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Fall Jessica Z.: Mitarbeiterin des Jugendamt Rosenheim verstößt gegen Datenschutz

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Das Handeln der Sachbearbeiterin des Kreisjugendamtes Rosenheim, Frau J. Rabe, verletzt und verstößt mindestens gegen drei gesetzliche Verbotsnormen ohne ersichtliche Rechtfertigung.

Die Betroffene Mutter Jessica Z. hat eine Prüfung der Stellungnahmen vom 10.07.2019 und 21.11.2019 der Frau Rabe nach datenschutzrechtlichen Kriterien veranlasst, welche die Mitarbeiterin ans Amtsgericht Rosenheim im Sorgerechtsverfahren und Umgangsverfahren einbrachte.

Das Landratsamt Rosenheim war in den Verfahren zum Umgang und Sorgerecht Mitwirkender, kein Verfahrensbeteiligter. Die Stellungnahmen der J. Rabe erwecken jedoch den Eindruck, dass sie Verfahrensbeteiligt in Ihrer Eigenschaft als Vertreterin des Landkreises Rosenheim sei. Dem ist nicht so.

Die genaue Prüfung der Stellungnahmen der Frau J. Rabe hat ein Sachverständiger für Datenschutz übernommen. Es wurde von diesem am 05.12.2019 ein Gutachten erstellt.

Es hat sich unter anderem dabei herausgestellt: Das Handeln der Sachbearbeiterin Rabe verletzt und verstößt mindestens gegen drei gesetzliche Verbotsnormen, ohne ein ersichtliche Rechtfertigung. Die unbefugte Offenbarung ist auch ein meldepflichtiger Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Die Mutter hat die Löschung der falschen und fehlerhaften Daten beim Landratsamt Rosenheim beantragt. Die Sachbearbeiterin J. Rabe hat jedoch nicht darauf reagiert. Das Gutachten wurde auch dem Amtsleiter des Jugendamtes, Herr Johannes Fischer, vorgelegt, sowie dem Landrat des Landkreises Rosenheim. Bis vor den Neuwahlen war Landrat Huber zuständig. Nun Otto Lederer. Es erfolgte keine Reaktion.

Frau J. Rabe hat sich in ihren Stellungnahmen an das Gericht meist auf Gesagtes und angeblich Gehörtes von Dritten, oder wie sie behauptet, „Fachstellen“ gestützt. Wer diese Fachstellen genau sein sollen, weiß sie selbst nicht, da sie ohne Quellenangaben arbeitet. Jede einzelne der von ihr genannten Personen, die angeblich etwas gesagt hätten, wurden angeschrieben. Keine dieser angeblichen von Rabe genannten hat das von J. Rabe behauptete bestätigt. Teilweise wurde sogar bestritten, eine Frau Rabe vom Kreisjugendamt Rosenheim auch nur zu kennen. Es liegen die schriftlichen Stellungnahmen vor, dass Sie das was Frau Rabe behauptet nie geäußert haben.

Es liegt der Verdacht nahe, dass Frau J. Rabe bewusst versucht das Amtsgericht Rosenheim mit ihren Stellungnahmen zu manipulieren, und zwar mit rechtswidrigen Informationen.

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Autor

  • Jessica Zelzer

    Als seit 2017 betroffene Mutter des Familienrechts, habe ich jahrelang erfahren, dass in diesem System die reine Willkür herrscht. Wenn man eine normale Trennung und Scheidung hat, fängt bei vielen der Alptraum an. Am schlimmsten ist es für die Kinder. Man ist der Willkür ausgeliefert. Angefangen bei Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Verfahrensbeiständen. Den Blick auf die Kinder richtet dort niemand.

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3 comments

  1. bela 13 Dezember, 2021 at 13:24 Reply

    Manipulationen des Jugendamts Rosenheim sind bekannt und werden meines Wissens weiter von einigen Sachbearbeitern vollzogen. Dem Chef Herrn Meixner wird vieles verschwiegen. Meines erachtens ist das Absicht, wie schon bei der Vorgängerin von Herrn Meixner.

  2. Michael. S 13 Mai, 2022 at 17:39 Reply

    Leider kann ich dies nur bestätigen, das Jugendamt Rosenheim handelt aus reiner Willkür, ob es um Unterhaltszahlungen geht, die schon bezahlt wurden und trotzdem eine pfändung ein eingeitet wird oder das wenn Probleme da sind man nicht informiert wird, oder vermittelt wird was eigentlich die Aufgabe wäre. Die Häufung solcher fäller ist schon sehr verwunderlich.

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