Update: Die fertige Verfassungsbeschwerde ist jetzt online verfügbar.
Die grundlegenden Argumente für meine Verfassungsbeschwerde habe ich im aktuellen Entwurf wie unten formuliert. Ich freue mich über jedweden Verbesserungsvorschlag, den ich gerne einbaue bevor ich die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht schicke:
Das Amtsgericht Ulm wirft dem Vater Sandro Groganz etwas vor, das nicht zu beanstanden ist: die Erziehung seiner Kinder und deren Aufklärung über ihre Rechte. Im Wortlaut des Beschluss vom 11.10.2018 heißt es:
„Das Gericht sieht derzeit einen unbegleiteten Umgang aufgrund der Mitteilung des Kindsvaters, dass er bei Durchführung eines unbegleiteten Umgangs mit seinen Kindern das Wechselmodell mit diesen weiterhin besprechen wird und für das Wechselmodell aktiv eintreten wird – auch durch seine Internetpräsenz – einen unbegleiteten Umgang aufgrund der seelischen Belastungen der Kinder als nicht kindeswohlverträglich an […]”
Vom Amtsgericht wird angenommen, er hätte seine Kinder gegen die Mutter beeinflusst, indem er mit den Kindern über das Wechselmodell (d.h. die gleichberechtigte Elternschaft bzw. paritätische Doppelresidenz im Sinne der Resolution 2079 des Europarats) redete. Weil er dies weiterhin vorhat, müsse ein begleiteter Umgang angeordnet werden:
„Es soll dadurch ein belastungsfreier Umgang der Kinder mit dem Antragsteller als Umgangsberechtigten gesichert werden und eine Beeinflussung der Kinder gegen den betreuenden Elternteil vermieden und eine Gefährdung der körperlichen und seelischen Entwicklung der Kinder ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 1622). Die Kinder werden schließlich durch die ständige Konfrontation mit dem elterlichen Konfliktthema Wechselmodell erheblich belastet.”
Nachdem das Zusammenleben des Vaters mit den gemeinsamen Kindern während der Ehe und nach der Trennung konstant sehr stabil, intensiv und gut war, wurde vom Amtsgericht ein begleiteter Umgang angeordnet. Dauer: 22,5 min je Kind und Woche.
Der begleitete Umgang ist nach Einschätzung des Vaters unnötig, weil der Sachverhalt nicht gegeben ist, ihn anzuordnen. Dem Vater ist nicht ersichtlich, was an gemeinsamen Gesprächen mit den Kindern über das Wechselmodell und in diesem Zusammenhang über ihre Interessen, Wünsche und Kinderrechte, schädlich sein soll, so dass man dies durch Umgangsbegleiter überwachen lassen müsste?
Wieso soll dieses erzieherische Handeln des Vaters einen psychologischen Konflikt der Kinder hervorrufen? Im Beschluss wird diese Behauptung vom Amtsgericht nicht bewiesen und das kann es auch nicht, denn ein erzieherisches Gespräch mit den Kindern über das Wechselmodell und hiermit über ihre Interessen, Wünsche und Rechte, v.a. das Recht von beiden Eltern erzogen und umsorgt zu werden, beeinträchtigt diese nicht.
Die Begründung des Beschluss legt nahe, dass das Amtsgericht eine Hochstrittigkeit der Eltern konstruiert aufgrund der Uneinigkeit über das Wechselmodell, um so den Kindern und dem Vater das Wechselmodell zu verwehren.
Das Amtsgericht gefährdet somit wahrscheinlich die Bindung zum Vater, verstößt gegen elementare Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte, und verhindert die Aufklärung der Kinder über ihre Rechte. Voraussichtlich verwehrt es den Kindern nach der Scheidung der Eltern die Chance auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Bildung und die Erfahrung einer demokratischen Grundordnung per Wechselmodell.
Weiterhin sanktioniert der Richter in einer wahrscheinlich unzutreffenden Art und Weise die freie Meinungsäußerung des Vaters, indem er dessen Internetpräsenz voraussichtlich ohne konkreten Verdacht als kindeswohlgefährdend einstuft. Auf dieser Internetpräsenz klärt der Vater in über 200 Online-Artikeln und 50 Videos die Öffentlichkeit über das Wechselmodell auf. Der Vater sieht sich nun gezwungen, sich selbst zu zensieren und seine Meinung weder öffentlich noch gegenüber seinen Kindern frei zu äußern, weil er sich und seine Kinder der Gefahr aussetzt, noch radikalere Einschränkungen im Umgang erdulden zu müssen, z.B. einen Umgangsausschluss und Kontaktverbot.
Beim Vater entstand durch den Beschluss des Amtsgericht der Eindruck, der Richter hat parteiisch im Sinne der Mutter der Kinder gehandelt und den Kindern sowie dem Vater seine eigene politische Vorstellung vom Leben einer Familie nach der Trennung aufgezwungen, die mit der der Mutter weitestgehend übereinstimmt. In diesem Lichte erscheint dem Vater der begleitete Umgang wie eine gerichtliche Bestrafung und Überwachungsmaßnahme für seine im Konflikt zum Richter stehende Meinung bzgl. nachehelicher Betreuungsmodelle. Außerdem könnte er als gerichtliche Zwangsmaßnahme verstanden werden, mit der dem Vater das Zugeständnis abgerungen werden soll, sich mit weniger Betreuungszeit zufrieden zu geben, als im Wechselmodell. Weiterhin fragt sich der Vater, ob das Gericht den Konflikt zwischen den Eltern mit seinem Beschluss absichtlich schürt, um unter dem Vorwand einer zunehmenden Hochstrittigkeit das Wechselmodell sicher ausschließen zu können?
Noch schlimmer wiegt für den Vater, dass ein deutsches Staatsorgan einen Beschluss fasst, mit dem ihm verboten wird, seine Kinder über die demokratische Grundordnung aufzuklären (z.B. Gleichberechtigung, Elternrechte und -pflichten, Kinderrechte). Hierzu gehört insbesondere ihr Recht, nach der Trennung bei beiden Eltern zu leben. Weiterhin drängt sich dem Vater die Vermutung auf, dass das Amtsgericht das Kindeswohl als Vorwand missbrauchte, um den Vater davon abzuhalten, sich öffentlich für das Wechselmodell einzusetzen. Insgesamt empfindet der Vater daher den begleiteten Umgang als Demütigung seiner Kinder und seiner selbst.
Das Amtsgericht hat mutmaßlich eine Reihe von Verstößen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte begangen, indem es dem Vater und seinen Kinder mit einem begleiteten Umgang diese Rechte nahm, weil sie sich in Bezug auf das Wechselmodell über diese Rechte unterhielten und der Vater persönlich davon überzeugt ist und seine Meinung vor Gericht vertrat.
Das ist ja wohl ein Witz! Eine Beweihräucherung eines Vaters, an das höchste Richteramts. Sein Geschwafel über Grundrechte, die nur für ihn gelten, keine Ahnung von rechtlichen Grundlagen, ein Größenwahn. Eine Blamage für Väter und genug Argumente für die Mütter.
Lass es lieber und kümmere dich um deine Kinder bevor sie verstehen, wie Ihnen von dir mitgespielt wird.
Das soll eine Verfassungsbeschwerde sein??
Lächerlich.
Sandro mein Freund
Wünsche deinen Kindern und dir viel Erfolg.
Ps. Zu der Mutter hätte ich noch was zu sagen; es sind euer beider Kinder, denke doch auch bitte daran. Würde mich wahnsinnig freuen wenn ihr es ohne Stress und Gericht lösen könntet
Hallo Sandro, gerade habe ich meine Mail an Dich abgesendet. Nun aber doch noch diese Worte zu Deinem Entwurf. Aus eigener Erfahrung kann ich die Wirkung der voherigen Comments nachfühlen.
Es wird bei der Betrachtung sehr vieler Gerichtsbeschlüsse klar, dass hier das seit 2013 bestehende Kindschaftsrecht von vielen Gerichten gebeugt wird. DieseGesetzesänderung vor 5 Jahren ist für alle offen nachlesbar novelliert. Auch wir juristischen Laien können dort die Gründe für diesen Teil des Familienrechtes nachlesen. Es haben sich viele Willenschaftler und Juristen zu den Ursachen von Entfremdung und zur Wichtigkeit beider Eltern für die Kinder geäußert. Daraus entstand zum Beispiel die Wohlgefallensklausel. Wir betroffene werden damit eigentlich nicht mehr kriminalisiert, wenn das Kind plötzlich Probleme hat, zu uns zu kommen. Vielmehr stellt sich die Frage, was ist im anderen Haushalt passiert? So weit die Theorie. In meinem Fall kannten die Gerichte diese Klausel gar nicht!
Wir sollten unsere Themen sammeln und bündeln. Eshandelt sich um nichts geringeres , als eine Menschenrechtsverletzung. Lass Dich nicht vom Weg abbringen. DieErfahrung mit erwachsen gewordenen Entfremdungsopfern zeigt, Sie sehen den ihnen fehlenden Teil ihrer entfremdeten Elternteile vor allem in hinterlassenen Schriften und Veröffentlichungen. Dies wiederum kann ihnen bei der eigenen Bewältigung helfen.
Viele Grüße
Jens
hast du auch gebrauch von der “anhöhrungsrüge und gegenvorstellung” (§ 44 FamFG) gemacht, sonst ist BVerfG nicht eröffnet….
Hallo Sandro
Ich fühle mit dir. Bin seit letztem September von meiner Frau getrennt lebend. 2 Jungs, Der eine wird nächsten Monat 3 Jahre und der andere ist 18 Monate alt.
Es fühlt sich schon sehr lang an, aber andere betroffene leben schon Jahre in Ungewissheit, was den Umgang angeht. Kriege meine Kinder nach Lust und Laune der ex zu sehen. Die helfenden Institutionen sind sehr langsam, was einfach bestehende Verhältnisse zementiert.
Aber der springende Punkt ist, dass wir ausziehen. Und das ist der Fehler. Da wir automatisch damit die Kinder aufgeben, Auch wenn wir das nicht meinen. Und dann hat man verloren. Die helfenden Institutionenen sehen Das als den neuen Status quo an, den die Eltern geschaffen haben, nicht sie.
Dann kommt es leider zur Abwägung der einzelnen rechte. Du führst die demokratische Erziehung, Gleichberechtigung und DEIN recht als Vater auf. Auch das Recht der Kinder auf ihren Vater. Natürlich.
Auf der anderen Seite liegt das Recht auf seelische und körperliche Gesundheit bei den Kindern. Ich weiss, das ist hier sehr dehnbar und eine auslegungssache. Aber solange kein akute Gefährdung von Leib und Leben vorliegt, wird alles, was die bestehenden Verhältnisse (=das Kontinuitätsprinzip) ändert, zunächst als schädlich fürs Kind gesehen. Es sei denn beide Eltern sind sich über etwas einig.
Und dann kommt es zu einer klaren Abwägung bei den Richtern. Die treffen eine priorisierung der einzelnen rechte. Und dann haben wir Väter in konfliktbehafteten Trennungskonstellationen einfach das nachsehen.
Ich befürchte man kann das nicht ändern, obwohl es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit darstellt.
Und jeder hat seinen Modus, wie er damit umgeht. Du kannst immerhin sagen, dass du alles versucht hast.
Dafür meinen Respekt, echt!
Aber sinnvoller wäre es den künftigen Leidtragenden zu sagen, zieht bei Trennung nicht aus. Lasst alle Beleidigungen und Schläge über euch ergehen. Regelt den Umgangsmodus mit dem Jugendamt bevor ihr auszieht.
Viele Grüße
Thomas