Frau Katharina Brederlow ist aktuell Beigeordnete für Bildung und Soziales der Stadt Halle (Saale). Sie war Amtsleiterin des Jugendamtes der Stadt Halle (Saale).
Frau Katharina Brederlow verhindert und verweigert seit Jahren die Aufklärung der nachgewiesenen nachhaltigen akuten Kindeswohlgefährdung von zwei minderjährigen Menschen, auch Kinder genannt. Sie verletzt nicht nur ihre Amtspflichten sondern schädigt Kinder wohl ganz bewußt, gezielt und vorsätzlich.
Nachdem ihre Mitarbeiter im Jugendamt sehr viele eindeutige Belegen für eine akute Kindeswohlgefährdung ignoriert und nichts zum Schutz der Kinder getan haben, habe ich das persönliche Gespräch mit Frau Brederlow gesucht. Da habe ich Frau Brederlow noch einmal eine der WhatsApp-Sprachnachrichten eines der Kinder vorgespielt, welche mir ihr Vater zur Verwendung bei Jugendamt, Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt hat. In dieser ruft das von der Mutter brutal geschlagene Kind schmerzverzerrt:
„… waaas, also ich saß im Auto und ich mußte mal … dann habe ich angehalten und, Papa, Mama hat mich hochgezogen … und dann bin ich in der nassen Hose gelaufen … so daß es alle gesehen haben … und wo gar nicht stimmt … und die hat mich am Dienstag geschlagen und geschlagen und geschlagen und gehauen …“
Darauf sagte Frau Katharina Brederlow ausdrücklich das von ihrem Amt verweigerte Kindeswohlprüfungsverfahren zu.
Das indes hat weder sie noch sonst jemand vom Amt bislang durchgeführt. Jedenfalls durfte ich nie ein Ergebnis der im besten Interesse der Kinder zwingend erforderlichen professionellen Prüfung erfahren. Auch weitere erhebliche Hinweise auf die akute Kindeswohlgefährdungen wurden und werden nachhaltig „übersehen“.
Die fachkompetente, professionelle und neutrale Prüfung des Kindeswohls ist die von Gesetzes wegen garantierte Aufgabe auch des Jugendamtes aus § 8a SGB VIII i.V.m. § 4 Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz (KKG), §§ 1666, 1666a BGB. Das nennt man das staatliche „Wächteramt“, vgl. auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch, SGB, VIII),
In amtlichen Hochglanzbroschüren heißt es:
„Wenn es Hinweise gibt, daß das Wohl und die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen Schaden nehmen könnten, dann muß das Jugendamt zu ihrem Schutz handeln. Es hat den gesetzlichen Auftrag, Hinweisen nachzugehen und in der Regel Kontakt zur Familie und zum Kind aufzunehmen. Das bedeutet auch, vielleicht ungebeten an einer Haustür zu klingeln.“
Wenn nicht einmal Menschen, denen das staatliche „Wächteramt“ an herausragender Stelle (sprich bei Frau Brederlow, der Dezernentin der Stadt Halle (Saale)) anvertraut ist, den betroffenen Kindern gutes Vorbild sind, wer sonst?
Der effektive Kinderschutz in der Gesellschaft ist der Lackmustest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Ein Staat, der sich Dilettanten im Kinderschutz leistet, gefährdet seine eigene Zukunft nachhaltig.
Frau Katharina Brederlow ist meines Wissens lediglich Diplom-Sozialarbeiterin und weder qualifizierte Juristin noch psychologisch bewandert.
Zur Person der Frau Katharina Brederlow (laut ihrem öffentlich einsehbaren Profil bei Xing):
- 3 Jahre und 6 Monate, Okt. 1991 – März 1995: Studium der Sozialpädagogik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunst mit Abschluss als Diplom-Sozialarbeiterin
- 13 Jahre und 9 Monate, April 2002 – Dezember 2015: Angestellte Fachbereichsleiterin, Leiterin der Ämter für Schulverwaltung und Jugendhilfe
- seit Januar 2016 bis heute: Angestellte der Stadt Halle (Saale) nunmehr als Beigeordnete für Bildung und Soziales
Als Angestellte der Stadt kann sie auch kaum politisch neutral agieren. Das tut sie auch nicht, wie sich allein an dieser causa zeigt. Politische Interessen, Befindlichkeiten, gar Abhängigkeiten dürfen dem Schutz von Kindern nicht im Wege gestellt sein. Kinderschutz geht alle an. Kinderschutz ist im wohlverstandenen allgemeinen Interesse aller Menschen in diesem Lande.
Menschen, wie Frau Brederlow, welche ihre Stellung und die damit verbundene Machtposition zum Schaden von Kindern mißbrauchen, müssen dafür öffentlich zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen werden. Das ist meine Auffassung, meine Meinung, die ich objektiv und valide belegen kann.
Deshalb habe ich am 18. Dezember 2020 alle Mitglieder des Stadtrates der Stadt Halle gleichlautend informiert und darum gebeten, die Dinge in der Stadt zu klären, ihrer Verantwortung als politisches Kontrollorgan nachzukommen. Immerhin ist es eine der wesentlichen Aufgaben des Stadtrates, dafür Sorge zu tragen, daß sich alle Organe an Recht und Gesetz halten. Dazu gehört vor allem auch, den Menschen, die man als Kinder fast unsichtbar gemacht hat, elementare Rechte zu sichern. Abgesehen davon ist es seine Aufgabe, die Stadt vor Regressen jeder Art, Schadenersatzansprüchen et cetera. zu schützen. Bislang erhielt ich keine Antwort vom Stadtrat.
Bildnachweis: Screenshot aus Mitteldeutsche Zeitung