Richter Dr. Markus Bühler berührte wohl Mädchen ohne Einwilligung

Ein minderjähriges Mädchen sagte aus, es sei von Ulms Familienrichter Dr. Markus Bühler ohne Einwilligung des Kindes oder der Eltern während einer richterlichen Anhörung berührt worden.
Freifam liegen Hinweise auf einen körperlichen Übergriff des Amtsrichter Dr. Markus Bühler auf ein Mädchen vor. Nach unseren Informationen trat er während der richterlichen Anhörung eines Mädchens im Juli 2019, welches alleine, ohne seine Geschwister vom Richter befragt wurde, von hinten an das Kind heran, ohne dass es das Kind sehen konnte, und glitt dabei ohne das Einverständnis des Kindes und auch ohne das Einverständnis der Eltern mit der flachen Handinnenseite über den Rücken des minderjährigen Mädchens.
Wir fragten die Pressestelle des Amtsgericht Ulm am 07.11.2021 an und wollten wissen:
- Falls die Schilderungen des Mädchens zutreffen, wie erklärt Richter Dr. Bühler seinen körperlichen Übergriff auf das Mädchen?
- Falls Dr. Bühler die Schilderungen abstreitet, wird das Gericht die Vorwürfe untersuchen und das betroffene Kind befragen, um den tatsächlichen Hergang zu ermitteln?
- Gesteht es das Gericht seinen Richtern grundsätzlich zu, Kinder ohne das Einverständnis des Kindes und auch ohne das Einverständnis der Eltern im Rahmen ihrer Amtstätigkeit zu berühren?
Die Pressestelle antwortete uns am 12.11.2021, dass sie zu anhängigen Familienverfahren grundsätzlich keine Auskunft erteile. Dies bedeutet, dass der körperlich übergriffige Richter weiterhin für das Mädchen zuständig ist.
Wir ließen nicht locker, insbesondere da wir auch die vom Verfahren unabhängige, allgemeine Frage gestellt hatten, ob Richter am Amtsgericht Ulm grundsätzlich kleine Mädchen und Jungs berühren dürfen.
Doch auch auf diese Nachfrage vom 14.11.2021 hin bekamen wir einen Tag später nur die pauschale Antwort, dass die erhobenen Vorwürfe vom Amtsgericht als haltlos angesehen würden. Ob und wie die Vorwürfe geprüft wurden, teilte das Gericht nicht mit.
In diesem Zusammenhang liegen uns außerdem Informationen vor, dass der Richter Dr. Bühler das Thema Pädophilie eventuell nicht ernst genug nimmt. Er hat in einem Verfahren im August 2019 am Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm festgehalten, obwohl ihm bekannt war, dass der Kinderschutzbund trotz mehrfacher Nachfrage keine Nachweise vorbringen wollte, wie er Pädophilie im Kinderschutzbund verhindern will. Bekanntlich gab es in der Vergangenheit nachweislich Probleme mit Pädophilie im Kinderschutzbund, worüber wir hier schon berichteten: Kein Schutz vor Pädophilie und Inkompetenz im Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm.
Bildnachweis: Screenshot von https://www.mediation-buehler.de/