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Rechtsanwältin Carola Eder aus Straßlach drängt Kinder zur Entscheidung zwischen Eltern

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Durch Suggestivfragen versucht die Rechtsanwältin Carola Eder in ihrer Rolle als Verfahrensbeiständin die Erziehung in Gleichberechtigung zu verhindern.

Die Rechtsanwältin Carola Eder aus Straßlach bei München wurde in einem Kindschaftsverfahren als Verfahrensbeiständin beauftragt. Es ging um den Antrag einer Mutter von 3 Kindern aus Putzbrunn auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Im Zuge der Mandatsübernahme als Verfahrensbeiständin lud Frau Carola Eder die betroffenen Kinder in ihr Büro ein und befragte sie dort am 10.8.2018. Die Kinder waren zu diesem Zeitpunkt 3 Jahre, 6 Jahre und 8 Jahre alt. Zum Zeitpunkt der Befragung lebten die Eltern der Kinder in einem Haushalt.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme dokumentierte Rechtsanwältin Eder daraufhin unter anderem:

Aus der Befragung des 3jährigen Kindes:

„Ich mag Papi mehr als Mama. Warum ich ihn mehr mag weiß ich nicht. […] Ich möchte mehr mit Mama zusammenleben. Warum, weiß ich nicht.“

Aus der Befragung des 6jährigen Kindes:

„Ich kann nicht sagen, bei welchem Elternteil ich gerne mehr länger Zeit verbringen möchte. Ich hab beide gleich lieb.”

Aus der Befragung des 8jährigen Kindes:

„Ich kann einfach nicht sagen, ob ich lieber bei der Mama oder beim Papa wohnen will. Ich hab beide Elternteile gleich lieb.“

Nach Auskunft der betroffenen Kinder stellte die Verfahrensbeiständin Carola Eder jedem Kind ca. 10 Fragen im Stil einer Checkliste. Die Auskunft der Kinder und die dokumentierten Antworten lassen darauf schließen, dass von der Rechtsanwältin auch folgende Fragen in dieser oder zumindest in sehr ähnlicher Form gestellt wurden:

„Wen magst du lieber?“ – „Bei wem magst du lieber wohnen?“ – „Warum magst du dort lieber wohnen?“

Den entscheidenden Vorteil eines paritätischen Wechselmodells für ein Kind, nämlich die rechtlich gesicherte Beibehaltung beider Elternteile als gleichberechtigte Betreuungspersonen, hat Frau Carola Eder den betroffenen Kindern offensichtlich nicht dargelegt. Die Frage, ob die Kinder am liebsten bei beiden Eltern wohnen und mit beiden Eltern gleich viel Zeit verbringen wollen, weil sie beide Eltern gleich viel mögen und sich nicht entscheiden möchten, stellte sie nicht.

Stattdessen wendete sie eine suggestive Befragungsmethode an, die auf Spaltung zielt und den Wunsch der Kinder von vornherein ausschließt, zu beiden Elternteilen eine enge Bindung und beide Elternteile als gleichberechtigte Ansprechpartner in ihrem Leben behalten zu wollen. Es ist nicht mit dem Kindeswohl vereinbar, wenn eine Verfahrensbeiständin Kinder zwingt, sich zwischen ihren Elternteilen zu entscheiden. Sie hat ihnen suggeriert, dass es nur ein Entweder-Oder gibt, statt ihnen die Zuversicht zu vermitteln, dass trotz einer Trennung beide Eltern immer für sie da sein werden.

Während das betroffene dreijährige Kind auf weitere Fragen Antworten verweigerte, blieben die betroffenen älteren Kinder trotz der spaltenden und suggestiven Befragungsmethode standhaft bei ihren Aussagen, dass sie beide Eltern gleich lieb hätten und zu beiden Eltern gleich viel Kontakt halten wollen. Die Umsetzung dieses Wunsches der betroffenen Kinder hält die Verfahrensbeiständin offensichtlich für kindeswohlschädlich. Sie setzte sich nämlich für die Einzelresidenz bei der Mutter ein. Die betroffenen Kinder informierte Frau Eder nicht von ihren Ansichten.

Frau Carola Eder hält die Diskriminierung des Vaters dadurch, dass ihm die Gleichberechtigung durch vehemente Befürwortung eines Residenzmodells bei der Mutter verweigert wird, offensichtlich für eine notwendige und gute Voraussetzung für die Herstellung des bestmöglichen Kindeswohls, auch wenn es dafür keine anderen Gründe gibt, als dass die Mutter dies nicht möchte.

Zum Hintergrund: Der Vater versucht seit 2018, den Wunsch seiner Kinder in Form eines paritätischen Wechselmodells durchzusetzen. Die gleichberechtigte Elternschaft wurde dem Vater und seinen Kindern am Amtsgericht München von der Richterin Andrea Krombholz erstinstanzlich aberkannt. Dagegen erhob der Vater am 4.8.2020 Beschwerde beim Oberlandesgericht München. Die am OLG mit dem Fall befasste Richterin Mayer hat noch nicht endgültig über den Fall entschieden. Am 23.3.2021 formulierte sie jedoch schon einen Hinweisbeschluss, der ihre Absicht ausdrückt, die gerichtliche Anordnung des von Vater und Kindern gewünschten paritätischen Wechselmodells im wochenweisen Wechsel zu verweigern.

Freifam recherchiert hierzu aktuell und wird weiter berichten. Hier lesen Sie, wie die Rechtsanwältin die Interessen der betroffenen Kinder aus Putzbrunn verrät.

Bildnachweis: https://www.strasslach-dingharting.de/de/Unsere-Gemeinde/Ortsportrait/Zahlen,-Daten-und-Fakten

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Autor

  • Marcel Tschauder

    Das familiengerichtliche Wertesystem entspricht schon lange nicht mehr dem unserer Gesellschaft. Mit ihrer Macht teilen die Familienrichterinnen getrennte Eltern in Gewinner und Verlierer, in „Betreuer“ und „Zahler“ ein, und machen sie zu erbitterten Gegnern. Unweigerlich ist oft Folge für die betroffenen Kinder, dass sie einen Elternteil „verlieren“, weil er durch richterliche Willkürhandlungen aus dem täglichen Leben der Kinder gedrängt wird. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dieses zerstörerische und im Verborgenen der immer nichtöffentlichen Gerichtsverfahren stattfindende Treiben zu beenden und das Wechselmodell als Leitbild zu etablieren.

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