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Verfahrensbeiständin Carola Eder: Gescheiterter Angriff auf die Pressefreiheit von Freifam

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Strafrechtliche Ermittlungen gegen Freifam-Redakteur Marcel Tschauder wurden eingestellt. Anstatt Anzeige zu erstatten, sollte Verfahrensbeiständin Carola Eder nachdenken und sich auf Kinderinteressen konzentrieren, findet unser Redakteur.

In einer exklusiven Untersuchung, die ich, Marcel Tschauder, für Freifam durchgeführt habe, wurde das Verhalten von Verfahrensbeiständin und Rechtsanwältin Carola Eder beleuchtet. Sie war in einem Umgangsrechtsverfahren für meine drei Kinder aus Putzbrunn bei München tätig. Meine Recherchen haben ergeben, dass Eder in einer Weise agierte, die ich als völlig unverantwortlich und potenziell schädlich für die Kinder empfinde.

In zwei Veröffentlichungen warf ich Eder vor, sie übe Druck auf meine Kinder aus, sich zwischen ihrer Mutter und mir zu entscheiden, wobei Eder die Interessen meiner Kinder missachte:

Nach Erscheinen dieser Artikel änderte Eder im Verlauf des vor Gericht ausgetragenen Kindschaftsverfahrens als Verfahrenbeiständin plötzlich ihre Meinung und empfahl genau den wöchentlichen Wechsel der Kinder zwischen ihren Eltern im Wechselmodell, den sie zuvor vehement bekämpft hatte.

Trotz der anfänglich positiven Berichterstattung auf Freifam über diesen Sinneswandel, scheint Eders geänderte Empfehlung nicht auf der Erkenntnis zu beruhen, dass ihre vorherige Haltung ein gefährlicher Irrweg für die Kinder war. Sie hat weder bei den Kindern noch bei mir um Entschuldigung gebeten, was ich für mehr als angemessen gehalten hätte.

Stattdessen hat Eder gegen mich, den Autor der Freifam-Artikel, Strafanzeige und Strafantrag gestellt, mit dem Vorwurf, dass durch meine Artikel unwahre und herabwürdigende Inhalte verbreitet werden. Sie beschuldigt mich der üblen Nachrede und Verleumdung und stellt Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte. Im Wortlaut der Anzeige vom 6.4.22 heißt es:

“Strafanzeige gegen Herrn Marcel TSCHAUDER wegen des Verdachts der Üblen Nachrede, § 186 StGB, sowie des Verdachts der Verleumdung, § 187 StGB sowie, aus jeglichem Strafbarkeitsgrund und stell[t] Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.”

Diese Aktion der Frau Eder scheint darauf abzuzielen, die öffentliche Berichterstattung über ihre zweifelhafte Rolle als Verfahrensbeiständin zu behindern. Sie erstattet die Anzeige vorsorglich aus jeglichem Grund, was an sich schon ungewöhnlich ist. Sie tut dies jedoch ohne validen Rechtfertigungsgrund, da sie selbst in der Lage sein sollte zu erkennen, dass alle in meinen Artikeln dargelegten Tatsachen durch Beweise gestützt sind.

Wenn Verfahrensbeistände nicht möchten, dass ihr fragwürdiges Verhalten öffentlich kritisiert wird, sollten sie fragwürdiges Verhalten vermeiden und ihre zugewiesenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Ich werde mich nicht zum Schweigen bringen lassen und weiterhin öffentlich und namentlich über das Verhalten von Verfahrensbeiständen berichten.

Die Anklage gegen mich wurde jedoch nie erhoben, da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat. Es wäre wohl besser gewesen, wenn Eder ihre Energie darauf verwendet hätte, zu überlegen, ob ihr eigenes Verhalten meine Kinder, für die sie verantwortlich war, herabgewürdigt hat, anstatt mich desselben zu beschuldigen.

In Anbetracht der Pressefreiheit, die ein grundlegendes Recht in unserer Gesellschaft darstellt, ist der Versuch von Verfahrensbeiständin Carola Eder, mich durch eine Strafanzeige zum Schweigen zu bringen, besonders beunruhigend. Als Autor und Vater, der seine Erfahrungen und Beobachtungen teilt, ist es mein Recht, meine Meinung zu äußern und auf Missstände hinzuweisen.

Freifam hat sich stets der Transparenz und der Wahrheit verpflichtet gefühlt. Wir glauben an die Kraft des geschriebenen Wortes, um Licht auf die dunklen Ecken des Familiengerichtssystems zu werfen. Wir sind der Überzeugung, dass es unsere Pflicht ist, die Stimmen derer zu erheben, die sich nicht selbst verteidigen können – in diesem Fall die Kinder, die inmitten von Sorgerechtsstreitigkeiten gefangen sind, die durch strukturelle Probleme des deutschen Familienrechtssystem erst ermöglicht und befeuert werden.

Die versuchte Einschüchterung durch rechtliche Schritte ist ein Angriff auf diese Freiheit. Es ist ein Versuch, den Diskurs zu kontrollieren und kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Aber wir werden uns nicht einschüchtern lassen. Wir werden weiterhin die Wahrheit sagen, auch wenn sie unbequem ist. Denn das ist es, was Pressefreiheit bedeutet – das Recht, ohne Angst vor Vergeltung zu sprechen.

Mit Brief vom 4.7.22 wurde ich darüber informiert, dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 StGB eingestellt wurde. Die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen mich ist ein Sieg für die Pressefreiheit. Es ist ein Beweis dafür, dass die Wahrheit immer ans Licht kommt, egal wie sehr man versucht, sie zu unterdrücken. Und es ist eine Erinnerung daran, dass wir, solange wir unsere Stimme erheben, niemals wirklich mundtot gemacht werden können. Passenderweise trägt der Brief symbolträchtig das Datum des Unabhängigkeitstags.

Autor

  • Marcel Tschauder

    Das familiengerichtliche Wertesystem entspricht schon lange nicht mehr dem unserer Gesellschaft. Mit ihrer Macht teilen die Familienrichterinnen getrennte Eltern in Gewinner und Verlierer, in „Betreuer“ und „Zahler“ ein, und machen sie zu erbitterten Gegnern. Unweigerlich ist oft Folge für die betroffenen Kinder, dass sie einen Elternteil „verlieren“, weil er durch richterliche Willkürhandlungen aus dem täglichen Leben der Kinder gedrängt wird. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dieses zerstörerische und im Verborgenen der immer nichtöffentlichen Gerichtsverfahren stattfindende Treiben zu beenden und das Wechselmodell als Leitbild zu etablieren.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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