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FDP schreibt totalitäre Staatspädagogik gegen Wechselmodell fort in Eckpunktepapier zu Familienrechtsreform

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Das Eckpunktepapier zur Familienrechtsreform zementiert in Bezug auf das Wechselmodell die autoritär-pädagogische Rechtsprechung, die zehntausenden Kindern jährlich Leid zufügt, anstatt demokratische Familienwerte zu fördern.

Im Zuge der aktuellen Reform des Kindschaftsrechts legte die Bundesregierung heute ein Eckpunktepapier vor, das unter anderem das Wechselmodell bei Trennungsfamilien behandelt. Eine genaue Betrachtung dieses Papiers und seiner Implikationen lässt jedoch Zweifel aufkommen, ob die geplanten Änderungen tatsächlich zu einer Verbesserung der aktuellen Praxis führen.

Die Neuregelung des Wechselmodells: Ein gesetzlicher Rahmen ohne Fortschritt

Das Eckpunktepapier sieht vor, das Wechselmodell, bei dem Kinder nach einer Trennung abwechselnd von beiden Elternteilen betreut werden, erstmals gesetzlich zu regeln. Es soll dem Familiengericht ermöglicht werden, eine paritätische Betreuung anzuordnen, sofern dies dem Kindeswohl entspricht. Diese Formulierung könnte jedoch eine Fortsetzung der bestehenden Problematik bedeuten. Der relevante Abschnitt in der Pressemitteilung zum Eckpunktepapier lautet:

“Das Wechselmodell, das viele Eltern nach einer Trennung schon jetzt leben, soll erstmalig gesetzlich geregelt werden: Es soll klargestellt werden, dass das Familiengericht in einem Umgangsverfahren (nach Trennung) eine Betreuung durch beide Elternteile, ggf. auch eine paritätische Betreuung anordnen kann – wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.”

Zehntausende Kinder und Trennungseltern im Leid gefangen

Aktuell leiden viele Kinder und Trennungseltern unter der Nichtanordnung des Wechselmodells, insbesondere wenn Eltern streiten. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von 2017 legt nahe, dass bei streitenden Trennungseltern das Wechselmodell in der Regel nicht als dem Kindeswohl dienlich angesehen wird. Das neue Gesetz, das den Passus “wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht” beinhaltet, könnte somit weiterhin eine autoritäre Pädagogik im Namen des Kindeswohls legitimieren. Autoritär ist sie deshalb, weil Streit in einer Demokratie kein Grund ist, Rechte einzuschränken – dies gilt auch für Elternrechte. Streit wird nur in autoritären Staaten als negativ angesehen. Deutschland verfolgt aktuell also eine totalitäre Staatspädagogik gegen das Wechselmodell.

Die verpasste Chance einer demokratischen Erziehung

Eine Reform, die demokratischen Werten verpflichtet wäre, müsste das Wechselmodell als Regel festlegen und die autoritär-pädagogische Konsenspflicht der Eltern durch den Abbau von § 1627 BGB überwinden. Dies würde pluralistischer Erziehung auch bei Konflikten der Eltern Raum geben. Die derzeitige Formulierung im Eckpunktepapier enthält jedoch nichts davon und scheint im Gegenteil autoritäre Werte und die autoritäre Streitphobie zu konservieren und verhindert somit eine moderne, demokratisch ausgerichtete Familienpolitik.

FDP und die Fortsetzung totalitärer Staatspädagogik

Das von der FDP geführte Bundesjustizministerium, verantwortlich für diese Reform, scheint mit dem aktuellen Entwurf den liberalen Werten der Partei nicht gerecht zu werden. Indem die Reform keine grundlegende Neuausrichtung vornimmt, beteiligt sich die FDP indirekt an der Fortführung einer Praxis, die Kinder von demokratischen Trennungseltern psychischem Stress aussetzt. Das Ministerium und sein Minister Marco Buschmann nehmen einen psychischen Sadismus in Kauf, der von Familiengerichten zum Wechselmodell praktiziert wird, indem Kinder beim autoritär erziehenden Elternteil belassen werden, um ihr Interesse am Wechselmodell zu untergraben. Es impliziert, dass die Reform nicht nur den Status quo aufrechterhält, sondern auch die pluralistische Erziehung und die gleichberechtigte Betreuung durch beide Elternteile weiterhin flächendeckend verhindert.

Kritik an der Gesetzgebung: Ein Ruf nach wahrer Liberalität

Die Kritik an der aktuellen Gesetzesformulierung ist somit ein Aufruf zur Reflexion über die Werte, die in unserer Familienpolitik und Rechtsprechung verankert sind. Es geht um mehr als nur um die Anpassung von Paragraphen; es geht um mehr als nur Trennungsfamilien; es geht nämlich um eine grundsätzliche Neuausrichtung unserer Gesellschaft hin zu mehr Pluralität und Demokratie bezüglich der Erziehungskultur in Familien.

Fazit: Eine verpasste Gelegenheit?

Das Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere bezüglich des Wechselmodells, scheint eher eine gesetzliche Manifestation der bestehenden, pädagogisch totalitären Praxis als einen progressiven Schritt nach vorne zu sein. Die Verankerung des Passus “wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht”, könnte weiterhin eine totalitäre Interpretation des Kindeswohls zulassen, die letztendlich die Rechte und das Wohl der Kinder und ihrer getrennten Eltern untergräbt. Damit steht die Bundesregierung und insbesondere das Bundesjustizministerium in der Kritik, eine Chance für eine moderne, demokratische Familienpolitik verpasst zu haben.

 

Foto: Julia Deptala

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. R.G. 29 Januar, 2024 at 23:21 Reply

    “Das Wechselmodell, das viele Eltern nach einer Trennung schon jetzt leben, soll erstmalig gesetzlich geregelt werden: Es soll klargestellt werden, dass das Familiengericht in einem Umgangsverfahren (nach Trennung) eine Betreuung durch beide Elternteile, ggf. auch eine paritätische Betreuung anordnen kann – wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.””

    Das ist keinen Deut anders als bisher. Wenn wenigstens dastehen würde, dass “eine paritätische Betreuung angeordnet werden muss – wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht” oder besser “eine paritätische Betreuung angeordnet werden muss, wenn dies ein Elternteil beantragt, und dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht”

    Aber menschenverachtende schlimmstmögliche Elterndiskriminierung ( genau das ist die Entrechtung bzgl der eigenen Kinder – meistens für Väter) bzw. beschönigend bezeichnet Feminismus ist in Deutschland kein Problem. Wir als Deutsche waren schon immer gern bereit, Ideologien bis zum bitteren Ende zum grösstmöglichen Exzess mit großem Leid als Folge auszuleben. Mehr als jede andere Nation – liegt aus meiner Sicht an der autoritären Erziehung, die besonders in Deutschland beliebt ist (die dafür sorgt, dass man sich entweder immer obrigkeitsgläubig unterordnet oder obrigkeitsgleich von sich selbst überzeugt ist, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben bzw. dass man recht hat – was anderes kennt man ja nicht, wenn man autoritär erzogen ist – entweder: tu jetzt, was ich sage oder: sag mir, was ich tun soll. Da kommt auch das arrogante Selbstverständnis der Politiker her, die meinen, uns die Politik nur besser erklären zu müssen, damit wir wieder zufriedene Untertanen sind. So erzogen sind wir als Deutsche aber auch nicht demokratiefähig.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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