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Jugendamt Hof verbrachte von Mutter geschlagenes Mädchen aus Helmbrechts ins Heim

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Der Fall des von seiner Mutter geschlagenen zehnjährigen Mädchens aus dem bayerischen Helmbrechts hat eine dramatische Wendung erfahren: Das Jugendamt Hof nahm das Kind am Montag bei der Mutter sofort heraus und brachte es ins Heim, nachdem diese es aus dem Haus des Vaters entwendet und zu sich gebracht hatte.

Freifam liegt die Stellungnahme des Jugendamts vom 26.01.2021 vor, aus der nun zitiert wird, um den Ablauf hier zu rekonstruieren. Gleichzeitig wird die Darstellung des Jugendamts noch kritisch auf Basis der Freifam vorliegenden weitergehenden Informationen beleuchtet.

“Aufgrund der veröffentlichten Artikel des Internetjournals ‘Freifam’ gab es in den letzten Wochen wiederholt Kontakte zu beiden Elternteilen. Um den Vorwürfen des Vaters gegenüber der Mutter nachzugehen, nahmen Kollegen des Kreisjugendamts Wunsiedel am Freitag, 22.01.2021 Kontakt zu [dem Mädchen] und [dem Vater] auf. Das Mädchen bestätigte im Rahmen eines Gesprächs ohne den Vater, von der Mutter geschlagen worden zu sein und dauerhaft bei ihrem Vater wohnen zu wollen. Ihre Mutter wisse dies auch, habe [des Mädchens] Wunsch aber nie akzeptiert. [Das Mädchen] habe frei und offen darüber berichtet. Die Kollegen konnten beim Kindsvater keine Kindeswohlgefährdung feststellen.”

An diesem Abschnitt fällt zweierlei auf:

  1. Das Jugendamt Hof erwähnt mit keinem Wort, auch nicht an anderen Stellen, den Befund des promovierten Kinderpsychotherapeuten, der eindeutig eine Kindeswohlgefährdung durch die Mutter und keine durch den Vater feststellte. Dieser Befund lag dem Jugendamt jedoch schon längst vor und es hätte aufgrund dieses Befundes tätig werden müssen und nicht wegen der Berichte auf Freifam.
  2. Das Jugendamt Wunsiedel stellte unzweifelhaft fest, dass vom Vater keine Kindeswohlgefährdung ausgeht, was sich mit dem Befund des Kinderpsychotherapeuten deckt.

Weiter im Text des Jugendamts:

“Nachdem [das Mädchen] der Kindsmutter am selbigen Tag telefonisch mitgeteilt habe, unbedingt zu ihr zu wollen und Angst vor dem Kindsvater zu haben, versuchte [die Mutter] in Begleitung von Polizeibeamten [das Mädchen] abzuholen. Dies scheiterte, da zu diesem Zeitpunkt regulärer, gerichtlich vereinbarter Umgang ausgeübt wurde und [das Mädchen] gegenüber den Beamten äußerte, dass es ihr gut gehe. Der Kindsvater beschloss daraufhin, die geplante Übergabe [des Mädchens] zur Mutter am Montag, den 25.01.2021, zum Schutz seines Kindes nicht vorzunehmen.”

Dieser Abschnitt bestätigt zunächst die Berichterstattung von Freifam über den Polizeieinsatz am 22.01.2021.

Neue Rechercheergebnisse von Freifam zeigen, dass das Mädchen tatsächlich seit dem 19.01.2021 mehrfach vom Vater aus bei der Mutter angerufen hat und der Vater davon jedoch keine Kenntnis hatte.

Die Formulierung des Jugendamts, die Herausnahme des Kindes sei wegen des gültigen Umgangsbeschluss gescheitert, ist seltsam. Hätte sich das Kind tatsächlich in Gefahr befunden, dann hätte es so oder so von der Polizei herausgenommen werden können. Die Frage ist eher, warum die Mutter mit der Polizei dem Kind eine solche Situation antut, wenn nur Stunden zuvor das Jugendamt schon beim Vater war und das Kind nicht mitgenommen hatte, weil es definitiv keine Gefährdung beim Vater erkennen konnte.

Die Weigerung des Vaters, das Kind gemäß des Umgangsbeschluss am Montag wieder zur Mutter zu lassen, ist verständlich aufgrund des Befunds des Psychotherapeuten über die körperliche und psychische Gewalt der Mutter gegen das Kind. Schließlich musste die Polizeiaktion wie ein weiterer Manipulationsversuch der Mutter eingeschätzt werden – zumal das Jugendamt zuvor keine Veranlassung sah, das Kind beim Vater heraus zu nehmen. Der Befund besagt:

“Ich fasse zusammen: [Das Mädchen] wird von der Mutter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch Schläge erzogen und manipulierend beeinflusst. […] Dies ist aus meiner Sicht eine Kindeswohlgefährdung und sollte Konsequenzen hinsichtlich des Aufenthaltes haben; will heißen: ständiges Wohnen beim Vater mit befristeten Besuchen bei der Mutter.”

Drei Tage später bekräftigte der Vater nochmals seinen Entschluss, das Kind wie vom Kinderpsychotherapeuten empfohlen, vor der Mutter zu schützen, wie sich der Stellungnahme des Jugendamts entnehmen lässt:

“[Der Vater] meldete sich daraufhin am Montag, den 25.01.2021, um 9.00 Uhr telefonisch im Fachbereich und bat um die Inobhutnahme des Kindes in seinem Haushalt.”

Dieser Satz ist so zu versehen, dass der Vater das Jugendamt darum gebeten hat, den Wunsch des Kindes, beim Vater zu leben, anzuerkennen und das Kind einstweilen beim Vater zu belassen. Nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII hat das Jugendamt nämlich ein Kind in Obhut zu nehmen, wenn es darum bittet. Das Mädchen aus Helbrechts hat das Jugendamt Wunsiedel während des Gesprächs am Freitag quasi darum gebeten, in Obhut genommen zu werden. Der Vater hätte nämlich das Kind laut gültigem Gerichtsbeschluss am Montag um 8 Uhr der Mutter zurück geben müssen. Was der Vater in seinem Telefonat wollte, war, dass das Jugendamt zustimmt, dass das Mädchen gemäß seines Wunsches in Obhut genommen wird und beim Vater untergebracht wird.

Kurz nach diesem Telefonat fuhr der Vater die Hausaufgaben des Mädchens zur Grundschule während das Kind alleine im Haus des Vaters verblieb. Während der Vater unterwegs war, spielte sich laut Stellungnahme des Jugendamts folgendes ab.

“Zum gleichen Zeitpunkt fand ein gemeinsames Gespräch mit [der Mutter] im Landratsamt Hof statt. [Die Mutter] äußerte erneut ihre große Sorge um ihre Tochter, welche aus Sicht der Kindsmutter durch den Kindsvater massiv unter Druck gesetzt und manipuliert werde. Im Rahmen des Gesprächs rief [das Mädchen] vom Festnetztelefon des Kindsvaters an und bettelte die Mutter panisch an, sie sofort abzuholen. [Der Vater] habe [das Haus] aktuell verlassen, die Mutter solle sich beeilen, um [das Mädchen] rechtzeitig abzuholen, bevor der Vater zurückkomme. Sie wolle sofort und unbedingt zu ihrer Mutter. [Die Mutter] fuhr daraufhin, entgegen unserer Empfehlung, [zum Haus des Vaters], um [das Mädchen] abzuholen.”

Während der Vater die Hausaufgaben abgab, fuhr die Mutter also zum Haus des Vaters und sammelte dort die Tochter ein. Ob das Jugendamt den angeblich bettelnden Anruf des Kindes bei der Mutter mithörte oder dem Jugendamt dies so von der Mutter vermittelt wurde, lässt sich der Stellungnahme nicht entnehmen. Freifam ist bekannt, dass das Mädchen in den sechs Tagen, bevor es von der Mutter mitgenommen wurde, mehrmals mit der Mutter telefonierte. Aufgrund des Befunds des Kinderpsychotherapeuten steht zu befürchten, dass die Mutter das Kind auf telefonischem Wege so stark eingeschüchtert und manipuliert hat, dass sich das zehnjährige Mädchen dem psychischen Druck der Mutter ergab.

Der Vater bemerkte schließlich die Abwesenheit seiner Tochter in seinem Haus und meldete sich beim Jugendamt.

“Daraufhin meldete sich [der Vater] erneut telefonisch und setzte den Fachbereich in Kenntnis darüber, dass [das Mädchen] nicht mehr bei ihm zu Hause ist und er vermute, dass sie sich bei der Kindsmutter aufhalte.”

In seiner Stellungnahme erläutert das Jugendamt dann den Ablauf der Situation, die dazu geführt hat, dass das Mädchen der Mutter entwendet und in ein Heim gebracht wurde.

“Ohnehin war eine Gefährdungsabprüfung durch das Kreisjugendamt Hof für diesen Tag vorgesehen. Zwei Sachbearbeiterinnen des Kreisjugendamts Hof fuhren sogleich [zur Mutter], um [das Mädchen] anzuhören, gegebenenfalls in Obhut zu nehmen und bis zur gerichtlichen Klärung an einem geeigneten, neutralen Ort unterzubringen. [Das Mädchen] äußerte gegenüber den Sachbearbeiterinnen, bei der Mutter verbleiben zu wollen und sämtliche Aussagen gegen die Mutter nur aufgrund des Drucks seitens des Vaters getätigt zu haben. Sie erklärte im Einzelgespräch, dass sie vom Vater unter Druck gesetzt werde. Sie wolle nicht zu ihm und habe Angst vor ihm. Sie wolle bei ihrer Mutter leben und der Vater wisse dies auch, aber akzeptiere des nicht. Der Vater wolle ihr vorschreiben, was sie zu sagen habe und sie traue sich nicht, zu widersprechen. Sie habe aber auch noch nie widersprochen.”

Vor dem Hintergrund des fachärztlichen Befunds muss diese Aussage des Kindes als Ausfluss erneuter psychischer und eventuell wieder körperlicher Gewalt der Mutter angesehen werden. Hieraus ergibt sich, dass die Mutter das Mädchen benutzt, damit es die Sichtweise der Mutter übernimmt. Die Mutter kann ihr Fehlverhalten nicht erkennen und projiziert es stattdessen auf den Ex-Partner und Vater ihres Kindes. Bei dieser sogenannten induzierten Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) handelt es sich um eine bestimmte Form von psychischer Kindesmisshandlung, die im DSM-5, dem aktuellen Diagnostic and Statistic Manual der American Psychiatric Association (APA) unter der Diagnoseziffer V 995.51 “child psycholocical abuse” verortet ist.

Das Jugendamt führt in seiner Stellungnahme den Ablauf der sich für das Jugendamt hieraus ergebenden Notwendigkeit der Inobhutnahme wie folgt aus.

“[Dem Mädchen] wurde erklärt, dass sie vorübergehend in eine Einrichtung verbracht wird, da die aktuelle Situation und die im Raum stehenden Gefährdungsvorwürfe nicht ausgeräumt werden können. [Das Mädchen] weinte heftig und wollte keinesfalls weggebracht werden.”

Bedenklich an der Stellungnahme des Jugendamts Hof ist, dass sie mit keinem Wort den Befund des Kinderpsychotherapeuten berücksichtigt. Dies ist verwunderliche, denn hieraus lässt sich die aktuelle Verhaltensweise des Kindes gut erklären und die Mutter als Ursache für die leidvolle Situation des Mädchens ausmachen. Die Sachbearbeiter des Jugendamts verfügen im Gegensatz zum Verfasser des Bundes über keinerlei psychologische Ausbildung und können daher die Situation eventuell nicht eigenständig korrekt einschätzen.

Es besteht die Gefahr, dass sich das Jugendamt inkompetent auf den Augenschein verlässt und die Unterwürfigkeit des Kindes gegenüber der gewalttätigen Mutter fälschlich als positive Bindung zur Mutter verklärt. Diesen Fehler machte schon die zuvor zuständige Sachbearbeiterin Alena Witt, die mehrfache Hinweise auf die körperliche und psychische Kindesmisshandlung erfolgt durch die Mutter ignorierte (Freifam berichtete).

Dem Mädchen aus Helmbrechts wäre zu wünschen, dass sich die neue Sachbearbeiterin, Frau Sina Adam, am kompetenten und fundierten Befund des promovierten Kinderpsychotherapeuten orientiert.

 

Das Artikelbild zeigt nicht das betroffene Kind.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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2 comments

  1. Klaus Fiegl 29 Januar, 2021 at 20:03 Reply

    Das ist unfassbar!

    Was veranlasst das Jugendamt Hof, das Kind nicht an den Vater wieder herauszugeben?

    Das Jugendamt Wunsiedel hat doch festgestellt, dass vom Vater keine Kindeswohlgefährdung ausgeht.

    Wer zieht da die Fäden im Hintergrund?

  2. Beweis 31 Januar, 2021 at 13:01 Reply

    Was für eine schlimme Geschichte. Nur Verlierer und ein seelisch komplett zerrissenes Kind. Es möchte die Liebe von seinem Vater, indem es ihm und dessen Entourage von Übergriffen der Mutter erzählt. Es möchte die Liebe seiner Mutter, die es nicht verlieren möchte und ihr das wohl auch am Telefon oder im mütterlichen Umfeld entsprechend sagt.
    Und drumrum toben die Professionen, durch deren Agieren eine Versöhnung im Sinne des Kindes immer unwahrscheinlicher wird. Was ist von den Aussagen eines Kindes zu halten, dass in diesem Umfeld immer wieder Stellung beziehen und zwischen beiden Elternteilen entscheiden muss?
    Also wird das Kind in staatliche Sammelverwahrung verbracht und hat zunächst gar keinen Elternteil mehr. Ein Horror.

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