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Manipuliert Amtsgericht München Kinderaussagen um Wechselmodell zu verhindern?

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Amtsgericht München

Mit manipulativen Fragetechniken und einseitigen Interpretationen wird die Kindesanhörung am Amtsgericht München durch Richterin Dr. Reiser und Verfahrensbeistand Robert Thiel-Jost offenbar zur Verhinderung des Wechselmodells benutzt.

In Familiengerichtsverfahren am Amtsgericht München und nicht nur dort scheint eine subtile Taktik zum Einsatz zu kommen, die darauf abzielt, das Wechselmodell für getrennt lebende Eltern zu verhindern. Unsere Recherchen deuten darauf hin, dass Richterin Dr. Reiser und Verfahrensbeistand Robert Thiel-Jost gezielt manipulative Fragetechniken einsetzen, um die Aussagen von Kindern in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Freifam hat exklusiven Zugang zu vertraulichen Dokumenten eines laufenden Umgangsverfahrens erhalten. Unser Redakteur Marcel Tschauder hat diese genau analysiert. Interessant ist vor allem der Sitzungsvermerk – ein Protokoll, das die bei Gericht und insbesondere “vom Gericht” gesprochenen Worte festhält. Er enthüllt eine Strategie, die das Familiengericht offenbar nutzt, um seine Ablehnung des Wechselmodells rechtssicher auf dem Rücken von Kindern zu begründen. Die uns vorliegenden Unterlagen entstammen dem familiengerichtlichen Umgangsverfahren 535 F 2118/22, das unter der Aufsicht von Familienrichterin Dr. Reiser am Amtsgericht München geführt wurde.

Bei der Analyse fällt auf, dass das dargestellte Vorgehen von Richterin und/oder Verfahrensbeistand auch von anderen Gerichten und in anderen Verfahren angewendet wird. Die Kritik lässt sich also dahingehend verallgemeinern, als dass der Eindruck entsteht, dass deutsche Familiengerichte sich diesbezüglich oft an einer ungeschriebenen Handlungsanweisung orientieren, deren Zweck die Verhinderung des Wechselmodells ist.

Mutter nutzt Streit als Strategie

Typisch ist die Eingangssituation, in der sich die Kinder und ihre Eltern befinden. Die Trennung verlief in der Akutphase nicht besonders harmonisch. Die Mutter versucht seit mehreren Jahren krampfhaft, ein “50/50”-Wechselmodell zu unterbinden, die 3 betroffenen Kinder und der Vater wollen aber genau das. Da der BGH irgendwann einmal entschieden hat, dass ein Wechselmodell bei Uneinigkeit und Streit der Eltern normalerweise nicht in Frage käme, gibt die Mutter an, dass genau dies permanent vorläge. Beweise bleibt sie schuldig, denn bereits die Behauptung stimmt nicht. Der Vater kann durch Vorlage einer mehr als hundertseitigen WhatsApp-Kommunikation jedoch belegen, dass die Behauptung der Mutter nicht stimmen kann.

Im Verlauf des Gerichtsverfahrens wurden die Kinder von der Richterin Dr. Reiser im Beisein des Verfahrensbeistands Robert Thiel-Jost im Rahmen der vorzunehmenden Kindesanhörung befragt. Die Richterin Dr. Reiser machte im Gegensatz zur lügenden Richterin des Vorverfahrens nach Aussage des verfahrensbeteiligten Vaters zunächst einen recht neutralen Eindruck. Anhand des Sitzungsprotokolls über die Kinderanhörung wird klar nachvollziehbar, was dort wie gefragt und was gesagt wurde und aufgrund des Inhalts kommen Zweifel an der neutralen Grundeinstellung der Richterin Dr. Reiser auf, die sich sicherlich auch auf andere Richter an diesem oder anderen Familiengerichten übertragen lassen. In den vorliegenden Dokumenten finden sich nämlich (wie auch in vielen anderen Kindschaftsverfahren) Hinweise darauf, dass Fragen suggestiv gestellt und Kinder nicht vollständig aufgeklärt werden. Gern genutzt wird von Gerichten das Thema “Streit”, so auch hier.

Suggestion eines Elternstreits in Kindesanhörung

“Auf Nachfrage gab [Kind] an, dass er es nicht so schön findet, dass seine Eltern immer streiten.”

Meine Kritik: Das Kind wurde offenbar aktiv danach gefragt, ob es schön findet, dass seine Eltern streiten. Wenn ein Kind dies erwähnenswert fände, würde es eine solche Tatsache allerdings von ganz allein erwähnen, wovon im Protokoll keine Rede ist.

Auch ist nicht vermerkt, ob das Gericht gefragt hat, “wie viel”, “über was”, “zu welchen Anlässen” etc. angeblich gestritten wird. Einem betroffenen Kind wird nämlich normalerweise bekannt sein, dass seine Eltern streiten. Und zwar allein dadurch, dass es vor Gericht aussagen muss. Was also wird es bei einer solchen Fragetechnik antworten? Natürlich: Genau das oben Zitierte.

Und diese Aussage dient einem Familiengericht dann oft dazu, unter Verweis auf die “Unmöglichkeit eines Wechselmodells bei Streit der Eltern” genau dieses abzulehnen.

Kinder werden unvollständig informiert oder gar angelogen

Viele Kinder wünschen sich, im Wechselmodell aufwachsen zu können. Sie lieben beide Eltern gleich viel. Sie wollen natürlicherweise gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringen und sich nicht für den einen oder anderen entscheiden. Und sie sollten es auch gar nicht müssen. Das sehen Familiengerichte allerdings meist anders.

“Sie gab an, dass sie es nicht ganz so toll fände, wie es aktuell laufe und sie lieber bei beiden [Eltern] gleich viel Zeit verbringen möchte. Zur Zeit sei sie jedoch mehr bei der Mama. Dies werde aber schon länger so gemacht. Sie gab an, dass es ihr schlechter damit gehe, wenn sie nur bei Mama wohne. […] Auf Nachfrage, dass sie ja fast die Hälfte der Zeit bei Papa verbringe und demnach nicht nur wie angegeben bei der Mama wohne, wusste [Kind] keine Antwort.

Meine Kritik: Die Familienrichterin ist hier unehrlich zum Kind. Das Kind weiß nämlich, dass die ihm gegen seinen Willen aufgezwungene Betreuungszeitenaufteilung vom zuständigen Oberlandesgericht als Einzelresidenzmodell gewertet wird. Wie der Name schon sagt, “wohnt” ein Kind dann beim “betreuenden Elternteil” und “besucht” den “nicht betreuenden” Elternteil. Wieso wird diese – zugegeben blödsinnige, aber eben existierende – Logik dem Kind verheimlicht? Wohl aus einem einfachen Grund: Dem Kind sollen die Konsequenzen verheimlicht werden, damit es nicht auf die Idee kommt, vor Gericht noch deutlicher dagegen zu protestieren. Damit kann zwar ein Wechselmodell erfolgreich abgewehrt werden, aber das grundsätzliche Problem wird für das Kind nicht gelöst, sondern sein Leiden verlängert.

Denn: Im konkreten Fall betreut der Vater zwar knapp 50%, aber eben ein ganz kleines bisschen weniger. Gerade so viel, dass er mit großer Sicherheit zur alleinigen Unterhaltszahlung verurteilt werden kann. Der Vater lässt sich jedoch durch die drohende Verurteilung nicht beirren und spielt den Kindern vor, dass die Eltern gleichberechtigte Partner seien. Er forciert weiterhin, dass sich beide Elternteile vollumfänglich um alle Lebensbereiche der Kinder kümmern. Parallel läuft seit einiger Zeit ein Unterhaltsverfahren, das die Mutter gegen den Vater initiiert hat. In dem Moment, in dem der Vater zur alleinigen Unterhaltszahlung verurteilt wird, kann er den Kindern diese heile Welt aber gar nicht mehr vorspielen. Die Kinder spüren dann plötzlich die harte Realität der gerichtlichen Entscheidung. Sie müssten dann beispielsweise für die Zeit beim Vater von ihrer Mutter mit Kleidung versorgt werden, da im Falle der allenigen Unterhaltszahlung die Mutter den Naturalunterhalt und der Vater den Geldunterhalt schuldet. Die Mutter wird dies – völlig klar vorhersehbar – nicht tun und damit das Leben der Kinder beim Vater weiter erschweren. Es versteht sich zudem von selbst, dass einem Kind diese Ungleichbehandlung der Eltern auch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten in einem so gelagerten Fall unmöglich verständlich gemacht werden kann.

Verschleierung deutlicher Aktenlagen pro Wechselmodell

Kinder durchblicken die möglichen Konsequenzen für sie und ihre Eltern natürlich nicht von allein. Sie wären auf die ehrliche Mitwirkung und vorausschauende Denkweise von Familiengericht und Verfahrensbeistand angewiesen. Genau dies wird ihnen jedoch oft verweigert, weil sich sonst der Kindeswunsch noch deutlicher im Anhörungsprotokoll wiederfände. Das Familiengericht müsste das Wechselmodell dann gegen einen überdeutlich zum Ausdruck gebrachten Kindeswillen verweigern, was natürlich schwerer ist, als einen Kindeswillen abzufragen, der auf einer unvollständigen Information des Kindes basiert und damit weniger aussagekräftig ist.

Wenn eine Familienrichterin behauptet, dass ein Kind “nicht nur wie angegeben bei der Mama wohne”, wohlwissend, dass das Betreuungsmodell gerichtlich als “Residenzmodell” gewertet wird – ist das dann bereits eine richterliche Lüge? Ja, das könnte man durchaus so sehen. Das betreffende Kind wird zumindest für dumm verkauft.

Von Familienrichtern und Verfahrensbeiständen sollte man aber erwarten können, dass sie dieses manipulative Verhalten sein lassen, denn es bereitet den Boden dafür, dass Kinder als Waffe gegen einen Elternteil verwendet werden, der dann mit Hilfe von unhaltbaren beziehungsweise unvollständigen Kindeswohlargumenten schamlos diskriminiert wird. Darunter leidet nicht nur der betroffene Elternteil, sondern vor allem – und ihr Leben lang – die betroffenen Kinder.

 

Bildnachweis: Von Okfm

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Autor

  • Marcel Tschauder

    Das familiengerichtliche Wertesystem entspricht schon lange nicht mehr dem unserer Gesellschaft. Mit ihrer Macht teilen die Familienrichterinnen getrennte Eltern in Gewinner und Verlierer, in „Betreuer“ und „Zahler“ ein, und machen sie zu erbitterten Gegnern. Unweigerlich ist oft Folge für die betroffenen Kinder, dass sie einen Elternteil „verlieren“, weil er durch richterliche Willkürhandlungen aus dem täglichen Leben der Kinder gedrängt wird. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dieses zerstörerische und im Verborgenen der immer nichtöffentlichen Gerichtsverfahren stattfindende Treiben zu beenden und das Wechselmodell als Leitbild zu etablieren.

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1 comment

  1. Frani 30 Oktober, 2023 at 08:53 Reply

    Das ist sicher kein Einzelfall.

    Am OLG Dresden hat der 20. Senat (Richter Meyer,Angermann und Kauffmann) einfach ausgesagte Inhalte unseres Kindes hinsichtlich des Sorgerechtes (bzgl. der vom Kind gewünschten Vereinszugehörigkeit) gecancelt, die der späteren Sorgerechtsentscheidung entgegenstanden, um den Beschluss zum alleinigen Sorgerecht nicht fragwürdig erscheinen zu lassen.

    Zudem hatte der Gutachter aufgrund einer wissenschaftlichen Auswertung von an unser Kind gestellten psychologischen Fragen festgestellt, dass sich unser Kind im anderen Haushalt nicht willkommen fühlt. Dem Gutachter wurde im Beschluss unterstellt, diese Aussage widerrufen zu haben, um das Residenzmodell im anderen Haushalt ebenso nicht fragwürdig erscheinen zu lassen.

    Der Gutachter hatte ohne Schlupfloch das Wechselmodell als die idealste Lösung für unser Kind beschrieben – und zwar explizit unter Berücksichtigung aller möglichen im Residenz- bzw. Wechselmodell auftretenden Konflikte. Zudem hatte der Gutachter dem anderen Elternteil nahegelegt, den Wünschen unseres Kindes bzgl oben genannter Vereinszugehörigkeit nachzukommen.

    Da hat wohl der Gutachter Dinge festgestellt, die die voreingenommenen Richter so nicht wissen wollten.

    Das waren wesentliche Punkte. Dinge, die gegen mich zur Sprache kamen, waren lediglich über mehrere Ecken konstruiert: z.B.
    Unser Kind hat eine gute Bindung zur Mutter – OLG: das ist gut.
    Unser Kind hat eine gute [etwas bessere] Bindung zu mir – OLG (zwar ohne Grundlage): mein Einfluss könnte schlecht fürs Kind sein.
    Sinngemäss: Die Mutter redet schlecht über mich, was unser Kind dazu bewiegt, mich vor der Mutter zu verteidigen – Grundlage sind faktisch von der Mutter ausgelöste Loyalitätskonflikte. Da dieses Gefühl, mich zu verteidigen, nicht gut für unser Kind ist, soll unser Kind mich weniger sehen und öfter bei der Mutter sein (steht sinngemäss so im Beschluss des 20. Senats)

    Mit derart agierenden Richtern wird es faktisch unmöglich, kindeswohldienliche Beschlüsse als Ergebnis zu erhalten.

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