Kindesanhörungen beim Gericht: Mögliche Traumatisierung für Kinder und unwissenschaftliche Auswertung durch Richter
Ein Alptraum für viele Kinder: Kindesanhörungen beim Familiengericht. Freifam stellt sich schon seit einiger Zeit die Frage, ob die derzeitige Praxis in Deutschland für Kinder wirklich geeignet ist.
Uns liegen eine Vielzahl von Kindesanhörungen in Deutschland vor. Meist werden diese Kindesanhörungen von Richter und Verfahrensbeistand durchgeführt. Ein Kind ist somit zwei völlig fremden Erwachsenen ausgesetzt und soll über seine Wünschen und intimen Geheimnisse sprechen, während ein Elternteil vor der Tür steht.
Häufige Fehler die in Kindesanhörungen auftreten können sind:
- Mangelnde angemessene Vorbereitung: Das Gericht bereitet sich nicht ausreichend auf die Anhörung vor, indem es zum Beispiel nicht genügend Informationen über das Kind oder die familiäre Situation einholt.
- Fehlende unabhängige Vertretung: Das Kind wird möglicherweise nicht angemessen von einem unabhängigen Verfaharensbeistand vertreten, der seine Interessen vertritt.
- Fehlende Berücksichtigung des Alters des Kindes: Das Gericht berücksichtigt möglicherweise nicht das Alter und die Entwicklungsfähigkeit des Kindes bei der Durchführung der Anhörung. Jüngere Kinder benötigen möglicherweise spezielle Hilfsmittel oder eine angepasste Kommunikationsmethode, um ihre Meinungen und Bedürfnisse angemessen auszudrücken.
- Mangelnde Sensibilität für emotionale Belastung: Das Gericht kann die emotionale Belastung, die mit einer Anhörung für das Kind verbunden sein kann, nicht angemessen berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass das Kind eingeschüchtert oder überfordert ist und seine Meinung nicht frei äußern kann.
- Unzureichende Zeugenbefragung: Das Gericht befragt möglicherweise nicht alle relevanten Zeugen oder vernachlässigt wichtige Informationen, die für die Entscheidung von Bedeutung sein könnten.
- Voreingenommenheit oder mangelnde Neutralität: Das Gericht könnte voreingenommen sein oder den Eindruck erwecken, dass es voreingenommen ist, was zu einer ungerechten Behandlung des Kindes führen kann.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann je nach Gerichtssystem und individuellem Fall variieren. Es ist wichtig anzumerken, dass es auch viele Gerichte gibt, die sorgfältig und verantwortungsbewusst mit Kindesanhörungen umgehen, um die besten Interessen des Kindes zu wahren. Es ist jedoch festzustellen, dass solche Befragungen für Kinder eine enorme emotionale Belastung darstellen.
Ein zudem wichtiger Aspekte bei kindlichen Befragungen ist auch die der des Vertrauens und Offenheit. Bei Kindesanhörungen ist dies nach meiner Meinung ausgeschlossen, da die Kinder mit fremden Menschen sprechen müssen.
Kindern sollten im Vorfeld auch vermittelt werden, um was es genau geht und welche Auswirkungen dieses Gespräch auf ihr Leben hat. Das findet meist nicht statt. Vor Anhörungen sollte zudem klar vermittelt werden, dass die Kinder zum Beispiel die Möglichkeit, zu sagen, dass sie etwas nicht wissen oder nicht beantworten wollen. Durch diese Maßnahmen würde sichergestellt, dass die Befragung angemessen durchgeführt wird. Das findet man in Kindesanhörungen jedoch nicht.
Allerdings ist nach genauer Betrachtung am auffälligsten, dass meist bei den Kindesanhörungen kein wörtliches Gesprächsprotokoll vorliegt. Das heißt die wortwörtliche Rede von Richter, Verfahrensbeistand und Kind fehlt oft.
Insbesondere bei Gesprächen und Befragungen mit Kindern sind aber doch gerade wörtliche Protokolle unverzichtbar, um alle Aussagen wirklich präzise bewerten zu können.
Die genauen Fragen und die darauf gegebenen Antworten sind von großer Bedeutung und sollten somit immer festgehalten werden.
Nun aber der entscheidende Punkt: Wer genau und mit welcher Qualifikation führt eigentlich eine Analyse und Bewertung der Kindesanhörung durch? Das ist, soweit uns bekannt ist, nie eine Fachkraft, sondern nur Verfahrensbeistand, Richter, Jugendamt, Anwalt. Aber genau diese sind ja nicht befähigt Kindesanhörungen aus Kinderpsychologischer Sicht zu beurteilen.
Auf Grund all dieser Fehlerquellen, die erstaunlicherweise sehr oft gemacht werden kann man sagen, dass Kindesanhörungen nicht korrekt analysiert werden und werden können und somit wichtige Grundlagen für die richtige Vorgehensweise nicht vorhanden sind.
Alle Antworten der Kinder müssten grundsätzlich zudem auch im Hinblick auf mögliche Suggestionen oder Manipulationen betrachtet werden. Die Anwesenheit des Elternteils vor dem Anhörungsraum, der das Kind zum Gericht gebracht hat, spielt mit Sicherheit auch eine erheblich Rolle, die in keinen der uns vorliegenden Fällen betrachtet wird.
Manche Kinder reagieren natürlicherweise in diesen Anhörungen mit Abwehreffekten, weil ihnen die Situation sehr unangenehm ist, nicht weil sie einen Elternteil nicht mögen. Sie möchten raus aus dieser Situation. Dies wird nach unserer Einschätzung nie berücksichtigt.
Kinder können von solchen Befragungen regelrecht traumatisiert werden, wenn sie sich zwischen ihren Eltern entscheiden sollen, zumindest berichten die meisten Kinder in den uns bekannten Fällen, dass die Anhörung für sie äußerst unangenehm war.
Ein weiterer Punkt, der nie betrachtet wird, ist, dass Kinder viel zu häufig aussagen müssen. Sie müssen sich nämlich zusätzlich zum Richter meist zudem noch bei folgenden Personen äußern:
- Verfahrensbeistand
- Jugendamtsmitarbeiter
In der Gesamtschau ist dies für Kinder eine große seelische Belastung, die ihnen angetan wird. Eltern sollten sich sehr genau überlegen, ob sie das für ihre Kinder wollen. Die Spätfolgen sind nicht untersucht und nicht bekannt.
Hallo, wie kann man gegen falsch ausgelegte Kindesanörung vorgehen?
Protokoll wurde nicht angelegt und gegen den ausdrücklichen Willen und Wunsch des Kindes durch die Richterin am AG Forchheim entschieden.
Dankeschön
Es muss einen Anhörungsvermerk geben. Beim Rechtsmittel gegen die Entscheidung diesen widerlegen. Beweise vorlegen. Die Akteneinsicht beantragen , um mehr zu wissen.
Kindesanhörungen werden von den meisten Richtern schon im Vorfeld manipuliert, indem sie mit einer Partei auf Tasche spielen (werden Misshandlungsvorwürfe erhoben, gibt man den Misshandelnden erst einmal reichlich Zeit , um die Aussagenhaltung des Kindes zu manipulieren). Heikle Fragen werden nicht gestellt, dafür aber Suggestivfragen. Teilweise finden sich dann noch Lügen im Protokoll, und letztlich macht der Richter, was er will.
Das Familienrecht ist für die Richter unzureichend, denn bei Befragungen sind die Kinder in den meisten Fällen von der hauptbtreuenden Person (meistens die Mutter) manipuliert. Denn ein Kind wird dort geprägt, wo es sich die meiste Zeit aufhält. Leider wurde auch in meinem Fall die Meinung meines Kindes durch die Mutter manipuliert. Und die Richter hinterfragen die Aussage nicht und entscheiden sich gegen das Kindeswohl, denn das Kind hat das Recht auf beide Elternteile. Die Richter haben kein Gesetz, dass eine prozentuale Gleichmäßige Betreuung durch beide Elternteile vorschreibt und handeln nach dem Prinzip von 1962 – die mutter betreut und der Vater zahlt. Das es dem Kind innerlich nicht gut geht, interessiert das Gericht nicht. Auch fehlt es an einer Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Familienrecht. Wenn die Mutter Prozesskostenhilfe bekommt, hat es der Vater auch zu bekommen. Denn der Vater zahlt ja schließlich auch den teuren Kindesunterhalt. Er wird also im Prozess finanziell schlechter gestellt. Die Gleichberechtigung ist schon im Grundgesetz verankert, wird aber von der Politik im Familienrecht mit Füßen getreten. Auch im Unerhaltsrecht ist Verbesserungsbedarf. Beispielsweise wird der neue Partner der Mutter nicht berücksichtigt, denn wenn diese zusammen wohnen, unterstützen diese sich auch finanziell. Es ist also keine alleinerziehende Mutter mehr, wie es die Düsseldorfer Tabelle vorgibt.
Fazit; Deutschland hat keine Ausreichenden Gesetze im Familienrecht und tritt die Rechte der Väter mit Füßen.
Es reicht nicht das Gesetz so zu ändern, dass der Unterhalt nicht erst bei gleichmäsiger Betreuung angepasst wird. Es muss erst einmal die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass Richter auch so entscheiden müssen. Das Wechselmodell muss als Grundmodell festgelegt werden, wenn keine Kindeswohlgefährende Situationen bestehen, wie z.b. Sucht oder Gewalt.
Das Nichteinlenken des anderen Elternteils ist hier unrelevant.
Mensch Richter denkt doch mal nach, wie sehr ihr einem Kind psychisch schadet, wenn ihr diesem ein Elternteil wegnehmt.
Auch wenn die Scheidung bereits vorbei ist, liebt ein Kind seine Mutter und den Vater gleichermaßen.
Die Politik sollte endlich mal handeln und nicht nur Wahlversprechen machen – sonst geht die Demokratie in Deutschland zugrunde.