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Unterstützt Wolfgang Kubicki Gewalt der “Block House”-Erbin gegen ihre Kinder?

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Im Fall der “Block House”-Erbin schlägt sich der FDPler und Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki auf die Seite der Mutter. Er missachtet, dass die älteste Tochter und der Sohn ihrer Mutter Gewalt vorwerfen und dass sich die FDP für das Wechselmodell einsetzt.

Wolfgang Kubicki, Vizepräsident des Bundestages, zeigte sich heute in der BILD-Zeitung verärgert und äußerte sein Unverständnis darüber, dass sowohl ein dänisches Gericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg im Fall der “Block House”-Erbin Christina Block Entscheidungen getroffen hätten, ohne das Jugendamt, den Ergänzungspfleger oder die Kinder anzuhören. Er betrachtete dies als eine erfolgreiche Kindesentziehung. Des Weiteren äußerte er erhebliche Zweifel daran, dass der Vater, in Anbetracht seines langjährigen obstruktiven Verhaltens, wirklich das Wohl des Kindes im Sinn habe und das Sorgerecht im Interesse der Kinder ausübe.

Von einer Partei, die sich angeblich für die gleichberechtigte Betreuung nach Trennung der Eltern im sogenannten Wechselmodell einsetzt, würde man erwarten, dass sie fähig ist, die Sichtweise beider Eltern einzunehmen – doch bei Kubicki ist das Gegenteil der Fall. Er macht sich gemein mit einer Mutter und wirft dem Vater vor, das Kindeswohl zu missachten. Kubicki ist selbst Anwalt und zeigt öffentlich das einseitige, streitschürende Verhalten von geldgeilen Familienrechtsanwälten, die nur verdienen, wenn sich die Eltern weiter streiten.

Dabei missachtet Kubicki, dass Gewaltvorwürfe gegen die Mutter vorliegen, und zwar von ihrem ältesten Kind.

Gewaltvorwürfe gegen Mutter

Die Anzeichen mehren sich, dass die “Block House”-Erbin Christina Block gegen ihre eigenen Kinder Gewalt ausübt, um sie narzisstisch zu kontrollieren. Das würde bedeuten, dass ihr Ex-Mann präventiv handelte, als er die Kinder im Jahr 2021 bei sich in Dänemark einbehielt, da er womöglich davon ausgehen musste, dass Frau Block die gemeinsamen Kinder nach der Trennung nicht mehr zu ihm lässt, um sie übergriffig zu vereinnahmen.

Hier die Anhaltspunkte für diese These:

  1. Sohn belastet Mutter: Die Wochenzeitschrift “Die Zeit” berichtete am 09.01.2023, dass der damals siebenjährige Sohn am 30.09.2021 dem OLG Hamburg mitteilte, seine Mama solle ihn nicht mehr schlagen und nicht mehr die Treppe hochzerren.
  2. Älteste Tochter belastet Mutter: Die älteste Tochter (17), wirft ihrer Mutter vor, gewalttätig und manipulativ zu sein. Da dieses Kind aufgrund seines Alters am ehesten dazu fähig ist, das Verhalten der Mutter zu reflektieren und als gewalttätig zu erkennen, ist dies ein wichtiger Hinweis. Es bedarf einiges an Mut von dem Kind, denn es stellt sich öffentlich gegen seine Mutter – vermutlich, um seine Geschwister und den Vater vor der häuslichen Gewalt und den öffentlichen und familiären Manipulationen der Mutter und/oder deren Umfeld zu schützen. Eine Gegenthese wäre, dass der Vater das älteste Kind für seinen Kampf gegen die Mutter instrumentalisiert. Dagegen spricht das Alter des Kindes (17) und dass es freiwillig und offenbar ohne Widerstand der Mutter beim Vater lebt. Dagegen spricht auch, dass die Siebzehnjährige ihre Vorwürfe öffentlich formuliert, was ein Reputationsrisiko in ihrer Peer Group bedeutet. Insgesamt erscheint ihr Vorwurf gegen die Mutter daher glaubwürdig. Es ist typisch, dass Entfremder, d.h. ihre Kinder seelische misshandelnde Eltern, das älteste Kind unterdrücken, weil dann der Wille der jüngeren Kinder quasi automatisch mit gebrochen wird. Ich vermute, dass die älteste Tochter vor diesem Hintergrund am stärksten von der mutmaßlichen Gewalt der Mutter betroffen war und daher diese inzwischen am klarsten durchschaut.
  3. Gewaltsame Entführung: Frau Block oder das sie unterstützende Umfeld ließen allem Anschein nach zwei ihrer Kinder unter Einsatz von Gewalt gegen deren Vater entführen. Sollte sich dies bestätigen (davon gehe ich aus), dann zeugt dies von einer sehr niedrigen Hemmschwelle bei Frau Block oder den ihr zugeneigten Menschen, deren Narzissmus mit traumatisierender Gewalt durchzusetzen. Angesichts der Vorwürfe der ältesten Tochter, wäre der Mutter die Durchführung oder explizite oder stillschweigende Billigung einer gewaltsamen Entführung durchaus zuzutrauen. Zumindest hat Frau Block den durch die gewaltsame Entführung hergestellten Zustand nicht von sich aus rückgängig gemacht, sondern im Gegenteil die entführten Kinder bei sich behalten.
  4. Psychische Misshandlung: Die entführten Kinder waren kurz nach der Rückkehr zum Vater in einer Spezialeinrichtung zur Traumabewältigung nach Gewalt (nicht in einem Kinderheim!). Dies lässt darauf schließen, dass die dänischen Behörden eine spezielle Form von Kindesmisshandlung, nämlich die der Parental Alienation erkannt haben, die von der Mutter ausgeht und vor der die Kinder zu schützen sind. Ich gehe stark davon aus, dass die Schilderungen der zwei entführten Kinder über die Entführung und das Verhalten ihrer Mutter eine solche Einschätzung rechtfertigten. Mehr zu dieser Form der Kindesmisshandlung: Parental Alienation (Syndrome) – Eine ernst zu nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung.
  5. Keine Anhörung der Kinder: Kinder müssen vor Gericht angehört werden. Dies schreibt die Kinderrechtskonvention vor und ist eine Lehre aus dem Staufener Missbrauchsfall in Baden-Württemberg. Es gibt jedoch eine Entscheidung des BGH, wonach die Anhörung eines Kindes ausbleiben kann, wenn zu befürchten ist, dass es im Vorfeld von dem Elternteil massiv beeinflusst wird, bei dem es sich aufhält (Beschluss vom 31.10.2018 – XII ZB 411/18). Dass das OLG Hamburg in seiner aktuellen Entscheidung, die Kinder zurück zum Vater zu schicken, die Kinder nicht anhörte, könnte ein weiterer Hinweis darauf sein, dass Frau Block ihre Kinder psychisch misshandelt, um sie für sich zu vereinnahmen.

Kubicki lässt diese Aspekte in seiner Parteinahme für die Mutter unbeachtet. Es ist typisch für Unterstützer von psychisch gewalttätigen Trennungseltern, dass sie sich nur zu einem Elternteil loyal verhalten und entgegenstehende Erwägungen außer Acht lassen. Die blinde Loyalität Kubickis könnte darauf hindeuten, dass er selbst als Kind einer psychischen Misshandlung durch einen oder beide Elternteile unterzogen und zur Loyalität gezwungen wurde. Eine unparteiische, neutrale Perspektive auf Konflikte in Familien scheint ihm nicht möglich.

Der Tod des Wechselmodells in der FDP?

Die Parteinahme Kubickis für die möglicherweise gewalttätige “Block House”-Erbin kommt zur Unzeit. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am 31.12.2023 angekündigt, das Familienrecht reformieren und das Wechselmodell gesetzlich verankern zu wollen.

Tim Walter, der maßgeblich dafür gesorgt hat, dass das Wechselmodell als Ziel der Bundes-FDP verankert wird, äußerte sich auf X zum Fall Block/Hensel:

Ich behaupte: hätte das OLG Hamburg schon vor Jahren ein #Wechselmodell angeordnet, wäre den Kindern und Eltern, und auch Großeltern, neuen Partnern, Freunden und vielen anderen dieser sinnlose und zerstörerische Kampf erspart geblieben.

Anstatt im Einklang mit seinen Partei-Zielen ebenfalls diese Position einzunehmen, hat Kubicki mit seiner Einseitigkeit und Ignoranz bezüglich der womöglich von der Mutter verübten psychischen Kindesmisshandlung, dem Reformvorhaben seines Parteifreunds Buschmann einen Bärendienst erwiesen. Offenbar ist Kubickis Anwalts- und Muttersöhnchen-Instinkt durchgebrochen, weshalb er nicht mehr unparteiisch und ausgewogen denken konnte. Auf jeden Fall lässt er eine ausgewogene Perspektive vermissen, die für eine Partei angemessen wäre, die sich für die gleichberechtigte Erziehung nach Trennung der Eltern einsetzt.

Es stellt sich also die Frage, ob die von Buschmann anvisierten Reformen überhaupt ernsthaft gemeint sind, was das Wechselmodell angeht, oder ob Kubickis Einseitigkeit ein Hinweis darauf ist, dass das Wechselmodell in der FDP intern schon beerdigt wurde. Ist die FDP in Wahrheit contra Wechselmodell und pro Parental Alienation? Will sie in Wahrheit den Streit der Eltern anheizen, damit sie ihre traditionelle Klientel der Rechtsanwälte bedient und ihnen Mehreinnahmen durch eine wachsende Zahl strittiger Trennungsfamilien sichert?

Lösung im Fall Block/Hensel

Will man nicht die einseitige Haltung von Kubicki übernehmen, dann fragt man sich: Was wäre die Lösung des Konflikts im Fall der Trennungsfamilie Block/Hensel?

  1. Für eine Lösung ist es grundsätzlich nötig, dass der Vater dazu bereit ist, die gemeinsamen Kinder zur Mutter zu lassen.
  2. Der Vater erhält zumindest dauerhaft das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bwz. das dänische familienrechtliche Äquivalent) für alle Kinder (ja, auch das, welches aktuell bei der Mutter lebt). Das gibt dem Vater die juristische Sicherheit, beim Versuch der Mutter, wieder die Kinder zu vereinnahmen, schnell dagegen vorzugehen, etwa durch einen Herausgabebeschluss im Eilverfahren.
  3. Die Kinder verbringen Zeit mit der Mutter, so oft möglich. Begrenzt wird diese Zeit soweit ich sehe lediglich durch die Schulzeiten der Kinder in Dänemark. Das heißt mindestens, hälftige Ferien und jedes zweite Wochenende. Sollte Frau Block mehr Zeit mit den Kindern verbringen wollen, bleibt nur ein Umzug oder eine Zweitwohnung in Dänemark in der Nähe der Kinder. Da Dänemark Homeschooling erlaubt, wäre auch denkbar, dass die Kinder die hälfte der Zeit von ihrer Mutter oder entsprechendem Personal in Deutschland zu Hause unterrichtet werden.
  4. Die Ziffern 2 und 3 sind die juristische Komponente, sozusagen die Struktur, die zu schaffen wäre. Parallel dazu wäre eine therapeutische Auseinandersetzung mit den transgenerationalen Traumata bei beiden Eltern von Vorteil für die gesamte Trennungsfamilie, denn es hat einen tiefenpsychologischen Grund, warum dies alles geschieht, wie es geschieht. Dann können Dynamiken in Gang gesetzt werden, die es den Kindern leichter machen, sich der Mutter bzw. dem Vater anzunähern. Vor allem gilt dies für die älteste Tochter, aber vergessen wir nicht das jüngste Kind, welches aktuell bei der Mutter lebt und den Vater nicht sieht.

Diese Schritte sehe ich als einzige Möglichkeit, wie das Machtspiel zwischen den Eltern um die Kinder zu beenden ist.

UPDATE 10.01.2023: Wir haben den Artikel um die Informationen aus der Wochenzeitschrift “Die Zeit” vom 09.01.2023 zu den Gewaltvorwürfen des Sohnes erweitert, sowie die Einschätzung von Tim Walter auf X.

 

Bild: Olaf Kosinsky (kosinsky.eu)
Lizenz: CC BY-SA 3.0-de

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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6 comments

  1. Gabi Baaske 21 Januar, 2024 at 12:01 Reply

    Der Chefredakteur Herr Groganz schreibt:
    “Eine Gegenthese wäre, dass der Vater das älteste Kind für seinen Kampf gegen die Mutter instrumentalisiert. Dagegen spricht das Alter des Kindes (17) und dass es freiwillig und offenbar ohne Widerstand der Mutter beim Vater lebt. Dagegen spricht auch, dass die Siebzehnjährige ihre Vorwürfe öffentlich formuliert, was ein Reputationsrisiko in ihrer Peer Group bedeutet.”

    Gerade der Umstand, dass die Tochter beim Vater lebt, eröffnet dem Vater doch alle Möglichkeiten, sie zu instrumentalisieren, mit einem Mix aus Korruption und Drohungen. Die Glaubhaftigkeit der von der Tochter geäußerten Vorwürfe lässt sich anhand der bekannten Tatsachen m.E. nicht überprüfen; vielleicht sind die Vorwürfe wahr, vielleicht aber auch nicht. Tatsache ist jedenfalls, dass die meisten Menschen es sich nicht annähernd vorstellen können, was sich mit der Manipulation von Kindern / Menschen allgemein tatsächlich erreichen lässt. Ich erinnere an den Fall der Patricia Hurst, die aus einer bürgerlichen Millionärstochter nach ihrer Entführung zu einer linksradikalen Terroristin umprogrammiert wurde und sich mit einer MP bewaffnet an Banküberfällen beteiligte..

    • Sandro Groganz 21 Januar, 2024 at 14:44 Reply

      Es ist uns denke ich beiden klar, dass wir hier spekulieren. In diesem Sinne: So weit ich weiß, lebten die Kinder mehrere Jahre bei der Mutter im Lebensmittelpunkt, bevor die älteste von sich aus zum Vater ging und er danach die zwei jüngeren Kinder bei sich behielt. Daher könnte man bezweifeln, der Vater hatte überhaupt schon genug Zeit bzw. Macht, die Kinder dahingehend zu beeinflussen, dass sie die Mutter ablehnen.

      Wichtig ist aber, dass solche Spekulationen über die Machtspiele der Eltern schon nicht nötig wären, wenn der Staat von vornherein das Wechselmodell anordnen würde.

      • Gabi Baaske 21 Januar, 2024 at 20:50 Reply

        Ich spekuliere nicht, ich halte alles für möglich, also auch, dass die Mutter als Erziehungsperson untragbar sein könnte. Was das Wechselmodell angeht, halte ich es nicht in jedem Fall für segensreich. Am besten dürfte es dann sein, wenn die Eltern erstens nahe beieinander wohnen und sich zweitens nicht feindselig gegenüberstehen. Unter solchen Umständen kann man auf Gerichtsbeschlüsse aber auch ganz verzichten, weil sich alles einvernehmlich im Sinne der Kinder regeln lässt. Das Grundproblem sehe ich darin, dass Partnerschaften / Ehen kaputt gehen und aus ursprünglicher Zuneigung zwischen den Partnern Feinseligkeit wird. Da müsste man nach Lösungen suchen, denn meistens wollen die Kinder, dass die Eltern zusammenbleiben.

        • Sandro Groganz 22 Januar, 2024 at 09:40 Reply

          Eine “Feindseligkeit” der Eltern darf kein Kriterium für das Wechselmodell sein, da man sich in einer pluralistischen Gesellschaft nicht mögen muss, um Grundrechte, z.B. auf Erziehung der eigenen Kinder, garantiert zu sehen. Habe ich hier auf Freifam in mehreren Artikeln und Videos erläutert.

          • Gabi Baaske 23 Januar, 2024 at 22:21

            Sie plädieren für die Durchsetzung des Wechselmodells Ihren Worten nach (“darf kein Kriterium sein”) also auch dann, wenn glühende, von größtem gegenseitigen Hass erfüllte Feindschaft zwischen den Eltern herrscht? Oder habe ich Sie nun falsch verstanden?

          • Sandro Groganz 31 Januar, 2024 at 10:08

            In einer Demokratie hat jeder die Freiheit den anderen zu hassen. Welche Gefühle man zu haben hat, wird einem nicht vorgeschrieben und es werden niemandem Rechte genommen, weil man ein bestimmtes Gefühl hat. Warum also sollen die Gefühle der Eltern zueinander in einer Trennungsfamilie relevant für die Elternrechte sein?

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