratie bildet.

Scheffold entlarvt sich in der SWP als falscher Demokrat, der nur denjenigen die volle Anerkennung der Meinungsfreiheit zukommen lassen will, die ihn nicht kritisieren. Alle anderen sieht er in einem “halbrechtsfreien” Raum, was nichts anderes bedeutet, als dass der Landrat nicht voll hinter der Meinungsfreiheit seiner Kritiker steht. Anstatt sich ohne Wenn und Aber für die Meinungsfreiheit Andersdenkender einzusetzen, generiert er sich in der SWP als gekränkter Herrscher im Alb-Donau-Kreis, von dessen Wohlwollen die Meinungsfreiheit seiner Untertanen abhänge. Das passt in das anti-demokratische Vorgehen seines Jugendamts, das einem Andersdenkenden sein Elternrecht abspricht.

Diese Aktion von Landrat Scheffold und der SWP hinterlässt den Eindruck, dass sie im Schulterschluss eine Medienkampagne gegen Freifam führen. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass Scheffolds Jugendamt realisieren muss, dass es seine Akten nicht mehr vor dem Verwaltungsgericht verstecken kann. In einem anhängigen Verfahren geht es um die politische Erpressung eines Andersdenkenden durch Kindesentzug – eine schwerwiegende Anschuldigung, die sich aus der Akte bestätigen könnte. Das Jugendamt hat die Herausgabe dieser Akte seit zwei Jahren verzögert. Am 17.02.2023, nur zwei Wochen vor dem Erscheinen des “Hetzberichte”-Artikels in der SWP, lenkte das Jugendamt zumindest teilweise ein. Dieser Zeitpunkt lässt darauf schließen, dass die Medienkampagne gegen Freifam möglicherweise als Ablenkungsmanöver dient, um die zu erwartende Berichterstattung von Freifam als unglaubwürdig darzustellen. Mehr dazu in unserem Bericht “Jugendamt Alb-Donau-Kreis unter Druck vor Gericht wegen politischer Erpressung mit Kindern“.

Scheffolds Äußerungen in der SWP haben deshalb bei Freifam nur noch mehr Entschlossenheit geweckt, ihn, seine Lakeien und deren Handlungen in der Öffentlichkeit kritisch zu beleuchten. Offenbar hat er selbst erkannt, dass Freifam eine ernstzunehmende Quelle ist, die seine Karriere gefährden könnte. Warum sonst sollte er zu solch undemokratischen Methoden im Verbund mit der SWP greifen? Anscheinend glaubt er, sich anders nicht wehren zu können – was ein Armutszeugnis ist. Die mediale Reaktion von Scheffold und der ihm getreuen Redakteure der SWP bestätigt, dass Freifams Berichterstattung einen wunden Punkt getroffen hat und dass es umso wichtiger ist, weiterhin unabhängig und kritisch über seine Amtsführung und nun notwendigerweise auch die Südwest Presse zu informieren.

Freifam ist entschlossen, sich von Scheffolds Angriffen und denen der SWP nicht einschüchtern zu lassen und wird weiterhin seinen journalistischen Auftrag erfüllen, die Öffentlichkeit über die Missstände im Jugendamt Alb-Donau-Kreis zu informieren und wie der Landrat Scheffold sie beibehält oder ausbaut. Wir sind überzeugt, dass Kinderrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit gestärkt werden, wenn solche Themen offen diskutiert werden und auch unbequeme Wahrheiten ans Licht kommen – wenn schon die SWP diese Aufgabe nicht wahrnehmen will.

Es ist unsere Pflicht, unbeirrt weiterzumachen und uns für Transparenz und Kinderrechte einzusetzen, auch wenn dies bedeutet, dass wir uns gegen mächtige politische und publizistische Akteure wie Landrat Scheffold und die Südwest Presse stellen müssen. Gleiches trifft auf den Regierungspräsident Klaus Tappeser zu, der mit der Anzeige gegen Freifam seine schützende Hand nicht wie es seine Pflicht gewesen wäre über Kinder hält, sondern stattdessen über den Kinderrechte-Schänder Scheffold. Tappesers Behörde hätte die Macht, Scheffold aus dem Amt zu entheben. Gründe gäbe es genug und sie waren alle unter elf Jahre alt, als Scheffolds Jugendamt begann, ihnen willkürlich psychisch durch Entzug der Eltern zu schaden.

 

Bildnachweis: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Medienhaus_S%C3%9CDWEST_PRESSE.JPG, Screencapture von https://www.youtube.com/watch?v=yWL_bAXXRsQ

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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