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Amtsgericht Rosenheim entscheidet gegen Jugendamt und für Großeltern sowie Enkel aus Bruckmühl

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Das Amtsgericht Rosenheim hat am 17.02.2021 beschlossen, dass die beiden Jungen aus Bruckmühl nach fast zwei Jahren ohne Kontakt wieder regelmäßig Zeit mit ihren Großeltern mütterlicherseits verbringen sollen. Damit folgte die Richterin nicht der kinder- und großelternfeindlichen Empfehlung der Jugendamts-Mitarbeiterin Jeannette Rabe.

Wir berichteten am 11.02.2021, was die zwei Jungen (8 und 10 Jahre) in einem aktuellen Umgangsverfahren zur Richterin sagten: Wir wollen unbedingt zu den Großeltern. Dieser klare Kindeswille veranlasste das Gericht nun zu entscheiden, dass die Großeltern ihre Enkel alle vier Wochen Samstags von 12-18 Uhr zu sich holen dürfen. Ab März 2021 wird endlich der langersehnte Umgang der Kinder mit Oma und Opa stattfinden.

Das Gericht hat sich mit dieser Entscheidung über die haltlosen Vorwürfe des Kreisjugendamtes Rosenheim gegen die Großeltern hinweggesetzt. Freifam berichtete schon mehrmals über das kinderfeindliche Vorgehen der vermeintlichen Kinderschutzbehörde mit expliziter Duldung des Landrats Otto Lederer:

Die haltlosen Angriffe gegen die Großeltern mütterlicherseits und die leibliche Mutter setzte das Landratsamt im Umgangsverfahren der Großeltern fort. Als Begründung diente der zuständigen Sachbearbeiterin Jeannete Rabe ein Ereignis am 29.07.2020: Die Kinder waren selbständig zur Mutter gefahren, weil sie diese vermissten. Die Mutter berichtete Freifam damals am selben Tag in einem Video davon, um ihre Kinder durch die Öffentlichkeit vor dem Jugendamt zu schützen:

Das Video half jedoch nichts. Das Jugendamt nahm den beiden Jungen gegen ihren Willen die Mutter und ließ sie dem Vater ausliefern. Aufgrund der irreführenden Behauptung der Sachbearbeiterin Jeannette Rabe, die Mutter habe ihre Kinder gefährdet, verbat das Amtsgericht Rosenheim der leiblichen Mutter mit Beschluss vom 07.08.2020 den Kontakt zu ihren Söhnen. Wenn Kinder ihre Mutter wieder sehen wollen, gefährdet laut Kreisjugendamt Rosenheim also die Mutter die Kinder.

Dieselbe Logik bemühte die zuständige Sachbearbeiterin Jeannette Rabe wieder im aktuellen Verfahren der Großeltern auf Umgang mit den Enkeln. In ihrer Stellungnahme vom 11.11.2020 wollte sie auch den Kontakt der Großeltern zu den Kindern auszuschließen, indem sie die Großeltern implizit in Sippenhaft nahm:

“Der Umgang zur Mutter ist vorrangig zu betrachten und momentan ausgeschlossen, somit ist eine Umgangsregelung zu den Großeltern aus Sicht des Kreisjugendamtes Rosenheim vor einer konkreteren Aufklärung der Vorfälle Ende Juli, sowie des engen Verhältnisses zwischen den Großeltern und der Mutter nicht möglich.”

Der sittenwidrigen Sippenhaft und der verqueren Gefährdungs-Logik der Frau Rabe wollte das Amtsgericht nun nicht mehr folgen, sondern stellte im Gegenteil im Beschluss vom 17.02.2021 fest:

“Das immer wieder erwähnte Bedürfnis der Kinder nach den vielen Rechtsstreitigkeiten, die sie in den letzten 4 Jahren miterleben mussten, zur Ruhe zu kommen, kann aus Sicht des Gerichts durch geregelte und regelmäßige Umgänge mit der mütterlichen Familie besser hergestellt werden, als durch Umgangsausschlüsse.”

Nicht nur hat die zuständige Richterin damit den Kontakt der Enkel zu den Großeltern gesichert, sie hat auch vor zwei Tagen mit einer Verfügung vom 24.02.2021 den Umgangsausschluss der Mutter explizit auslaufen lassen. Auch in dieser Entscheidung bezog sich die Richterin auf den im Verfahren der Großeltern geäußerten Kindeswillen:

“Die Kinder haben dem Gericht gegenüber in anderer Sache geäußert, dass sie sich wünschen, ihre Mutter zu sehen.”

Allem Anschein nach lässt sich das Amtsgericht Rosenheim nicht mehr von den kinderfeindlichen und inkompetenten Empfehlungen der Sachbearbeiterin Jeannette Rabe irreführen. Nun wird zu sehen sein, ob Landrat Otto Lederer aus diesem Kinderschutz-Debakel im Landkreis Rosenheim Konsequenzen ziehen wird.

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Autor

  • Jessica Zelzer

    Als seit 2017 betroffene Mutter des Familienrechts, habe ich jahrelang erfahren, dass in diesem System die reine Willkür herrscht. Wenn man eine normale Trennung und Scheidung hat, fängt bei vielen der Alptraum an. Am schlimmsten ist es für die Kinder. Man ist der Willkür ausgeliefert. Angefangen bei Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Verfahrensbeiständen. Den Blick auf die Kinder richtet dort niemand.

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4 comments

  1. Anne Winter 8 März, 2021 at 17:24 Reply

    Die gesetzliche Richterin hat sich beim Großelternumgang nicht geändert. Bei der Mutter ist ein Ablehnungsverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit anhängig.

  2. Maria F. 14 April, 2022 at 12:11 Reply

    Ich habe das Pech, Frau Rabe nun als zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt Hof zu haben, sie hat sich nicht geändert. Alles wird zugunsten des Vaters verdreht, ich als Mutter werde verteufelt, als überängstlich und labil dargestellt. Es ist ungeheuerlich.

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