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Oberlandesgericht Stuttgart begrüßte psychische Kindesmisshandlung als Schutz vor Wechselmodell

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Worin ein Therapeut psychische Gewalt einer Mutter gegen Kinder erkennt, erblickte das OLG Stuttgart verharmlosend den Schutz vorm getrennt lebenden Vater, der gefährlich sei, weil er die Kinder über ihr Recht auf beide Eltern aufklärte.

Was war geschehen?

Der 11. Zivilsenat des OLG Stuttgart fasste am 24.06.2019 unter dem Aktenzeichen 11 UF 42/19 einen Beschluss, der eine gegen ihre Kinder körperlich und psychisch gewalttätige Mutter in Munderkingen bei Ulm quasi frei sprach. Die Mutter hatte aktenkundig und nachweislich gegen einen vorherigen Gerichtsbeschluss verstoßen, indem sie drei von vier Kindern nicht zu den angeordneten Zeiten am 14.06.2019 vom Vater abholen ließ. Sie stieß die älteste Tochter gewaltsam aus dem Haus und sperrte die anderen drei Kinder gegen deren Willen im Haus ein, als der Vater sie abholen wollte. Dies berichtete die älteste Tochter, die einen Monat zuvor am 09.05.2019 vor der Gewalt der Mutter zum Vater geflohen war, ihrem Vater, was dieser dem OLG Stuttgart noch vor Beschlussfassung weitergab.

In seinem Beschluss vom 24.06.2019 deutete der 11. Zivilsenat diese Gewalt der Mutter gegen die Kinder um und lobte sie überraschend dafür, dass sie die drei bei ihr lebenden Kinder gewaltsam vom Vater fern hielt. Im Wortlaut:

“Die Umgangsverweigerungen der Mutter sind in dem Zusammenhang nicht als Zeichen mangelnder Bindungstoleranz zu werten, sondern als nachvollziehbare Reaktionen auf jeweilige Verhaltensweisen des Vaters.”

Laut OLG Stuttgart sei der Vater nämlich gefährlich, weil er mit seinen Kindern über das sogenannte Wechselmodell redet. Dies ist die gleichberechtigte Betreuung von Kindern 50/50 durch beide getrennt lebenden Eltern. Der Vater besprach lediglich den Wunsch der Kinder und klärte sie darüber auf, dass sie ein Kinderrecht auf beide Eltern haben. Für die Behauptung des OLG Stuttgart, die Kinder hätten vor dem Vater geschützt werden müssen, gab es jedoch keinerlei fachkundige Grundlage in Form eines psychologischen Gutachtens.

Ganz im Gegenteil: Ein promovierter Kinderpsychotherapeut sprach wenig später mit der geflohenen ältesten Tochter, die ihm gleichzeitig auch einen heimlichen Audiomitschnitt von der Gewalt im Haushalt der Mutter vorspielte. Der Sachverständige stellte drei Monate nach dem Beschluss des OLG Stuttgart in einem Befund unzweifelhaft die Gewalt der Mutter gegen die Kinder fest und empfahl das Wechselmodell, da es die beste Option für das gesunde Aufwachsen der Kinder darstellt.

Was der 11. Zivilsenat des OLG Stuttgart inkompetent alleine durch richterliche Allmacht in einen Schutz der Kinder umdeutete, war also in Wahrheit eine psychische Kindesmisshandlung.

Verantwortlich für die kinderrechtefeindliche Entscheidung vom 24.06.2019 sind die folgenden Richter:

  • Herr Reinhard Viertel, Vorsitzender Richter des OLG Stuttgart, 11. Zivilsenat
  • Herr Joachim Maier, Richter am OLG Stuttgart, 11. Zivilsenat
  • Frau Mirjam Bäumer-Götz, Richterin am Amtsgericht Stuttgart (damals vom AG Schorndorf abgeordnet zum 11. Zivilsenat)

Zweifellos haben diese Richter ihr Amt missbraucht, um ihre politische Einstellung gegen das Wechselmodell zum Schaden von Kindern in Unrecht zu gießen und gleichzeitig das Kinderrecht auf beide Eltern durch eine aus der Luft gegriffene pseudo-psychologische Einschätzung auszuhebeln. Der Richter Joachim Maier ging kürzlich in einem aktuellen Beschluss sogar so weit, den Vater, der dem 11. Zivilsenat dessen Fehler aufgrund der Befunde des Psychotherapeuten nachweist, für verrückt zu erklären – wieder eine richterliche Einschätzung ohne fachkundige Grundlagen.

Am OLG Stuttgart werden folglich Kindern nicht nur willkürlich ihre Rechte und ein Elternteil genommen, sondern auch derjenige per richterlichem Dekret für geisteskrank erklärt, der diese Willkür aufdeckt. Der 11. Zivilsenat hat in diesem Fall eine gegen ihre Kinder gewalttätige Mutter unterstützt, um das Wechselmodell zu verhindern und schreckt auch nicht vor Mollath-Methoden zurück, um seine Fehler zu vertuschen.

Richter eines Familiensenats sind aber nicht dazu da, ihr Amt für Familienpolitik und Rache zu missbrauchen, sondern um stattdessen Kinder verfassungskonform zu schützen – auch am OLG Stuttgart. Derweil leiden die vier betroffenen Kinder bis heute unter der kinderrechtefeindlichen und psychologisch inkompetenten Rechtsprechung des 11. Zivilsenat, da der Beschluss vom 24.06.2019 nach wie vor Gültigkeit hat.

 

Bildnachweis: https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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