Ein sogenannter “Verfahrensbeistand” wird vom Gericht bestimmt, damit er die Interessen eines Kindes vor Gericht vertritt. Deshalb umschreibt man den Verfahrensbeistand als “Anwalt der Kinder”. In unserem Fall ist es eine Frau.
Diese Verfahrensbeiständin hat offenbar nun seit über 1,5 Jahren die körperliche Gewalt gegen mindestens eines unserer Kinder durch eine Frau im familiären Umfeld der Mutter ignoriert. Mit Schreiben vom 13.12.2018 teilte mir die Staatsanwaltschaft Ulm mit, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen die Verfahrensbeiständin eingeleitet hat. Unter anderem geht es um die Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 171 StGB). Fraglich ist, ob sie gegen die Interessen der Kinder agiert hat und dadurch Parteiverrat beging (§ 356 StGB).
Mit der Gewalt sollte offenkundig verhindert werden, dass unsere vier Kinder nach der Trennung ihrer Eltern gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringen. Es stellt sich also die Frage, ob die Verfahrensbeiständin mit staatlicher Gewalt das Wechselmodell bzw. die sogenannte Doppelresidenz verhindern wollte? Hat sie das Familiengericht in Ulm irregeführt, um ihre Vorstellungen vom Zusammenleben einer Trennngsfamilie unseren Kindern gegen deren Willen aufzuzwingen?
Meine Strafanzeige bzw. den Strafantrag vom 02.12.2018 gegen die Verfahrensbeiständin veröffentliche ich hiermit in anonymisierter Form. Eventuell hilft dieses Rechtsmittel anderen Eltern, die ähnliches erlebt haben, um gegen Straftaten durch Verfahrensbeiständ*innen vorzugehen.