Meine älteste Tochter hat am 28.07.2019 beim Bundesverfassungsgericht ihre handschriftliche Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des OLG Stuttgart eingereicht.
Das OLG Stuttgart hat sie trotz mehrmaliger Aufforderung nicht angehört, weshalb sie sich in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sieht.
Grundrechte hat jeder Mensch ab Geburt, weshalb auch ein elfjähriges Mädchen grundrechtsmündig ist und eine Verfassungsbeschwerde einreichen kann.
Hier der anonymisierte Wortlaut ihrer Beschwerde mit leicht korrigierter Rechtschreibung:
Beschluss OLG Stuttgart
Aktenzeichen: 11 UF 42/19BITTE SCHNELL ENTSCHEIDEN
Liebes Bundesverfassungsgericht,
ich bin [KIND 1] und bin 11 Jahre alt. Ich wohne bei meinem Papa in der [ADRESSE VATER].
Am 2. Mai wurde ich vom OLG Stuttgart angehört, aber habe nicht die Wahrheit gesagt, weil ich Angst hatte, dass meine Mama mich nicht mehr mag.
Am 9. Mai bin ich zu meinem Papa gegangen, weil es mir bei Mama gereicht hat. Daraufhin habe ich dem OLG einen Brief geschrieben, dass ich nochmals angehört werden will, um endlich die Wahrheit zu sagen. Den Brief hat mein Papa am 28. Mai ans OLG geschickt und am 16. Juni hat mein Papa die zweite Bitte nochmal angehört zu werden, ans Gericht geschickt.
Am 24. Juni hat das OLG einen Beschluss gefasst, der aber nicht gut ist. Ohne mich bisher nochmal angehört zu haben, weiß das OLG auch nicht, was gut ist und was wirklich die Wahrheit ist.
Das OLG hat meine Grundrechte verletzt und zwar: Artikel 12 der Kinderrechtskonvention und Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Ich beantrage, dass der Beschluss vom OLG aufgehoben wird.
Liebe Grüße von [KIND 1]
[ORT], den 21.07.2019
PS: Die Verfahrensbeiständin will die Verfassungsbeschwerde nicht für mich machen und deshalb mache ich sie selber. Wenn im Gesetz steht, dass ich die nicht selber machen darf, soll das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob dieses Gesetz geändert werden soll.
Und ich beantrage, dass meine drei Geschwister [KIND 2], [KIND 3] und [KIND 4] jetzt gleich auch bei Papa leben und zwar weil unsere Mama uns schlägt, aus dem Haus rauszieht, einsperrt und uns unter Druck setzt.
Das Bundesverfassungsgericht soll schnell entscheiden, weil der begleitete Umgang nicht mehr stattfindet.
Ich hab E-Mails an die Verfahrensbeiständin geschrieben, in denen ich erkläre, warum ich eine Verfassuhngsbeschwerde mache (die sind beigelegt).
[ORT], den 28.07.2019
UPDATE 02.08.2019: Das Aktenzeichen der Bundesverfassungsbeschwerde lautet 1 BvR 1753/19.
Ich ziehe den Hut vor Deine Tochter, obwohl ich grade keinen auf habe. Sie macht das einzig Richtige, die garantierten Menschenrechte einfordern und auf die Verletzung derselben hinzuweisen. Schön finde ich, dass sie auch ihre Geschwister keinesfalls vergisst und auch für sie spricht. Ich drücke euch die Daumen, dass alle Kinder bei Dir wohnen werden, bei einem Papa der seine Kinder liebt .
Klar, eine 11 jährige schreibt völlig alleine eine Verfassungsbeschwerde inklusive Paragraphen und eine Beschwerde über die Aussetzung des Besuchsumganges für den Vater gleich mit.
Kann Mann eigentlich sein eigenes Kind noch mehr Instrumentalisieren?
Ich denke nicht.
Absolut unterirdisch.
Aber schön, dass Sie die Auflistung aller ihrer Fehler und das unter Drück setzen ihres
11 jährigen Kindes in der Öffentlichkeit teilen und zum nachlesen,
wenn ihre Kinder später erwachsen sind, aufbewahren.
Das Internet vergisst nie.
Ihre Kinder können dann alles chronologisch aufarbeiten und nachlesen.
Vielleicht verstehen sie dann irgendwann, warum ihre Mutter so reagiert hat.
Liebe Grüße