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Kriminell gegen Kinder: Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm

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Als Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm verhindert Christof Lehr die Strafverfolgung von Verbrechen gegen Kinder. Dadurch erteilt er körperlicher und psychischer Gewalt gegen Minderjährige einen Freifahrtschein.

Ein Kommentar unseres Chefredakteurs Sandro Groganz

Ich schicke hiermit klar und deutlich voraus, dass es sich bei vorliegendem Artikel in Gänze um meine Meinung über den Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm, Herr Christof Lehr, handelt, der nach meinem Dafürhalten sein Amt auf kriminelle Art und Weise missbraucht, um Kinderrechte zu verhindern. Worin besteht nach meiner Einschätzung das verbrecherische Handeln des Herrn Lehr?

Mir liegt ein Schreiben des Herrn Lehr vom 23.08.2021 vor, in welchem er behauptet, die ihm untergeordnete Kollegin Jessica Granat zeige keine kinderrechtefeindliche Parteilichkeit und es läge auch keine Strafvereitelung durch Frau Granat vor. Das Gegenteil ist nach meiner Einschätzung der Fall.

Frau Granat hat am 07.07.2021 eine Strafanzeige abgewiesen, die sich auf den Befund eines promovierten Kinderpsychotherapeuten und dessen Zeugenaussage vor Gericht stützt. Dieser Therapeut hatte ein von einem Kind heimlich aufgenommene Audiodatei angehört. Der Fachmann beschrieb schriftlich, dass sich darin hören lässt, wie das Kind von seiner Mutter, Tante und Oma in Munderkingen genötigt wird, dem Jugendamt und Gericht nichts mehr von der körperlichen und psychischen Gewalt im Haushalt der Mutter zu erzählen. Dem Kind wurde damit gedroht, dass es ansonsten seine Geschwister nicht mehr sehen wird. Das betroffene Kind war kurz zuvor zum getrennt lebenden Vater in Ehingen geflohen, um dem körperlichen und psychischen Martyrium im Haushalt der Mutter zu entfliehen.

Obwohl der Therapeut explizit schriftlich die Nötigung benannte, behauptet die in Psychotherapie inkompetente Staatsanwältin Jessica Granat, es handele sich nicht um eine Nötigung. Eine Begründung lieferte sie dafür nicht, schon gar nicht in Form eines Gegengutachtens durch eine andere Fachkraft. Auch die Audiodatei hörte Frau Granat nicht an. Stattdessen behauptet Frau Granat, sie habe mit einer Kollegin darüber gesprochen. Die Grundlage für Frau Granats Unwille, die Nötigung des Kindes strafrechtlich zu verfolgen, beruht folglich alleine auf ihrer inkompetenten Meinung und dem Gespräch mit einer ebenso in Kinderpsychotherapie inkompetenten Kollegin.

In einem Schreiben vom 16.08.2021 an die Staatsanwaltschaft rügte der Vater des Kindes die unsachliche Entscheidung der Frau Granat und warf ihr vor, wider besseres Wissen die Täterinnen psychischer Gewalt gegen das Kind zu schützen. Darauf antwortete der Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm, Herr Christof Lehr, eine kinderrechtefeindliche Parteilichkeit der Frau Granat bestehe “nach Prüfung der zugrundeliegenden Vorgänge nicht” und auch der “Vorwurf der Strafvereitelung und Begünstigung bleibt haltlos”. Wie auch Frau Granat, begründet Herr Lehr nicht, sondern stellt einfach nur fest und behauptet eine Prüfung. Was geprüft wurde und wie, auf welchen gesetzlichen, rechtlichen oder fachlichen Grundlagen, darüber schweigt sich der Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm aus.

Darin zeigt sich für mich, dass Herr Lehr bewusst und gezielt die Rechte von Kindern missachtet und somit Strafvereitelung im Amt begeht. Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg sieht in Art. 13 vor, dass Kinder vor seelischer Gewalt zu schützen sind. Wenn eine Mutter und deren Verwandtschaft ein Kind mit dem Verlust seiner Geschwister nötigen, damit es zu körperlicher und psychsicher Gewalt gegen dieses Kind schweigt, dann ist dies zweifelsohne seelische Gewalt, die als Nötigung gemäß § 240 StGB zu verfolgen ist.

Wieso es keine Nötigung ist, haben weder Herr Lehr, noch Frau Granat jemals begründet. Offenbar betrachten beide den Verlust der Geschwister nicht als empfindliches Übel. Auch scheinen Sie es nicht als schlimm zu erachten, einem Kind mit diesem Verlust zu drohen, damit es sich nicht mehr mit Hilfe von Behörden und Gerichten gegen körperliche und psychische Gewalt wehrt.

Insgesamt zeigt sich für mich, dass Herr Lehr und seine Kollegin gewalttätige Erziehungsvorstellungen haben, die unseren Gesetzen widersprechen und Grundrechte von Kindern missachten. Die beiden Staatsanwälte missbrauchen ihr Amt, um eine solche gewalttätige Erziehung und die Täterinnen dahinter zu schützen, anstatt davon betroffene Kinder zu schützen. Meiner Überzeugung nach stellt das Vorgehen des Leiters und seiner Kollegin eine Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB dar und somit Kriminalität gegen Kinder.

 

Bildnachweis: Screencapture von https://www.rtl.de/cms/lka-ermittlungspanne-in-ulm-staatsanwaltschaft-entschuldigt-sich-bei-krankenschwester-4480845.html

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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