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Verfahrensbeiständin Anke Maria Wolf lässt Kinder im Stich am AG Rosenheim

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Wie berichtet, hat die Mutter Jessica Z. aus Mittelfranken seit 05.05.2019 keinerlei Kontakt zu ihren zwei Söhnen und keinen Umgang. Ihr wird vom Gericht vorgeworfen, sie würde ihre Kinder (7 und 9 Jahre alt) aus Bruckmühl negativ beeinflussen, damit ihre Kinder sagen, Sie lieben ihre Mutter und wollen bei ihr wohnen. Die Söhne mussten deshalb auf Anordnung des Gerichts im August 2018 ihren Lebensmittelpunkt von der Mutter zum Vater wechseln, obgleich die Kinder vortrugen, dass sie bei der Mutter leben bleiben wollen.

Freifam wurde nun bekannt, dass die in den Verfahren involvierte Verfahrensbeiständin die Kinder der Mutter wohl im Stich gelassen hat und deren eindeutigen Willen nicht vor Gericht eingebracht hat. Der Fall spielt sich diesbezüglich wie folgt ab:

Der Vater stellte im Mai 2019 plötzlich und abrupt den Umgang ein. Einem Gerichtsbeschluss ist zu entnehmen, dass der Vater den Kontakt der Kinder zur Mutter auf Empfehlung des Kreisjugendamtes Rosenheim abbrach, und zwar in Verantwortung der Mitarbeiterin Frau Rabe. In der ganzen Zeit und bis heute hat sich das Kreisjugendamt Rosenheim nie an die Mutter gewandt und zu keiner Zeit mit ihr eventuelle Probleme besprochen, um gemeinsam Lösungen zum Wohle der Kinder zu finden.

Im Dezember 2019 fand eine mündliche Anhörung beim Amtsgericht Rosenheim wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht im Verfahren 8 F 982/19 statt. Im Zuge dessen hat der Anwalt der Mutter nochmals versucht, wenigstens Weihnachtsumgang zu erwirken und fragte daher beim Vater an. Der Vater antwortete nur, dass er keinen Umgang der Kinder mit der Mutter wünsche und an Weihnachten auch keinen zulassen werde. Die Anwältin des Vaters meinte “Weihnachten wird überbewertet”.

Die Mutter und ihr Anwalt sahen sich daher gezwungen, zumindest wegen Umgang an Weihnachten 2019, bzw.  in den Weihnachtsferien 2019/2020, einen Antrag auf Einstweilige Anordnung zu stellen (Aktenzeichen 8 F 2003/19). Die Mutter war sich sicher, dass sie von ihren Kindern vermisst wird. Die daraufhin durchgeführte Kindesanhörung bestätigte die Mutter. Die beiden Jungen äußerten ganz klar, dass Sie natürlich Umgang mit ihrer Mama haben wollen. Der älteste Sohn sagte sogar, dass er bei seiner Mama leben möchte und den Vater alle 14 Tage am Wochenende sehen will.

Nun könnte man meinen, dass sich die Verfahrensbeiständin, die von der Richterin Frau Herrmann bestellt wurde, um die Interessen der Kinder zu vertreten, für die Kinder in deren Sinne einsetzte – doch Anke Maria Wolf hat den Kindeswillen überhaupt nicht in das Verfahren eingebracht. Die Verfahrensbeiständin hat auch nicht mit der Mutter gesprochen – obwohl sie laut Bestellungsbeschluss dazu verpflichtet gewesen wäre.

Durch die gesamte Verfahrensführung, die Nichtbeachtung und Nichtwürdigung der Interessen der Kinder und der Mutter durch Anke Maria Wolf, ergeben sich aus der Sicht eines objektiven Betrachters erhebliche Zweifel an der Neutralität und Geeignetheit der Frau Wolf als Verfahrensbeiständin. Dass eine Verfahrensbeisteherin den Kindeswillen nicht vorträgt und kein Gespräch mit den Eltern führt, ist äußerst zweifelhaft.

Frau Wolf kann als Verfahrensbeiständin allem Anschein nach nicht gewährleisten, dass es für die betroffenen Kinder ein faires Verfahren gibt. Das Unterlassen durch die Verfahrensbesitändin deutet darauf hin, dass sie Eltern- und Kinderrechte missachtete, die sich v.a. aus Artikel 6 des Grundgesetztes und Art. 12 der Kinderrechtskonvention ergeben.

Die Mutter hat die Überprüfung der mangelnden Neutralität der Verfahrensbeiständin als wesentliches Qualitätsmerkmal, bereits in den Vorverfahren gerügt, erneut in dem Verfahren wegen Umgang an Weihachten. Es wurde von der Mutter ausserdem schon am 19.12.2019 Beschwerde gegen die Bestellung der Frau Anke Maria Wolf als Verfahrensbeiständing eingelegt. Der Bezirksrevisor prüft diese derzeit immer noch – wobei diese aus rechtlicher Sicht keinen Erfolg haben wird, da ein solches Rechtsmittel nicht vorgesehen ist.

Frau Wolf erhielt für das Verfahren bereits 1.100 € aus der Staatskasse. Nun soll auch noch die Mutter diese Kosten tragen. Denn der Antrag auf Umgang wurde abgelehnt und alle Kosten der Mutter aufgebürdet. Es gibt wohl kaum noch eine andere Tätigkeit, für die man trotz Nichterfüllung und trotz offenbarer Verstöße gegen die Grundrechte bezahlt wird – außer vielleicht beim Jugendamt.

Eine Verfahrensbeiständin, die sich nicht für das Umgangsrecht und den Willen der Kinder einsetzt, sollte vom Gericht entbunden werden.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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4 comments

  1. Handtusch Manuela 18 Juli, 2020 at 20:09 Reply

    hallo, meiner tochter und meinen enkeln wird auch von dem verfahrenbeistand gedroht, wenn sie nicht machen, was sie sagt, sind die kinder weg. sie hat meinen ältesten enkel 15 jahre sogar in die geschlossenen einweisen lassen, weil er keinen umgang und kintakt zu seinem vater will. (seelische Grausamkeit in der ehe gegen meine tochter und den ältesten sohn. verfahrensbeistand ist nur auf seite des vaters, und die beiden gemeinsam mißbrauchen meine enkel für ihre Machenschaften. niemand kann mir helfen, wir haben inzwischen erfahren , das zur zeit in der geschlossenen Anstalt 4 kinder von dem selben verfahrensbeistand eingewiesen sind. ich bin am verzeifeln und niemand hilft uns. wo kann ich mich hinwenden, wenn ich den verfahrensbeistand anzeigen will. vielleicht kann ich ihnen noch mehr von uns erzählen, meine tochter ist mit ihren Kräften am ende, sie war immer eine gute mutter, der vater war nie anwesend und lieber mit anderen Frauen oder seiner spielsucht beschäftigt. wer kann uns helfen, die medien?
    lg eine besorgte und liebende oma

    • Silke 20 Juli, 2020 at 16:56 Reply

      ein Verfahrensbeistand kann keine Kinder einweisen lassen, das macht nur ein Richter – auf Antrag der Eltern oder dem Jugendamt.
      und dann war es der böse Vater – und das hier.

  2. Handtusch 6 September, 2021 at 23:53 Reply

    hallo, toll, so Leute wie Sie brauchen all unsere armen Kinderseelen. Sicher macht das der Richter aber nur auf Verlangen vom Verfahrensbeistand. Tolle Silke, Sie sind auch so ein Mensch, der zuschaut, wenn Kinder geschlagen werden und seelisch mißbraucht werden. Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute und schlafen Sie in Zukunft gut. Es sind übrigens nicht immer die bösen Väter, es gibt auch solche Mütter. Also denke ich, bleiben Sie lieber solchen Seiten fern, von denen Sie keine Ahnung haben, von dem, was Kinder oder Eltern durchmachen müssen. Oder sind Sie vielleicht selbst die liebe Frau Gramlich?
    Würde mich nicht wundern, da Sie nie den Kindeswillen vor Gericht vertreten haben, sondern nur den Willen des Vaters. Sogar als das Gutachten gegen den Aufenthalt beim Vater war . Unglaublich, mir fehlen die Worte,

  3. ein trauernder Vater 27 April, 2022 at 13:55 Reply

    noch Nie so einen unfähigen Menschen wie diese Frau Wolf kennengelernt.
    Ein Männer und Kinderhassendes Ekelpaket dass arroganz besoffen sich am Unglück anderer labt.
    Wie ich diese Person verachte.
    Tipp an alle,
    sollte diese Verfahrensanwältin beteiligt sein,
    holen Sie sich unbedingt einen sehr guten Anwalt.

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