Wie berichtet bestehen anhand einer psychologischen Stellungnahme gewichtige Anhaltspunkte, dass der Familienrichter Dr. Markus Bühler am Amtsgericht Ulm unter einer spaltenden (medizinisch “dichotomen”) Denkweise leidet, die auf eine Persönlichkeitsstörung hinweisen könnte.
Jetzt ist am Amtsgericht Ulm ein Verfahren eingeleitet worden. Mit Hilfe dieses Verfahrens soll Beweis erhoben werden, ob alle jemals von Richter Dr. Markus Bühler verfassten familiengerichtlichen Beschlüssen eine Tendenz zeigen, die auf die oben erwähnte Persönlichkeitsstörung mit Sadismus gegen Kinder schließen lässt.
Twitter prüfte erst kürzlich die Richtigkeit unsere Berichterstattung zur wahrscheinlichen Persönlichkeitsstörung des Richters und fand nach Inaugenscheinnahme der relevanten psychologischen Stellungnahme keinen Grund zur Beanstandung. Wir schließen daraus, dass unsere Recherchen und unsere Berichterstattung über den kinderschädigenden Richter Dr. Markus Bühler auch nach Ansicht von Twitter der Wahrheit entsprechen.
Es wird sich zeigen, ob das Amtsgericht Ulm mit demselben objektiven Blick wie Twitter urteilen wird, oder ob es weiterhin wie sein Direktor Josef Lehleiter lieber einen kinderschädigenden Richterkollegen schützt, als die betroffenen Kinder vor einem solchen Richter zu schützen. Wir werden natürlich weiterhin berichten.
Das Verfahren gegen Familienrichter Dr. Markus Bühler am Amtsgericht Ulm trägt das Aktenzeichen 1 FH 54/20. Es handelt sich dabei um ein selbständiges Beweisverfahren wegen durch den Richter erfolgter Kindeswohlgefährdung gemäß § 485 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 1666 Abs. 4 BGB.
Hier der anonymisierte Antrag, der zu dem Verfahren führte.
In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.