Sign in / Join

Münchner Rechtsanwalt und Verfahrensbeistand Robert Thiel-Jost in der Kritik

Share:

Unser Redakteur Marcel Tschauder nimmt Robert Thiel-Jost, Verfahrensbeistand für Kinder, unter die Lupe. Basierend auf öffentlicher Kritik und einem konkreten Fall hinterfragt er Thiel-Josts Methoden und Haltung.

Rechtsanwalt Robert Thiel-Jost wurde für 3 Kinder aus Putzbrunn zum Verfahrensbeistand für ein Umgangsverfahren bestellt. Über deren Situation hatte Freifam bereits in der Vergangenheit berichtet. Sein Verhalten wird in diesem Zusammenhang hier kritisch beleuchtet. Auch in öffentlichen Google-Rezensionen wird teils heftige Kritik an dem Verfahrensbeistand geäußert.

Insbesondere auf die folgenden Bereiche wird in diesem Artikel näher eingegangen:

  • wenig kindgerechte Befragungen der Kinder im Büro statt im häuslichen Umfeld
  • Missachtung der Interessen der Kinder
  • Aufgabe des Verfahrensbeistands wird mit der Aufgabe eines Richters “verwechselt”
  • Vorteile der Umsetzung des Kindeswunschs werden nicht erkannt
  • Empathielosigkeit gegenüber Kindern
  • Überraschungsmoment & juristisch unhaltbare persönliche Einstellung
  • maximale Belastung der vertretenen Kinder

Befragungen im Büro des Verfahrensbeistands

Kinder sind sensibel. Dies gilt insbesondere, wenn ihnen bewusst ist, dass sie Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind. In einer für sie ohnehin schon belastenden Situation sollte man erwarten können, dass Verfahrensbeistände, denen im Familienrecht die Rolle des “Anwalts der Kinder” zukommt, die Befragung ihrer kleinen Schützlinge mit Empathie und Sorgfalt so kindgerecht und angenehm wie möglich organisieren.

Thiel-Jost hingegen orderte die Kinder in sein Büro, statt in ihrer gewohnten Umgebung Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Den Kindeswunsch ermittelte er, indem jedes Kind in dem für es ungewohnten Umfeld einzeln nur mit ihm sprach, während die beiden anderen Geschwisterkinder jeweils im Flur bzw. “Wartezimmer” zu warten hatten. Andere Eltern, zu denen Freifam Kontakt aufgenommen hat, berichteten von den gleichen Erfahrungen. Es deutet darauf hin, dass Thiel-Jost dieses nach Überzeugung des Autors wenig kindgerechte Vorgehen standardmäßig anwendet, mit dem er sich zudem keinen persönlichen Eindruck über das konkrete Lebensumfeld des betreuten Kindes verschafft.

Warum gehen Verfahrensbeistände so vor? Natürlich würde ein Verfahrensbeistand dies nie öffentlich zugeben, aber oft haben ausbleibende Hausbesuche mit wirtschaftlichen Erwägungen zu tun. Grund ist die Entlohnungssystematik: Ein Verfahrensbeistand wird je vertretenem Kind mit einer Pauschale von bis zu 550 € entlohnt. Der Fixbetrag ist also unabhängig vom persönlichen Engagement. Je weniger Arbeitsleistung erbracht wird, desto höher resultiert der eigene rechnerische Stundensatz.

Erneuter Verrat der Interessen der Kinder

Gesetzlicher Auftrag eines Verfahrensbeistands ist es, “das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen”. Zur Feststellung des Kindesinteresses führte Thiel-Jost die oben dargestellten Gespräche mit den drei Kindern. Sie äußerten ihm gegenüber ihre Wünsche, die völlig eindeutig waren. Anhand der Freifam vorliegenden Unterlagen lässt sich allerdings erkennen, dass er dem Gericht zwar die Wünsche der Kinder mitteilte, diese aber gar nicht erst vertrat.

Natürlich gibt es Sonderfälle, in denen Kindeswunsch und “Interesse” des Kindes nicht deckungsgleich sein darf. Ein solcher Fall dürfte jedoch im untersuchten Fall wohl kaum vorliegen. Rechtsanwalt Thiel-Jost versuchte dennoch gar nicht erst, die Wünsche der Kinder als deren Interessen zu vertreten. Dadurch beging er nach Überzeugung des Autors – wie bereits seine Vorgängerin – erneut Interessenverrat an den Kindern. Stattdessen formulierte er einen Entscheidungsvorschlag für das Gericht, der konträr zu den Wünschen der Kinder war. Geradezu grotesk ist, dass er darin auch gleich proaktiv festhielt, dass eine Nichtberücksichtigung des Kindeswunschs seines Eindrucks nach vom Kind hingenommen werden würde.

Thiel-Jost spielt Richter

Proaktiv setzte sich der Verfahrensbeistand also dafür ein, die Wünsche der Kinder nicht umzusetzen. Möglichen Bedenken des Gerichts, den Kindeswunsch erneut zu übergehen, wollte er wohl ebenfalls proaktiv entgegentreten. Er legitimierte seinen Einsatz entgegen den Zielen der Kinder u. a. so:

“Der vom Vater gestellte Änderungsantrag ist m.E. nicht begründet. Dagegen spricht formalrechtlich schon der bestehende Umgangsbeschluss […] Hierzu trägt [Vater] nicht ausreichend vor. […] Eine Abänderung der gerichtlichen [Umgangs]Entscheidung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Vorteile die Nachteile deutlich überwiegen, was vorliegend von mir nicht gesehen werden kann“.

Es versteht sich von selbst, dass er sich über die Inhalte seiner Abwägung der Vor- und Nachteile ausschweigt, was die Schlussfolgerung zulässt, dass er sich (u.a. aufgrund des von ihm erkannten nicht ausreichenden Vortrags des Vaters) damit gar nicht erst auseinandergesetzt haben könnte. Tatsächlich erkannten im Nachgang mehrere verständige Menschen keinerlei nachteilige Komponenten in der gewünschten Abänderung.

Thiel-Jost unternimmt zudem eine rechtliche Einwertung, wenn er feststellt, dass seiner Meinung nach vom Vater nicht ausreichend vorgetragen wurde. Diese Wertung steht einem Verfahrensbeistand nach Ansicht des Autors aber nicht zu. Er argumentiert zudem mit Gesetzesparagraphen, warum etwas seines Erachtens rechtlich nicht durchsetzbar sei:

“Eine Abänderung der gerichtlichen Einscheidung ist nach § 1696 BGB nur möglich, wenn dies aus triftigen, das Wohl der Kinder nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.”

Die juristische Durchsetzbarkeit scheint also der Maßstab zu sein, nach dem Robert Thiel-Jost die “Interessen des Kindes” feststellt. Damit schlüpft Thiel-Jost in die Rolle eines Richters, statt die Interessen der Kinder zu vertreten. Er scheint zu glauben, dass die Rolle des Verfahrensbeistands darin besteht, die juristische Durchsetzbarkeit zu prüfen. Tatsächlich ist seine Aufgabe allerdings, die Interessen der Kinder vor Gericht zur Geltung zu bringen. Er hätte allenfalls hinzunehmen, falls ein Gericht aus juristischen Gründen den von ihm zu vertretenen Kindesinteresse nicht folgt. Der Eindruck des Autors ist: Thiel-Jost spielte lieber Richter, statt sich für die Interessen der Kinder einzusetzen.

Vorteile der Umsetzung des Kindeswunschs werden nicht erkannt

Grotesk ist folgende Feststellung, die aufzeigt, dass Thiel-Jost zumindest vorgibt, die missliebige Lage der Kinder erkannt zu haben:

„Ich habe sehr belastete Kinder erlebt, die durch den häufigen Streit der Eltern und die Gerichtsverfahren bedeutend in ihrem Kindeswohl und ihrer gedeihlichen Entwicklung beschädigt werden.“

Verfahrensbeistand Thiel-Jost sieht dennoch keine deutlich überwiegenden Vorteile darin, eine Situation abzuändern, in der Kinder sehr belastet werden. Später schließt er daher:

„Es wäre wünschenswert, wenn der Vater […] seinen Antrag zurückziehen würde“.

Damit empfiehlt Thiel-Jost, die Situation trotz der eindeutig negativen Auswirkungen unverändert zu belassen. Den naheliegenden Vorteil einer Beendigung genau der Situation, die von seinen kleinen Schützlingen nicht gewünscht ist und zusätzlich zum Streit der Eltern und den Gerichtsverfahren massiv beiträgt, will er ganz offensichtlich nicht erkennen. Stattdessen argumentiert er erneut wie ein Richter mit einer juristischen Hürde, die seiner Ansicht nach einer Änderung entgegensteht. Vollen Bewusstseins sorgte er damit für die Beibehaltung einer für die Kinder belastenden Situation.

Wenig Empathie gegenüber Kindern

Die von ihm im o.g. Fall vertretenen Kinder äußerten sich negativ zur Frage, ob sie sich von Verfahrensbeistand Thiel-Jost verstanden, angenommen und wohlvertreten fühlten. Maßgeblich war dabei neben seinem allgemeinen Auftreten, dass er gegenüber mindestens einem der Kinder äußerte, dass „die letzte Verfahrensbeiständin eigentlich alles richtig gemacht“ habe. Damit agiert er wenig einfühlsam: Die Kinder waren nämlich vom Verhalten genau dieser Verfahrensbeiständin nachhaltig entsetzt, weil sie Interessenverrat an ihnen begangen und die Kinder zur Entscheidung zwischen ihren Eltern gedrängt hatte. Die von Thiel-Jost ausgesprochene moralische Absolution steht also im absoluten Widerspruch zum Empfinden der Kinder.

Überraschungsmoment & juristisch unhaltbare persönliche Einstellung

Von der gegen seinen gerichtlichen Antrag gerichteten Position des Verfahrensbeistands erfuhr der antragstellende Vater erst, als dieser ihm kurz vor Beginn des Gerichtstermins seinen Schriftsatz in die Hand drückte. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Robert Thiel-Jost diesen absichtlich nicht vorab verbreitete, um den Vater zu überraschen und ihn vor Gericht auflaufen zu lassen. Aus dem Sitzungsvermerk der mündlichen Verhandlung ist zu entnehmen, dass der Verfahrensbeistand zudem im Gerichtssaal die von ihm zuvor schriftlich definierte Messlatte zur Abänderbarkeit einer Betreuungszeitenregelung noch einmal höher legt:

„Seiner Meinung nach liegen keine neuen triftigen Gründe des Kindeswohl gefährdende Gründe vor. […] Der Verfahrensbeistand betont, dass aus seiner Sicht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abänderung der Entscheidung des [Gerichts] nicht vorliegen würden.“

Müssen nun also nach Ansicht von Robert Thiel-Jost also schon das Kindeswohl gefährende Gründe” als Grundvoraussetzung vorliegen, um von Kindern ungewünschte Betreuungszeiten abändern zu lassen, wenn eine Mutter sich dagegen sperrt? Damit würde sich sich der Verfahrensbeistand endgültig in den Bereich der Schwurbelei begeben.

Maximale Belastung der vertretenen Kinder

Zudem drängt sich die folgende Frage auf: Wenn ein Verfahrensbeistand eine so eindeutig ablehnende Position vertritt, die er bereits weit vor Beginn einer Gerichtsverhandlung entwickelt haben dürfte; wenn er einen Abänderungsantrag als von vornherein als so chancenlos sieht wie im dargestellten Fall – wäre es dann nicht angemessen, die eigene Meinung nicht erst vor dem Gerichtssaal zu verteilen, sondern bereits zuvor zur Verfügung zu stellen, und vielleicht sogar durch Rücksprache mit dem antragstellenden Vater zu versuchen, den gerichtlichen Prozess bereits vor einer gerichtlichen Kindesanhörung zu stoppen?

Unbedingt! Auch Thiel-Jost müsste bekannt sein, dass eine gerichtliche Anhörung für Kinder belastend, im schlimmsten Fall traumatisch sein kann. Es sollte also möglichst vermieden werden, Kinder diesem Stress auszusetzen. Thiel-Jost entschied sich jedoch anders. Durch sein Verhalten trug er dazu bei, dass die Kinder (erneut) vor Gericht angehört wurden. Die Kinder äußerten die bereits bekannten Wünsche und Thiel-Jost setzte sich aktiv dafür ein, dass der von allen 3 betroffenen Kindern geäußerte Wunsch keinesfalls umzusetzen sei. Er machte im Gerichtssaal allerdings nicht selbst, sondern allein den antragstellenden Vater für die erfolgte (und “erfolglose”) Kindesanhörung verantwortlich:

„Auf Nachfrage des Verfahrensbeistandes warum er in Anbetracht der gesetzlichen Lage seine Kinder trotzdem vor Gericht gebracht habe und die Anhörungen durch ihn und das Gericht dadurch nicht verhindert habe antwortet der Antragsteller erneut, dass er es im Hinblick auf den Willen der Kinder versuchen wollte.“

Zusammenfassende Meinung des Freifam-Redakteurs

Thiel-Jost vertrat hier nicht etwa die Interessen der Kinder. Er vertrat stattdessen den nur für Juristen verständlichen Standpunkt, dass es „das Kindeswohl gefährdende Gründe“ geben müsse, um Umgangszeiten gegen den Willen einer Mutter abzuändern. Welche Gründe konkret vorliegen müssen, um eine Abänderung durchführen zu dürfen, obliegt aber allein der Wertung des Gerichts. Als Verfahrensbeistand hätte Thiel-Jost die Interessen der Kinder vertreten müssen, statt eine ablehnende Wertung des Gerichts aktiv vorwegzunehmen und sich durch seine Äußerungen als Hilfsrichter zu empfehlen. Er hat – wie bereits die vorhergehende Verfahrensbeiständin – darin versagt, sich für die Interessen der Kinder einzusetzen. Sein hinterfotziges Vorgehen ist Vater und Kindern gegenüber respektlos. Sein Verhalten hatte einen großen Anteil daran, dass die Kinder im Verfahrensverlauf maximal belastet wurden. Sein Lobbyismus gegen jede Veränderung sorgte mit dafür, dass der Wunsch der Kinder erneut pervertiert wurde.

Ein Verfahrensbeistand, der in sensiblen Bereichen Kinder vertritt und für deren Interessen einzutreten hat, sollte nach Überzeugung des Autors keine der kritisierten Verhaltensweisen an den Tag legen.

Bewertungen anderer Betroffener

Ein kurzer Blick auf die Google-Rezensionen des Robert Thiel-Jost fördert zutage, dass sich nicht allein der Autor kritisch mit dessem Gebaren auseinandersetzt. Zu lesen sind dort überwiegend negative Meinungen. Diese haben zudem deutlich mehr “Likes”. Teils wird die negative Bewertung auch begründet:

Sarah von Barfeld: “Wurde uns LEIDER als Verfahrensbeistand zugeordnet und hat unsere Enkelkinder nicht im geringsten kindgerecht behandelt und nicht im geringsten Sinne unterstützt. Das Ergebnis durch Herrn Thiel Jost ist desaströs. Von daher nie, nie, nie akzeptieren und sofort ein Veto einlegen, wenn er der Verfahrensbeistand sein sollte. Die wahrhaft reinste Hölle auf Erden dank dieser Person…..wie kann so ein Mensch noch ruhig schlafen, der so vielen Kinder und Eltern sooo viel Sorgen bereitet.”

Harry D.: “Als Verfahrensbeistand absolut unfähig. Der Rolle, dem Wohl des Kindes entsprechend eine gute Lösung zu erwirken, kam er nicht im Ansatz nach. Klar belegte Warnsignale,, wurden durch Herrn Thiel-Jost fahrlässig ignoriert, um das Verfahren schnell von seinem Tisch zu bekommen. Teil eines veralteteten Systems, das Väter systematisch diskriminiert.”

Gerhard Tr.: “Als Verfahrensbeistand absolut unfähig. Der Rolle, dem Wohl des Kindes entsprechend eine gute Lösung zu erwirken, kam er nicht im Ansatz nach. Klar belegte Warnsignale,, wurden durch Herrn Thiel-Jost fahrlässig ignoriert, um das Verfahren schnell von seinem Tisch zu bekommen. Teil eines veralteteten Systems, das Väter systematisch diskriminiert” (offensichtlich schließt sich der Bewertende Gerhard Tr. hier der wortgleichen Bewertung von Harry D. an)

Luc Reif: “Ist halt faul und schaut nicht richtig hin – agiert also wie 90% im “System Familienrecht”. Wenn man halt nur ein mittelmäßiger RA und gescheiterter Unternehmer ist, muss man sich die €550-, VB-Jobs eben zusammenkratzen und nach dem Sparsamkeitsprinzip abarbeiten…Bei mir liegt ein “minderschwerer” Fall vor, drum ist es irgendwo egal. Aber wenn wirklich etwas daran hängt, möchte ich mit dem stets passiv-aggressiv agierenden TJ keine Kirschen essen. Es scheint aber schlimmere zu geben und wenn es drauf ankommt, liefert er wohl auch. Braver Durchschnittsbürger, der seine Machtposition ausnutzt und von seinem Job die Nase voll hat. Nichts erwähnenswertes also, nur leider in absolut ungeeigneter Position tätig für seinen Berufsethos”

Gabriele Kellermann: “Leider kann man nicht keinen Stern vergeben. Der Mann wurde als VB für ein Kind bestellt, vertrat stattdessen lieber den gewalttätigen Vater und als dem das Sorgerecht dann doch entzogen worden war, begriff er nicht mal § 1772 BGB. Ich werde wohl dafür sorgen müssen, dass mein armes Patenkind, diesen Nichtskönner verklagt.”

Stephanie Koehler: “Extrem bedenklich, wie dieser Verfahrensbeistand agiert und ihm Datenschutz und insbesondere Informationspflichten ein Fremdwort sind. Meinen Sohn ließ er mit 3 allein im Flur warten, sprach dann noch nicht mal mit ihm. Ich kenne mehrere durch ihn beschwerte Eltern, denen das Kind- wie bei mir auch – zum psychisch kranken Elternteil entzogen wurde und die Kinder dann nie wieder gesehen worden sind. Jeder, der um ihn nicht umhin kommt, sollte ihm die Datenverarbeitung zu seiner Person gem. Art 21 DSGVO UNTERSAGEN !!! Was er tut und wie er agiert, ist KINDESWOHLGEFÄHRDEND”

 

Print Friendly, PDF & Email

Autor

  • Marcel Tschauder

    Das familiengerichtliche Wertesystem entspricht schon lange nicht mehr dem unserer Gesellschaft. Mit ihrer Macht teilen die Familienrichterinnen getrennte Eltern in Gewinner und Verlierer, in „Betreuer“ und „Zahler“ ein, und machen sie zu erbitterten Gegnern. Unweigerlich ist oft Folge für die betroffenen Kinder, dass sie einen Elternteil „verlieren“, weil er durch richterliche Willkürhandlungen aus dem täglichen Leben der Kinder gedrängt wird. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dieses zerstörerische und im Verborgenen der immer nichtöffentlichen Gerichtsverfahren stattfindende Treiben zu beenden und das Wechselmodell als Leitbild zu etablieren.

Share:

Hinterlasse einen Kommentar

 braucht eure Hilfe!

Der Landtag von Baden-Württemberg versucht gemeinsam mit der Justiz, unsere Presse- und Meinungsfreiheit zum Thema "politische Erpressung mit Kindesentzug" zu unterdrücken. Bitte unterstütze uns mit einer Spende für einen Anwalt.

Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Freifam braucht eure Hilfe! Der Landtag von Baden-Württemberg versucht gemeinsam mit der Justiz, unsere Presse- und Meinungsfreiheit zu unterdrücken. Unterstützt uns im Kampf gegen politische Erpressung mit Kindesentzug!