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Justizverweigerung des Amtsgericht Ulm hilft kinderschädigendem Richter Dr. Bühler

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Wir berichteten, dass am Amtsgericht Ulm ein Beweisverfahren gegen den Familienrichter Dr. Markus Bühler eingeleitet wurde, und zwar wegen durch ihn erfolgter Kindeswohlgefährdung, die womöglich seiner Persönlichkeitsstörung geschuldet ist.

Das nun eingeleitete Verfahren gegen Richter Dr. Bühler beendet nur teilweise eine seit Januar vom Amtsgericht Ulm womöglich verfolgten Strategie, die ordnungsgemäße Erfassung aller gegen Richter Dr. Bühler gerichteten Anträge zu unterlassen. Diese Weigerung der vom Direktor Josef Lehleiter geleiteten Justizverwaltung des Amtsgericht Ulm, sich an die Aktenordnung des Landes Baden-Württemberg (AktO BW) zu halten, dient wohl dem Versuch, den am Amtsgericht Ulm tätigen Richterkollegen Dr. Bühler vor nachteiligen Ermittlungen zu schützen. Welches Gericht möchte schon einen Familienrichter in seinen eigenen Reihen aufdecken, der wie Dr. Markus Bühler jahrelang mehrfache psychische Kindesmisshandlung begeht?

Erst zwei Vornahmeanträge am 26.04.2020 und 05.05.2020 gemäß § 23 Abs. 2 EGGVG i.V.m. § 13a Abs. 1 bzw. Abs. 3 AktO BW führten zur ordnungsgemäßen Erfassung von zunächst nur drei Anträgen, die die von Richter Dr. Bühler ausgehende Kindeswohlgefährdung thematisieren. Die Erfassung von insgesamt 6 weiteren Anträgen steht noch aus, in denen das Versagen des Dr. Markus Bühler im Kinderschutz evident wird.

Damit muss sich die Justizverwaltung des Amtsgericht Ulm, insbesondere ihr Direktor Josef Lehleiter den Vorwurf gefallen lassen, nicht nur gegen die Gesetze der Aktenordnung verstoßen zu haben, sondern auch gegen das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen. In Kindschaftssachen muss innerhalb von 1 Monat eine Verhandlung stattfinden. Das Beschleunigungsgebot gilt nicht nur für das Familiengericht aufgrund von § 155 FamFG, sondern auch für die Justizverwaltung gemäß des Rechts auf wirksame Beschwerde in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 13 EMRK i. V. m. Art. 8 EMRK, vgl. Urteil des EGMR vom 15.01.2015, Beschwerdenummer 62198/11).

Einer der drei jetzt erst ordnungsgemäß erfassten Anträge ging schon am 29.03.2020 beim Amtsgericht Ulm ein – er blieb also 5 Wochen liegen. Unter den nach wie vor nicht pflichtgemäß erfassten 6 Anträgen wurde der erste am 12.01.2020 gestellt. Die gesetzliche Frist von 1 Monat in Kindschaftssachen wurde und wird folglich mehrfach und zum Teil um mehrere Monate überschritten. Diesbezügliche Beschleunigungsrügen (§ 155b FamFG) bleiben unbeachtet.

Offenbar fühlt sich die Justizverwaltung unter Direktor Josef Lehleiter nicht an die einschlägigen Gesetze gebunden und sieht sich stattdessen dazu berufen, die Ermittlungen gegen Richter Dr. Bühler durch die Nichterfassung anhängiger Sachen zu verhindern oder zu verzögern. Der “Trick” hinter der Nichterfassung ist nämlich: Wenn die Justizverwaltung kein Aktzenzeichen vergibt, gibt es auch kein Verfahren, das ein Richter bearbeiten könnte.

Das Amtsgericht Ulm kann sich vorliegend nicht mit den Corona-Maßnahmen herausreden, denn viele der bis heute noch nicht ordnungsgemäß erfassten Anträge wurden deutlich vor den Corona-Verordnungen gestellt. Außerdem ist die Erfassung eines Antrags keine komplizierte Ermessensentscheidung, sondern ein klar vorgegebener und strukturierter Verwaltungs-Automatismus – zumindest sollte es dies bei einer kompetenten, neutralen und gesetzeskonformen Justizverwaltung so sein.

Selbst wenn man die Corona-Maßnahmen als Grund für eine zum Teil monatelange Verzögerung der Neuerfassung gelten lassen würde, ist es äußerst fragwürdig, warum die Justizverwaltung die noch nicht erfassten Anträge als nicht dringend erachtet – eine Einschätzung, die eigentlich ohnehin nur im Ermessen des befassten Richters liegt.

Man könnte sich über die am Amtsgericht Ulm aufgeführte Justizposse amüsieren, wenn es nicht darum ginge, dass der dortige Familienrichter Dr. Markus Bühler durch seine Beschlüsse anhaltend an mindestens vier Kindern psychische Kindesmisshandlung begeht. Diese richterliche Kinderquälerei kann nach wie vor wegen der Verzögerungen oder Vereitelungen der Justizverwaltung nicht umfassend ermittelt und beendet werden.

Daher könnten auf die Justizverwaltung des Amtsgericht Ulm selbst noch Ermittlungen wegen Kindeswohlgefährdung an ihrem eigenen Gericht zukommen. Ob Anträge gegen die Justizverwaltung am Amtsgericht Ulm wegen einer durch sie zu verantwortenden Kindeswohlgefährdung überhaupt von ihr erfasst werden?

 

Bildnachweis: CEphoto, Uwe Aranas

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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