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Landrat Joachim Walter und Jugendamt des Kreis Tübingen schänden Kinderrechte

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Ein Bericht des SWR zeigt, wie das Jugendamt im Kreis Tübingen das Recht von Kindern auf beide Eltern bricht. Mit ihren Statements entlarven sich Jugendamtsleiter Bernd Hillebrand und Landrat Joachim Walter als Kinderrechte-Schänder.

Der SWR berichtete am 28.09.2020 über Väter in Tübingen, die sich nach der Trennung von der Ex-Partnerin vom Jugendamt diskriminiert fühlen. In ihrer Replik beteuern der Jugendamtsleiter Bernd Hillebrand und sein Vorgesetzter Landrat Joachim Walter, es gäbe keine Diskriminierung und liefern in ihrer Begründung den Beweis der Diskriminierung. Vor allem entlarven sie darin ihr kinderrechtefeindliches Gedankengut, mit dem sie Kinder diskriminieren, entwürdigen und psychischer Gewalt aussetzen.

Die Väter werfen dem Jugendamt vor, sie im Stich zu lassen. Die Mütter würden den Kontakt der Väter zu deren Kindern verhindern und das Jugendamt nichts dagegen unternehmen. Hierauf erwidern Jugendamtsleiter und Landrat:

In diesen Worten der beiden Staatsdiener steckt die Diskriminierung von Vätern und Kindern – wieso?

Man stelle sich vor, einem wird das Auto gestohlen, man geht zur Polizei und die Polizei sagt: “Wir haben mit dem Dieb gesprochen. Er will das Auto behalten. Weil sie zwei sich darum streiten, können wir es ihnen nicht zurück geben. Der Konflikt muss aufhören. Jetzt muss Ruhe einkehren.”

Behördlicher Rechtsbruch und Willkür sind in Bezug auf die fiktive Auto-Geschichte offensichtlich, aber wie ist es mit einem Kind? Ein Kind ist doch keine Sache, kann man einwenden. Richtig, ein Kind ist keine Sache, sondern ein Rechtssubjekt. Es hat von Geburt an alle Menschenrechte wie Erwachsene. Zu diesem Menschenrecht gehört das Recht auf beide Eltern, auch nach der Trennung der Eltern.

Es ist also nicht nur so, dass das Jugendamt und der Landrat im Kreis Tübingen den Vätern ihre Kinder nicht geben wollen, weil die Diebin es ihnen nicht geben will und deshalb ein Streit um die Kinder entbrannt ist. Es ist auch so, dass die Kinderschutz-Behörde und ihr oberster Chef rechtswidrig und willkürlich das Kind als Sache betrachten, über die die Mutter verfügen darf. Damit nehmen sie einem Kind das ihm zustehende Recht auf beide Eltern, degradieren es zum Verfügungsobjekt der Mutter und entwürdigen es.

Außerdem begünstigen die Herren Bernd Hillebrand und Joachim Walter menschenrechtswidrig die psychische Gewalt von Müttern gegen ihre Kinder, die der Vaterentzug darstellt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass diese Form der psychischen Folter und des narzisstischen Missbrauchs an Kindern durch Eltern vom Staat zu unterbinden ist. Dieser psychische Kindesmissbrauch nennt sich Eltern-Kind-Entfremdung bzw. Parental Alienation.

Entgegen ihrem gesetzlichen Auftrag bleiben der Jugendamtsleiter und der Landrat im Kreis Tübingen untätig und behaupten fälschlich, sie seien machtlos gegen diese psychische Gewalt der Mütter gegen Kinder. Dabei hätte das Jugendamt die Möglichkeit, das Familiengericht anzurufen, um den Kontakt der Kinder zum Vater rechtlich abzusichern. Das Familiengericht könnte ausgegrenzten Vätern das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen, wodurch sie bestimmen können, wo sich das Kind wann aufhalten soll. Bestimmt dann der vernünftige Elternteil über den Kontakt des Kindes zu den Eltern, geht die Belastung des Kindes automatisch zurück.

Stattdessen berufen sich der eigentlich für den Schutz von Kindern zuständige Jugendamtsleiter und Landrat auf das, was Richter a.d. Jürgen Rudolph als “Friedhofsruhe” bezeichnet: Der berechtigte Kampf eines Elternteils um das Recht seiner Kinder auf beide Eltern wird mit dem Argument beendet, das Kind müsse zur Ruhe kommen. In der Folge verliert ein Elternteil das Kind und der andere hat die volle Gewalt darüber, wobei das Kind ohnmächtig die psychische Gewalt des mächtigen Elternteils ertragen muss. So wird also im Kreis Tübingen im Stile schwarzer Pädagogik die obrigkeitsstatliche Diskriminierung von Kindern ausgeübt.

Man kann daher den Landrat Joachim Walter und den Jugendamtsleiter Bernd Hillebrand des Kreis Tübingen mit Fug und Recht als Kinderrechte-Schänder bezeichnen – so, wie man es auch mit dem Landrat Heiner Scheffold im Alb-Donau-Kreis laut Staatsanwaltschaft tun darf.

Insgesamt lässt der Bericht des SWR den Schluss zu, dass im Kreis Tübingen von der Behörde, die gesetzlich Kinder zu schützen hat, eine staatliche Kindeswohlgefährdung ausgeht. Wer schützt noch Kinder im Kreis Tübingen, wenn der Staat der Gefährder ist?

 

Bild: Landrat Joachim Walter, Foto von Claus Michelfelder

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. hertakarinroth@gmail.com Herta Karin 2 Oktober, 2020 at 09:03 Reply

    Morgen ,bin auch eine betroffen e Mutter ,in 2017 würde mir meine Tochter ihr Gerichtsbeschluss ,Vorwarnung.Anzeihen ,Hilfe angenommen von Teufel A.,Frau die für Obhut stehle in Reutlingen Zuständig ist.Hat mir verschicken,
    Herr T.Reumann hat mich raus ,als ich persönlich den Kindes Entführung dieser Mitarbeiterin meldete.Antwort von diese ,Schw…
    Ich soll in einen Jahr wider kommen.Schrieftlich verlangt.Hat nicht auch sein Sekräter.Es sind in zwischen 3Jahre un d 3mon.vergangen.
    Alle Lachen dort wen ich noch heute anrufen ,u.verlange wie viel Jahre soll ich ich warten auf das Schreiben.
    Dezernat ,Rechtsa überhabt die von Charlotte nstr.,stecken dahinter.
    Das sind
    Sch…
    Monster
    Gruß Fr.Roth

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