Die Richterin Kristina Herrmann am Amtsgericht Rosenheim gab selbst zu, dass sie mit einem Vater Kontakt via Facebook hatte, dem sie bis heute dabei hilft, den Kontakt seiner Kinder zur Mutter zu verhindern.
Freifam liegt eine Verfügung der Richterin Herrmann vom 03.07.2019 vor, in welcher sie ihre Facebook-Bekanntschaft mit dem Vater einräumt, für dessen Kinder sie am Familiengericht Rosenheim bis heute zuständig ist:
“Die Richterin und der Kindsvater Herr […] waren beide Mitglied in der Facebook Gruppe ‘Rosenheim – Bergsport Forum‘. In dieser Gruppe hatte der Kindsvater im April 2019 öffentlich angefragt, ob es Mitglieder gäbe, die gelegentlich Interesse an einer Rennradtour haben. Die Richterin hat dem Kindsvater daraufhin am 30.04.2019 eine persönliche Nachricht über Facebook geschrieben, dass sie generell Interesse an solchen Touren hätte.”
Die persönliche Nachricht hat die Richterin nie offengelegt. Der tatsächliche Inhalt ist also unbekannt. Zumindest der Vater war nach unseren Informationen zu diesem Zeitpunkt Single. Das sportliche Interesse könnte durchaus hintergründig noch einem anderen Interesse dienen. Ob mehr im Spiel war, ließe sich erst durch Vorlage des privaten Facebook-Austausch zwischen der Richterin und dem Vater feststellen.
Die Richterin führt in ihrer Verfügung weiterhin aus:
“Zum damaligen Zeitpunkt war der Kindsvater der Richterin nicht als Beteiligter eines Verfahrens bekannt. Zwar war das Scheidungsverfahren bereits anhängig, allerdings hatte die Richterin den Kindsvater in diesem noch nicht persönlich gesehen und den Namen nicht präsent, da es ein normales Scheidungsverfahren war.”
Diese Schilderung dürfte zutreffend sein, da die Richterin tatsächlich erst am 13.06.2019 zum ersten Mal dem Vater in einer Verhandlung gegenüber saß.
“Der Kindsvater hat der Richterin am 18.06.2019 auf ihre Nachricht geantwortet.”
Fünf Tage nach der ersten Gerichtsverhandlung, als der Richterin spätestens klar war und auch dem Vater klar gewesen sein musste, dass die Facebook-Bekanntschaft zu Verstrickungen im Familiengericht führt, schrieb der Vater also die Richterin an. Die Richterin verschwieg in ihrer Verfügung den Inhalt dieser Nachricht – wieso?
“Nachdem nun der Name des Kindsvaters der Richterin durch die seit Ende Mai und Anfang Juni 2019 anhängigen Kindschaftsverfahren präsent war und sie den Kindsvater durch die persönliche Anhörung am 13.06.2019 kannte, hat sie auf diese Nachricht nicht mehr geantwortet und die Facebook Gruppe verlassen. Es kam in diesem Zusammenhang zu keinem persönlichen Treffen oder Gespräch zwischen der Richterin und dem Kindsvater.”
Da die Richterin zu keiner Zeit den Inhalt ihrer privaten Facebook-Konversation mit dem Vater mit Hilfe von Screenshots offenlegte, erscheinen ihre Ausführungen als unglaubwürdig. Vielmehr entsteht durch die seither ergangenen Entscheidungen der Richterin Kristina Herrmann, dass sie parteiisch für den Vater und zum Nachteil der Kinder und der Mutter agiert:
- Die betroffene Mutter hat seit Mai 2019 keinen Umgang mehr mit Ihren Söhnen, heute 8 und 10 Jahre – also seit die mit dem Vater per Facebook bekannte Richterin für diese Familie zuständig ist. Auch telefonischer Kontakt wird von der Richterin nicht durchgesetzt.
- Die Kinder flohen im Sommer 2020 zur Mutter, wurden vom Jugendamt zurück zum Vater gegeben und von der Richterin im Stich gelassen.
- Neuerdings versucht die Richterin, die Mutter á la Gustl Mollath durch Psychiatrisierung mundtot zu machen.
Dabei hätte es die Richterin Kristina Herrmann des Amtsgericht Rosenheim seit Beginn ihrer Zuständigkeit besser wissen müssen, und zwar aufgrund der Stellungnahme eines approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 18.05.2019. Dieser kennt beide Kinder und empfiehlt:
“Für [jüngeren Sohn] und seinen Bruder ist es sehr wichtig, dass er (und sein Bruder) regelmäßig Kontakt zu seiner Mutter hat. Grundsätzlich gilt, je jünger Kinder sind, desto häufiger sollte dieser regelmäßige Kontakt stattfinden. Dieser Kontakt sollte kontinuierlich sein, sowohl in regelmäßigen Treffen (z.B. Besuchswochenenden bei der Mutter), als auch in häufigeren kürzeren Kontakten stattfinden (z.B. durch Telefonate oder Videochats, wenn aufgrund der räumlichen Entfernung kürzere persönliche Treffen nicht möglich sind). Ich empfehle daher dringend und schnell, eine für alle Seiten verbindliche Besuchsregelung für [den jüngeren Sohn] und seinen Bruder zu etablieren.”
Allem Anschein nach beugt die Rosenheimer Richterin Kristina Herrmann die Rechte der Kinder und der leiblichen Mutter wegen der noch nicht ganz durchleuchteten Facebook-Bekanntschaft mit dem Vater.
Wer Hinweise auf eine persönliche Beziehung der Richterin zum Vater hat, kann uns gerne per Email an info@freifam.de darüber berichten. Eventuell wissen Mitglieder des BaderMainzl TriTeam beim TSV 1860 Rosenheim mehr, zu dem die Richterin zu gehören scheint.
Immer und Immer wieder Taucht Das Jugendamt Rosenheim in Berichten auf … Schlimm
Von seinen Eltern getrennt
Von Geschwistern getrennt
von Oma und Opa getrennt
unter Anwendung von zwang oft mit Polizisten rausgeholt .
an einen unbekannten Ort gebracht .
Zu wildfremden Leuten ,
weit weg von Zuhause.
stark traumatisiert .
zutiefst verunsichert .
oder wie das Jugendamt nennt ,.
In Obhut nehmen ..
Hallo Jessica !Mir geht es ganz genauso.Ich darf meine beiden Kinder auch ohne Grund seit Dezember 2020 seitdem meine Frau von Lindau nach Rosenheim gezogen nicht mehr sehen.Ich war beim gleichen Richter wie Du Jessica.Ich kämpfe wie ein Löwe aber meine Nochfrau hat meine Kinder so geschickt manipuliert,das sie jetzt plötzlich nicht mehr zu mir wollen.Es ist schrecklich.30 Termine beim Jungendamt und in der Familienberatungsstelle und keinen Umgang bekommen.Wir leben in einer staatlichen Willkür das ist der reinste Alptraum.