Gemäß der bayerischen Verfassung nahm die Mutter Jessica Z. das Recht in Anspruch sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag zu wenden, um die Fehler des Kreisjugendamt Rosenheim korrigieren zu lassen. Die Behörde warf ihr dies daraufhin überraschend am Familiengericht vor.
Das Petitionsrecht steht jedem Bürger laut Grundgesetz der BRD zu. Damit wendet man sich wegen Fehlern einer Behörde an Politiker. Auch in Bayern, wo Jessica Z. und ihre zwei Söhne leben, garantiert die Landesverfassung das Petitionsrecht.
Dieses Recht will die Sachbearbeiterin J. Rabe des Kreisjugendamt Rosenheim nicht anerkennen und machte der Mutter Jessica Z. in einer mündlichen Anhörung beim Amtsgericht Rosenheim am 13.06.2019 deshalb Vorwürfe.
Frau J. Rabe hat somit einen verfassungskonformen und demokratischen Vorgang wie eine Petition am Familiengericht so am Familiengericht thematisiert, dass die Petentin und Mutter dabei in ein schlechtes Licht gerückt werden sollte. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Frau J. Rabe nicht verfassungstreu ist und ihre Macht über Kinder missbraucht, um unliebsame Bürger zu benachteiligen und die Wahrnehmung demokratischer Rechte, durch die Fehler des Jugendamts aufgedeckt werden könnten, mit dem willkürlichen Entzug der leiblichen Kinder zu bestrafen.