Das Ministerium der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 20.12.2018 mitgeteilt, dass es den Munderkinger Fall meiner vier Kinder an die von der Landesregierung eingesetzte Kommission Kinderschutz gegeben hat.
Diese Kommission Kinderschutz klärt eventuelles Behörden- und Gerichtsversagen sowie Gewalt gegen Kinder auf. Die Kommission Kinderschutz wurde vom Justizministerium angesichts der überregional bekannten Missstände im Fall Staufen eingesetzt.
Auch im Fall Munderkingen liegt Gewalt vor. Hier wurde versucht, den Wunsch der Kinder nach beiden Eltern zu verdrängen oder zu verheimlichen. Statt einer konstruktiven Kooperation beider Eltern, wurden von der Familie eines in Munderkingen lebenden Elternteils, offensichtlich mit Gewalt die Wünsche und Interessen der Kinder unterdrückt.
Die Kommission des Landes Baden-Württemberg wird die Missstände von Munderkingen aufklären. Ebenfalls werden das offenkundige Versagen der Verwaltung (Jugendamt Alb-Donau-Kreis) und die voraussichtlichen Fehler der Familiengerichte aufgeklärt. Zukünftig sollten solche Fehler und Missstände im Land Baden-Württemberg zuverlässig vermieden werden können.