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Landgerichtspräsident Lutz-Rüdiger von Au unterstützt psychische Folter eines Kollegen gegen Kinder

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Im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde hätte der Präsident des Landgericht Ulm die Aufgabe gehabt, vier Kinder vor der psychischen Folter zu schützen, die der Familienrichter Dr. Markus Bühler gegen diese Kinder verübt.

Der Landgerichtspräsident hat den Kinderschutz unterlassen, obwohl er an die sogenannte Garantenpflicht gebunden ist. Diese ergibt sich aus dem sogenannten “Wächteramt” des Staates über die Erziehung von Kindern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 13 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg). Dies tat er besseren Wissens, denn ihm lag die schriftliche Stellungnahme eines promovierten Psychotherapeuten vor, die eine sofortige Abstellung der psychischen Folter des Familienrichter Dr. Markus Bühler an vier Kindern nötig macht.

Hinzu kommt, dass der Landgerichtspräsident von Au mit einer pseudo-juristischen Formulierung toleriert, dass sich der Direktor des Amtsgericht Ulm, Josef Lehleiter, unzulässig einmischte, um Ermittlungen gegen Richter Dr. Bühler wegen Kindeswohlgefährdung zu verhindern. Anstatt diese kinderschädigenden Grundrechtsverstöße disziplinarrechtlich zu ahnden, fabulierte der Landgerichtspräsident etwas von

“kontradiktorisch aufgebautes, ein eigenständiges Streitverfahren und Rechtsschutzverlangen suggerierendes Schreiben”

in Bezug auf den Antrag, der die psychische Folter des Richter Dr. Bühler beklagt. Weshalb Kinder laut Gesetz nicht vor einem sie schädigenden Richter geschützt werden sollen, erklärt der Landgerichtspräsident jedoch nicht. Er erwähnt auch kein Gesetz, dass Familienrichtern diesbezüglich Immunität gewährt. Machen Familienrichter seiner Meinung nach keine Fehler? Stehen Familienrichter über dem Gesetz und dürfen Kinder ungerechtfertigt leiden lassen?

Somit verwehrt Lutz-Rüdiger von Au vier Kindern den staatlichen Schutz vor einem sie schädigenden Richter und verwehrt ihnen insgesamt den Zugang zur Justiz, um sich gegen solche Richter zu wehren. Augencheinlich wähnt sich der Präsident des Landgericht Ulm selbst über dem Gesetz und lässt Kinder weiter leiden.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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