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Sadistisch gegen Kinder: Landratsamt Alb-Donau-Kreis

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Landrat Heiner Scheffold

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis verfolgt eine seelisch sadistische Herangehensweise gegenüber Kindern, um eine autoritäre Pädagogik gegen das Wechselmodell auf totalitäre Weise durchzusetzen.

Der pädagogische Totalitarismus im Alb-Donau-Kreis richtet sich gegen demokratische Trennungseltern und deren Kinder, wie aus der Antwort des Landratsamts auf eine Petition ersichtlich wird.

Landtags-Petition gegen Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Trennungsfamilien

Konkret beziehe ich mich auf eine Petition, die ich beim Landtag eingereicht habe. Über diese wurde im November 2022 entschieden; es handelt sich um die Petition 17/973 (Volltext siehe unten). In der Petition rüge ich, dass das Landratsamt Alb-Donau-Kreis meine Meinungsfreiheit und die meiner Kinder unzulässig einschränkt. Dies begründete ich damit, dass das Landratsamt behauptete, ich würde meine Kinder schädigen, wenn ich mit ihnen über das Wechselmodell spreche.

Zu dieser Petition fügte ich ein Sachverständigengutachten hinzu (Volltext siehe unten). Dieses Gutachten erklärt, warum das Wechselmodell für Kinder vorteilhaft ist und bezieht sich dabei auf die Theorie der Triangulierung, die unter anderem von Melanie Klein, einer Kinderpsychoanalytikerin, entwickelt wurde. Ferner stellt das Gutachten klar, dass ich meine Kinder nicht schädige, wenn ich mit ihnen über das Wechselmodell spreche, sondern dass vielmehr die Beschlüsse der Familiengerichte den Kindern Schaden zufügen. Somit ist die fachliche Einschätzung eindeutig.

Landratsamt Alb-Donau-Kreis verlangt konsensfähige Trennungseltern

Was unternahm der Landtag von Baden-Württemberg in Bezug auf diese Petition? Er bat das zuständige Jugendamt des Landratsamts Alb-Donau-Kreis um eine Stellungnahme. Zudem prüfte das Regierungspräsidium Tübingen die Petition, und auch das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg, geleitet von dem Grünen-Politiker Luca, war involviert.

Diese drei Institutionen – das Landrats, das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde des Jugendamts und das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums – kamen zu dem Schluss, dass keine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit vorliege. Als Begründung führten sie erstens an, dass die Kinder, die bei der Mutter leben, nie geäußert hätten, sie wünschten das Wechselmodell. Zweitens sei festgestellt worden, dass die Eltern, mich eingeschlossen, nicht konsensfähig seien.

Dieser Artikel beschäftigt sich nun mit der Rolle des Landratsamt Alb-Donau-Kreis. Zur Rolle der Landesregierung und des Landtags haben wir schon diesen Artikel veröffentlicht: Sadistisch gegen Kinder: Landesregierung und Landtag von Baden-Württemberg.

Die totalitär-pädagogische Ideologie

Für jemanden, der sich nicht mit Familiengerichtsverfahren oder dem Grundgesetz auskennt, mag die Argumentation zunächst plausibel erscheinen: Wenn die Kinder das Wechselmodell nicht wollen und die Eltern sich uneinig sind, scheint es unangemessen, dass die Kinder zu gleichen Teilen von beiden Elternteilen betreut werden.

Bei näherer Betrachtung entpuppt sich dies jedoch als reiner Totalitarismus. Als Beispiel und Analogie könnte man sich vorstellen, dass ich 1944 beim Landtag von Baden-Württemberg eine Petition eingereicht hätte, in der ich behaupte, dass die Deportation von Juden und ihren Kindern gegen die Menschenrechte verstößt. Die hypothetische Antwort wäre dann gewesen: Nein, das ist es nicht, weil Juden eine minderwertige Rasse sind. Dies entspricht der Art der Antwort, die ich auf meine tatsächliche Petition erhalten habe.

In der fiktiven Petition von 1944 wäre offensichtlich, dass, wenn ich sage, die Deportation von Juden und ihren Kindern verstoße gegen die Menschenrechte, und der Landtag antwortet, dies sei nicht der Fall, weil sie eine minderwertige Rasse seien, dies keine gültige Begründung darstellt. Es ist lediglich eine Darstellung der Rechtfertigung, Menschenrechte durch die eigene Ideologie, dass Juden eine minderwertige Rasse seien, auszuhebeln.

Heute wissen wir, dass dies eine falsche Ideologie ist, ohne wissenschaftliche Grundlage und im Widerspruch zu den universellen Werten der Menschenrechte. Heutzutage würden wir alle zustimmen, dass Juden die gleichen Menschenrechte haben wie jeder andere Mensch auf diesem Planeten. Nur weil sie einer bestimmten Religion angehören, sind sie nicht minderwertig. Erinnern wir uns auch daran, dass die Nazis versucht haben, durch ihre “Wissenschaft” zu beweisen, dass Juden eine minderwertige Rasse seien. Darauf werde ich später noch eingehen.

Im November 2022 befand der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg, dass die Argumentation des Landratsamt Alb-Donau-Kreis plausibel sei: Wenn die Kinder das Wechselmodell nicht wünschen und die Eltern nicht konsensfähig sind, dann sei eine Umsetzung nicht möglich. Diese angeblich plausible Argumentation des Petitionsausschusses stellt jedoch nichts anderes als eine Ideologie dar. Es ist ebenso eine ideologische Annahme zu glauben, dass Juden eine minderwertige Rasse seien, wie zu glauben, dass getrennte Eltern zwangsläufig einen Konsens finden müssen. Diese Annahme entspringt einer autoritären Pädagogik, welche fordert, dass Eltern quasi als Führer der Familie zusammenarbeiten und die Familie wie ein Führer leiten.

Es ist offensichtlich, dass diese Idee, dass Eltern die Führer sind, aus totalitären Staatsstrukturen stammt. Im Gegensatz dazu könnte man erwarten, dass der Landtag in einer demokratischen, pluralistischen Gesellschaft argumentiert, in der Konflikte die Grundlage der Gesellschaft bilden. Niemand sollte in einer Demokratie in seinen Grundrechten benachteiligt werden, nur weil er eine andere Meinung hat. Doch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis argumentierte genau dagegen und hielt stattdessen an der autoritär-pädagogischen Ideologie fest, wie es wörtlich in der Antwort auf die Petition steht.

Automatische Diskriminierung demokratisch erziehender Trennungseltern

Die autoritäre Erziehung erscheint dem Landtag von Baden-Württemberg als plausibel, im Gegensatz zur demokratischen Erziehung. Nach der Logik des Landratsamt Alb-Donau-Kreis ist es im Rahmen der autoritären Erziehung nicht möglich, dass Eltern im Wechselmodell leben, also beide Elternteile gleiche Rechte zur Betreuung ihrer Kinder haben, wenn die Eltern sich streiten oder nicht konsensfähig sind. Dies bedeutet, dass ein Elternteil automatisch seine Elternrechte verliert oder diese eingeschränkt werden, allein aufgrund der Tatsache, dass sich die Eltern nicht darüber einigen können, wie oft und von wem die Kinder betreut werden sollen.

Dieser Automatismus benachteiligt systematisch den Elternteil, der das Wechselmodell befürwortet und sinngemäß argumentiert: „Beide Eltern haben gleiche Rechte und auch die Kinder haben das Recht auf beide Eltern. Dies ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes. Deshalb beantrage ich das Wechselmodell.“ Das Landratsamt entgegnet jedoch sinngemäß: „Das ist nur möglich, wenn ihr euch nicht streitet.“ Dies ist vergleichbar mit der Aussage: „Sie dürfen nur wählen gehen, wenn Sie sich mit ihrem Nachbarn einig sind, der die SPD wählt.“

Diese Logik ist autoritär – und obwohl der Vergleich mit der Rassenideologie der Nazis hart erscheint, ist das zugrunde liegende totalitäre Prinzip das Gleiche, das vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis angewandt wird.

Totalitär-pädagogische Ideologie statt Wissenschaft

Insbesondere möchte ich nun auf die sogenannte “Nazi-Wissenschaft” eingehen: Das von mir zur Petition vorgelegte Gutachten wurde komplett ignoriert, da es nicht in die Ideologie des Landtags und der Landesregierung passte. Dieses Gutachten legte dar, welche entwicklungspsychologischen Grundlagen von der Wissenschaft erkannt wurden. Diese belegen, dass es förderlich ist, wenn Kinder im Wechselmodell aufwachsen, und erklären zudem, warum es Kindern nicht schadet, wenn man mit ihnen über das Wechselmodell spricht. In meinem Fall wurde dies völlig ignoriert, da es nicht in die Linie der autoritär-pädagogischen Wissenschaftsauffassung der Landesregierung und des Landtags passte. Dies ist typisch für totalitäre Systeme, die objektive wissenschaftliche Erkenntnisse, die ihnen nicht zupass kommen, entweder einfach ignorieren oder die Personen, die diese Ideen vertreten, verfolgen und benachteiligen.

Sub-systemischer Totalitarismus in der Kinder- und Jugendhilfe

Das Konzept, das ich gerade erläutert habe, würde ich als “sub-systemischen Totalitarismus” bezeichnen. Damit meine ich, dass das Landratsamt nicht den gesamten Alb-Donau-Kreis in einen totalitären Kreis verwandelt hat. In vielen gesellschaftlichen Bereichen müssen die Bürger nicht der Ideologie des Landratsamts folgen. Jedoch im Bereich der dem Jugendamt zugewiesenen Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Kontext von Trennungsfamilien, existiert eine spezifische Doktrin. Diese Doktrin besagt, dass getrennte Eltern im Konsens erziehen müssen. Sie ist autoritär-pädagogisch geprägt. Deshalb spreche ich von “sub-systemischem Totalitarismus”: Es ist lediglich der Bereich, das Subsystem der Kinder- und Jugendhilfe und hier speziell die Trennungseltern betroffen. In diesem Bereich herrscht eine staatliche Doktrin, nämlich die der autoritären Pädagogik.

Seelischer Sadismus durch pädagogische Internierung

Der nächste Punkt betrifft die Frage, warum das Ganze als sadistisch betrachtet werden kann. Hierzu ist es hilfreich, sich auf Erich Fromm zu beziehen, einen hoch angesehenen und bekannten Psychoanalytiker, der, glaube ich, an der Universität in Frankfurt tätig war. Fromm hat ein Buch mit dem Titel “Die Anatomie der menschlichen Destruktivität” geschrieben, in dem er ein Kapitel über Sadismus verfasst hat. Darin beschreibt er, wie Stalin die Gulags nutzte, um seine Genossen gefügig zu machen. Stalin brachte Familienangehörige in diese Internierungslager, um die Genossen zu dem zu zwingen, was er von ihnen erwartete. Relevante Zitate befinden sich am Ende dieses Artikels.

Was geschieht im Alb-Donau-Kreis auf Basis der autoritär-pädagogischen Ideologie des Landratsamts? Eltern und Kindern in Trennungsfamilien wird jedes Jahr systematisch sadistisches Leid zugefügt, indem die Kinder pädagogisch interniert werden. Diese pädagogische Internierung wird als “Residenzmodell” bezeichnet, das Gegenteil vom Wechselmodell. Die Grundlage für diese pädagogische Internierung, dass Kinder hauptsächlich oder ausschließlich bei einem Elternteil nach der Trennung leben müssen, wenn die Eltern sich über Betreuungszeiten streiten, wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von 2017 zum Wechselmodell festgelegt. Dort wird die gleiche Logik angewandt, wie in der Antwort auf meine Petition: Wenn die Eltern nicht kooperieren und kommunizieren, ist das Wechselmodell in der Regel nicht möglich. Das ist die juristische Entsprechung zur politischen Ideologie des Landratsamts.

Die Konsequenz ist, dass, wenn die Eltern sich nicht einig sind und nicht beide das Wechselmodell 50/50 befürworten, sondern einer dagegen ist und der andere vor Gericht zieht, um das Wechselmodell durchzusetzen, das Wechselmodell automatisch nicht in Betracht gezogen wird. Der Automatismus geht noch weiter: Wenn der Elternteil, der auf dem Wechselmodell besteht, nicht erkennt, dass dies nicht umsetzbar ist, wird er als gegen das Kindeswohl handelnd betrachtet. Denn der BGH sagt, wenn die Eltern streiten, dient das Wechselmodell nicht dem Kindeswohl. Die Kinder werden dann automatisch dem Elternteil zugeordnet, der gegen das Wechselmodell ist, da dieser als kindeswohldienlich angesehen wird. Er ist ja gegen das Wechselmodell; und das Wechselmodell wird nicht mehr als kindeswohldienlich betrachtet, wenn die Eltern streiten. Das führt zu einer pädagogischen Internierung der Kinder bei dem Elternteil, der autoritär erzieht.

Denn das Wechselmodell repräsentiert die demokratische Erziehung, bei der beide Eltern gleiche Rechte haben. Das Residenzmodell dagegen ist die autoritäre Erziehung, bei der ein Elternteil die Kontrolle über die Kinder hat, weil der andere Elternteil die Kinder weniger oft oder vielleicht gar nicht mehr sieht.

Diese pädagogische Internierung funktioniert ähnlich wie ein Internierungslager, sei es ein Gulag oder ein KZ, allerdings auf psychischer Ebene. Die Kinder werden von der Welt des Wechselmodell-Elternteils, also des demokratisch erziehenden Elternteils, isoliert. Diese soziale Isolierung ist ein Merkmal jeder Internierung. Ein weiteres Merkmal ist der Entzug von Freiheitsrechten. Wenn Kinder, wie in meinem Fall, gezwungen werden, den Wechselmodell-Elternteil nur noch unter Aufsicht zu sehen, um nicht mehr über das Wechselmodell sprechen zu können, ist das ein Entzug der Meinungsfreiheit.

Die Internierung wird offensichtlich: Man darf in diesem totalitären Subsystem mit seinen Kindern nicht über das demokratische Erziehungsmodell sprechen, sobald die Eltern streiten. Das zeigt, dass die ganze Ideologie darauf abzielt, die autoritäre Erziehung durchzusetzen. Wenn die Kinder dann automatisch beim autoritär erziehenden Elternteil untergebracht werden, werden sie dort auch mit dieser autoritären Erziehung indoktriniert und körperlicher sowie psychischer Gewalt ausgesetzt, je nach Gewaltbereitschaft des autoritären Elternteils. Denn eine autoritäre Erziehung kommt ja nicht ohne Gewalt aus.

Die konkrete Brutalität der pädagogischen Internierung

In meinem Fall existiert eine heimliche Tonaufnahme meiner ältesten Tochter, die deutlich die psychische Gewalt aufzeigt. Zudem liegen mehrere Aussagen der Kinder vor, dass die Mutter oder ihr Umfeld körperliche Gewalt gegen die Kinder ausgeübt haben. Diese Beweise wurden jedoch vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis ignoriert, da die vorherrschende Ideologie als wichtiger erachtet wurde als das fachliche Kindeswohl. Das Landratsamt verfolgt in Fällen von Trennungsfamilien ein ideologisches Kindeswohl: die autoritäre Erziehung. Diese Ideologie dient als Begründung für die pädagogische Internierung, was nach Erich Fromm als Sadismus bezeichnet werden kann. Man muss kein Erich Fromm sein, um zu verstehen, dass die größte Angst von Kindern nach einer Trennung der Verlust eines Elternteils ist. Doch was geschieht im Alb-Donau-Kreis auf Basis der Ideologie des Landratsamts? Genau diese Angst wird realisiert, um die Kinder einzuschüchtern und klein zu halten.

Wenn der Staat so brutal und sadistisch vorgeht, indem er Kindern nach einer Trennung einen Elternteil entzieht, um sie autoritär zu erziehen, dann kann dies als Sadismus betrachtet werden. Es bedarf keiner großen Diskussion, um dies zu erkennen. Es ist vergleichbar mit dem, was die Nazis auf der physischen Ebene mit Folter anrichteten oder was in der Sowjetunion in den Gulags geschah, wo Menschen und deren Angehörige aufgrund ihrer Andersartigkeit oder andersartigen Denkweise isoliert, umerzogen und getötet wurden. Heute geschieht dies auf psychischer Ebene. Es ist gleichsam ein Seelenmord an einer Hälfte der Seele der Kinder, die ihr demokratischer Elternteil repräsentiert, der hier begangen wird.

Sadistische Einschüchterung von Kindern um deren Willen zu brechen

Dieser Sadismus des Landratsamt Alb-Donau-Kreis, der durch die pädagogische Internierung entsteht und für den das Sozialministerium und das Regierungspräsidium Tübingen, sowie der Landtag politische Absolution erteilen, wie aus der Antwort auf meine Petition hervorgeht, gipfelt in der Behauptung, dass die Kinder nie das Wechselmodell gewollt hätten. Dies ist eine klare Unwahrheit, denn tatsächlich haben meine beiden ältesten Töchter bei ihrer ersten Befragung ausdrücklich gesagt, dass sie das Wechselmodell wollen. Die Zwillinge, meine jüngsten Kinder, waren damals zu jung, um befragt zu werden.

Über die Jahre des Rechtsstreits hinweg wurden die Kinder, da das Gericht entschieden hatte, dass sie hauptsächlich bei der Mutter leben sollten, immer mehr von ihr unter dem Schutz der Mutter durch das Landratsamt indoktriniert. In dieser Art von pädagogischer Internierung zu Hause wurden sie zunehmend eingeschüchtert und ihr Wille gebrochen. Vor Gericht versuchten sie dann, sich so auszudrücken, dass ihre Mutter sie nicht bestrafen würde, da ihnen klar wurde, dass alles, was sie sagen, protokolliert und von der Mutter gelesen wird. Die Kinder wählten ihre Worte so, dass sie vor der Mutter, die Kontrolle über sie hatte, nicht schlecht dastanden.

Als meine älteste Tochter erkannte, dass sie keine Chance hatte, zu mir zu kommen und Angst bekam, mich nie wiederzusehen, wechselte sie zu mir und äußerte klar ihren Wunsch nach dem Wechselmodell. Sobald die Einschüchterung durch die Mutter wegfiel, gab sie ihren ursprünglichen Willen wieder preis. Dies zeigt den Effekt der pädagogischen Internierung: Die Kinder werden autoritär-pädagogisch indoktriniert, oft mit psychischer und/oder körperlicher Gewalt, sodass sie sich nicht mehr trauen, ihre wahren Gefühle auszudrücken.

Das Landratsamt argumentiert anhand der erfolgreichen, von ihm begünstigten sadistischen Einschüchterung der Kinder, dass die Kinder kein Wechselmodell wollten und sieht es nicht als Einschränkung der Meinungsfreiheit, wenn die Kinder sagen, sie wollen das Wechselmodell nicht mehr. Dabei war die pädagogische Internierung bereits diese Einschränkung mit dem Ziel der autoritären Gehirnwäsche. Das bedeutet, dass das Landratsamt Alb-Donau-Kreis den Sadismus der pädagogischen Internierung, der meine Kinder so eingeschüchtert hat, dass sie ihren Wunsch nach dem Wechselmodell nicht mehr äußerten, in der Petition nutzen, um zu behaupten, die Kinder hätten das Wechselmodell gar nicht gewollt.

Dieses perfide und die Kinder- und Jugendhilfe pervertierende System, das auf der autoritär-pädagogischen Ideologie basiert, dient genau dazu, den Willen der Kinder zu brechen, das Wechselmodell zu wollen, weil das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die autoritäre Erziehung bevorzugt. Das ist Totalitarismus: Die eigene pädagogische Ideologie wird den Bürgern und ihren Kindern aufgezwungen. So verhält es sich im Alb-Donau-Kreis.

Weiterführende Informationen

Petition

Die Antwort des Landtags auf die Petition 17/973:

Sachverständigengutachten

Das anonymisierte Sachverständigengutachten, welches der Petition 17/973 beilag:

Buchzitate

Die entsprechenden Zitate aus Erich Fromms Buch “Die Anatomie der menschlichen Destruktivität”:

„Eines der deutlichsten historischen Beispiele sowohl für den seelischen als auch für den physischen Sadismus war Stalin. Sein Verhalten ist geradezu ein Lehrbuch für den nichtsexuellen Sadismus, wie es die Romane des Marquis de Sade für den sexuellen Sadismus waren. […] Er bediente sich hauptsächlich des seelischen Sadismus, wofür ich einige Beispiele anführen möchte. […] Eine besonders raffinierte Form des Sadismus bestand darin, dass Stalin die Gewohnheit hatte, die Frauen – und manchmal auch die Kinder – höchster Sowjet- oder Parteifunktionäre zu verhaften und sie ins Arbeitslager zu stecken, während die Männer weiter ihrer Arbeit nachgehen und vor Stalin zu Kreuz kriechen mussten, ohne auch nur wagen zu können, um ihre Entlassung zu bitten.”

„Die seelische Grausamkeit, der Wunsch, einen anderen Menschen zu demütigen und seine Gefühle zu verletzen, dürfte noch weiter verbreitet sein als der körperliche Sadismus. Diese Art des sadistischen Agierens ist für den Sadisten viel weniger riskant; schließlich kommen dabei ja keine physische Gewalt, sondern „nur” Worte zur Anwendung. Andererseits kann aber das so erzeugte seelische Leiden ebenso intensiv oder noch intensiver sein als das körperliche. Ich brauche keine Beispiele für diesen seelischen Sadismus anzuführen. Eltern praktizieren ihn ihren Kindern, Lehrern ihren Schülern, Vorgesetzte ihren Untergebenen gegenüber – mit anderen Worten, er wird in allen Situationen angewandt, wo jemand da ist, der sich gegen den Sadisten nicht wehren kann.”

„In vielen Fällen tarnt sich der Sadismus mit Liebenswürdigkeit und einem scheinbaren Wohlwollen gegenüber gewissen Menschen und unter gewissen Umständen.” […] “Während der Sadist scheinbar frei von seinem Opfer ist, braucht er dieses Opfer, wenn auch auf perverse Weise.”

„[…] glaube ich, dass der Kern des Sadismus, der allen seinen Manifestationen gemeinsam ist, die Leidenschaft ist, absolute und uneingeschränkte Herrschaft über ein lebendes Wesen auszuüben, ob es sich nun um ein Tier, ein Kind, einen Mann oder eine Frau handelt. Jemand zu zwingen, Schmerz oder Demütigung zu erdulden, ohne sich dagegen wehren zu können, ist eine der Manifestationen absoluter Herrschaft, wenn auch keineswegs die einzige. […] Ein anderes menschliches Wesen völlig beherrschen, bedeutet es zu verkrüppeln, es ersticken, in seiner Entwicklung behindern.”

Andererseits kann aber das so erzeugte seelische Leiden ebenso intensiv oder noch intensiver sein als das körperliche.

 

Bildnachweis: Heiner Scheffold, Landrat des Alb-Donau-Kreis, Screencapture von https://www.youtube.com/watch?v=yWL_bAXXRsQ

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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