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Frau Anne-Marie Keding, wir müssen reden, über Ronja

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Mein offener Brief an Frau Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt in der Causa Ronja aus Helbra:

Sehr geehrte Frau Keding,

Sie sind Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Behörden sind Ihnen unterstellt. Weitgehend sind Sie weisungsbefugt.

Die causa „Ronja aus Helbra“ ist Ihnen bekannt. Dazu habe ich Ihnen seinerzeit geschrieben. Das Video der Polizeigewalt gegen das Kind in Helbra wurde bundesweit durch die Medien bekannt.

Zur Erinnerung: Herr Dr. Stefan Rücker hatte in einer Fernseh-Sendung festgestellt, es handele sich um „die seelische Hinrichtung eines Kindes“.

Hingegen fand die LINKE-Politikerin, Frau Eva von Angern, das in derselben Sendung wohl nicht. Anstatt mit dem Kind mitzufühlen, das dem Kind angetane barbarische Unrecht anzusprechen, fand sie es „… furchtbar …, daß ein solches Video gedreht …“ und „… veröffentlicht …“ wurde. Das sei „… der nächste Missbrauch an diesem Kind und das nächste Trauma …“. Und sie hoffte, daß es keine Nachahmer gibt.

Die dem unschuldigen, hilf- und wehrlosen Kind durch den Staat angetane und durch das Video dokumentierte barbarische Gewalt wurde durch die Politikerin auch noch klein geredet, quasi unsichtbar gemacht. Dafür wird der Vater skandalisiert, der mit der Video-Aufnahme nichts anderes wollte und nach wie vor will, als sein Kind zu schützen.! Ich finde das im höchsten Maße perfide, ekelhaft, eines jeden Menschen unwürdig, vor allem wenn diese Menschen gewählte Volksvertreter sind und den Willen der Bevölkerung vertreten sollen.

Frau von Angern hatte berichtet, im Landtag sei verkündet worden, weder Ronja, noch ihre Mitschüler seien traumatisiert. Nur, das ist dann doch etwas merkwürdig, ausgerechnet ein beteiligter Polizeibeamte sei traumatisert, der das Kind aus der Schule in das bereitstehende Auto drückte, in welchem die Mutter auf die „Ware Kind“ wartete. Die Mutter, die wohlgemerkt nicht einmal imstande war, ihre eigene Tochter persönlich anzusprechen und zu bewegen, mit ihr mitzukommen!

Es soll Herr Richter Michael Braun gewesen sein, der im Landtag verkündet habe, weder Ronja noch die anderen Kinder seien traumatisiert! Herr Richter Braun stand im Landesdienst Sachsen-Anhalt und wurde von Ihnen zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg ernannt, genießt also Ihr ganz besonderes Vertrauen.

Woher Herr Richter Braun die Kenntnisse und Befähigung hat, das überhaupt so zu bewerten, geschweige denn entscheiden zu können, ist mir nach wie vor schleierhaft, zumal er ja eine diametral entgegengesetzte fachkundige Bewertung von Herrn Dr. Rücker gehört hatte.

Kurz vor Weihnachten 2020 habe ich gehört, daß Ronja seit diesem Tag so gut wie keinen Kontakt mit ihrem geliebten Vater haben durfte und diesen … so kolportieren es die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes … seit geraumer Zeit vollständig verweigert. Bestenfalls durfte sie ihren Vater unter den Argusaugen der Mitarbeiterinnen des Jugendamtes in den Räumen dort sehen, wohl die gleichen, welche die Polizeiaktion geführt haben.

Die damalige Aktion der Ihnen unterstehenden Justiz war barbarisch.

Daß es ausgerechnet die obergerichtliche Justiz des Landes ist, die diese brutale Kindesmisshandlung ganz entgegen Recht und Gesetz, den Natur-, Freiheits-, Menschen- und Grundrechten initiiert hat und nach wie vor deckt, ist durch nichts zu rechtfertigen.

Als weisungsbefugte und persönlich verantwortliche Ministerin des Landes für Justiz und Gleichstellung ist es Ihre Aufgabe, den Sachverhalt im wohlverstandenen Interesse des Kindes unverzüglich ganz aktuell seriös, rechtlich und psychologisch valide überprüfen zu lassen.

Da bekannt ist, daß ausgerechnet das Oberlandesgericht Naumburg nicht zuletzt seit der Causa Görgülü unter Missachtung der bestehenden Natur-, Freiheits-, Menschen- und Grundrechte recht – lassen Sie es mich freundlich ausdrücken – eigenwillig anwendet, ist es meines Erachtens allerhöchste Zeit politische, juristische und personelle Konsequenzen zu ziehen.

Bedenken Sie bitte:

Kinder sind Menschen – unschuldig . hilflos . wehrlos.

Menschen, welche man Kinder nennt, sind Schutzbefohlene!

Kinder bedürfen des besonderen Schutzes all jener, die sich Mensch nennen!

Es ist Jedermanns-Pflicht!

Und, wenn Eltern versagen, bedürfen Kinder des besonderen Schutzes des Rechtsstaates.

Das ist Sinn, Zweck und Inhalt der unantastbaren mit Ewigkeitsgarantie ausgestatteten Menschen- und Grundrechte.

Das ist Sinn, Zweck und Inhalt des Gewaltmonopols, des Rechtsstaatsprinzips!

Mit Interesse und gerne höre und lese ich von Ihnen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Herbert Steinhaus

 

Bildquelle: Fotoatelier Mentzel, https://bdb.sachsen-anhalt.de/index.php/Politik-und-Verwaltung/Kabinettsmitglieder-2016-2021/Ministerin-Anne-Marie-Keding

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Autor

  • Herbert Steinhaus

    Ich bin ausgebildeter Verfahrensbeistand und ehemaliger Rechtsanwalt. Beide Wechselmodell-Abreden mit den Müttern meiner Kinder wurden von den Müttern mit Hilfe der Gerichte unterlaufen. Ich setze mich dafür ein, dass Kinder möglichst frei und unabhängig ihr Selbst leben können. Hierfür brauchen Kinder beide Eltern.

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