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Richter Dr. Markus Bühler trennt Geschwister willkürlich und inkompetent am Amtsgericht Ulm

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Vier Geschwister im Alter von heute 7 bis 12 Jahren wurden vom Familienrichter Dr. Markus Bühler vor über einem Jahr willkürlich und inkompetent voneinander getrennt. Ein promovierter Psychologe widerlegte die küchenpsychologischen Eingebungen des Richters. Die Kinder leiden bis heute unter der falschen Rechtsprechung.

Was war geschehen?

Das älteste der vier Kinder floh im Mai 2019 von der Mutter zum Vater, weil es die psychische Gewalt der Mutter gegen die Kinder nicht mehr aushielt. Bis dahin sahen sich die Geschwister jeden Tag, da sie hauptsächlich bei der Mutter lebten und den getrennt lebenden Vater gemeinsam regelmäßig sahen.

Nach seiner Flucht zum Vater berichtete das älteste Kind dem Familienrichter Dr. Markus Bühler unter Tränen von der psychischen Gewalt der Mutter gegen die Kinder. Im Protokoll vom 25.07.2019 steht:

„Ich habe aber Angst, dass Mama mich schlecht behandelt. […] Ich möchte einfach nicht, dass ich schlecht behandelt werde, wenn ich bei Mama bin. Gestern und vorgestern haben sie zu mir gesagt, dass ich ein Verräter bin. […] meine Tante, hat vorgestern gesagt, dass ich leiden soll. […] [Das Kind] weint während diesen Angaben.”

Das leidende Kind bot dem Richter sogar einen heimlichen Audiomitschnitt an, der diese Gewalt dokumentiert. Richter Dr. Bühler am Amtsgericht Ulm ignorierte jedoch die Schilderungen und die Beweise der Gewalt der Mutter gegen die Kinder.

Der diesbezügliche Beschluss des Richter Dr. Bühler vom 07.08.2019 im Verfahren 1 F 894/19 zeugt von der Inkompetenz und fehlenden Empathie des Richters. Er stellte ohne Konsultation einer psychologischen Fachkraft fest:

“[Das geflohene Kind] hat sich eigenständig genug gezeigt, bei Problemen während des Umgangs mit der Mutter sich zur Wehr zu setzen, so dass ein unbegleiteter Kontakt zur Mutter kindeswohlverträglich erscheint.”

Wie ein promovierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wenig später im September 2019 diagnostizierte, war diese richterliche Feststellung falsch, denn das Kind fühlte sich der gewalttätigen Mutter gegenüber hilflos. Dies hätte Richter Dr. Bühler schon alleine daran erkennen müssen, dass das Kind vor der Mutter zum Vater floh. Der Richter wäre ohnehin vor einer Entscheidung verpflichtet gewesen, das betroffene Kind durch einen Psychologen begutachten zu lassen, denn ein Richter ist nur Jurist, er kann keine psychologischen Aussagen treffen und schon gar nicht darf er aufgrund seiner eigenen küchenpsychologischen Eingebungen Recht sprechen.

Das geflohene Kind wollte vom Gericht, dass seine Geschwister mindestens zur Hälfte beim Vater leben, um vor der Mutter geschützt zu werden, und damit es seine Geschwister weiterhin möglichst jeden Tag sehen kann. Anstatt den Kindern aus der Gewalt ihrer Mutter zu helfen, übertrug Richter Dr. Bühler der gewalttätigen Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wodurch ihr die drei anderen Kinder bis heute ohnmächtig ausgeliefert sind.

Außerdem bestimmte der Richter, dass das geflohene Kind seine Geschwister nur noch 3 Stunden pro Wochen sehen dürfe. Lapidar führte der Richter in seinem Beschluss vom 07.08.2019 an:

“Das Gericht ist […] davon überzeugt, dass der dreistündige wöchentliche Umgang [des geflohenen Kindes] mit der Kindsmutter dem Kindeswohl entspricht”

Der Richter erwähnt mit keinem Wort das Recht des Kindes, seine Geschwister sehen zu dürfen. Er liefert auch keine weitere substanzielle Begründung. Wie falsch der Richter mit dieser oberflächlichen Einschätzung und willkürlichen Entscheidung lag, lässt sich auch der oben genannten psychologischen Einschätzung entnehmen. Weiterhin geht daraus hervor, dass sich bei den Kindern psychosomatische Reaktionen im Rahmen der Willkürentscheidung des Richter Dr. Bühler zeigen, weshalb gegen diesen Richter der dringende Verdacht der Körperverletzung im Amt an Kindern besteht.

Freifam liegt mittlerweile die aktuelle Einschätzung eines promovierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 29.09.2020 zu diesem Fall vor. Darin wird deutlich, dass die Kinder weiterhin bis zum heuten Tag der seelischen Misshandlung der Mutter ausgesetzt sind und die inkompetenten Einschätzungen des Familienrichter Dr. Markus Bühler vollkommen falsch waren und dessen Entscheidungen vier Kindern schaden.

Gerichtlich lässt sich momentan jedoch keine Änderung herbeiführen, da der Direktor des Amtsgericht Ulm, Josef Lehleiter, dem Vater den Rechtsweg seit knapp zehn Monaten verweigert.

 

Die Kinder auf dem Bild sind nicht die betroffenen Kinder. In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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