Am 09.11.2018 wurden der zweijährigen Julia F. aus Emerkingen bei Ehingen (Donau) in der Nähe von Ulm plötzlich die Eltern genommen. Sie wurde vom Jugendamt Alb-Donau-Kreis (Außenstelle Ehingen) ohne Vorankündigung mit Hilfe von Polizisten aus Munderkingen zu einer Pflegefamilie in der Nähe gebracht. Die Eltern wussten zwei Wochen lang nicht, wo sich ihre Tochter aufhält.
Seitdem wird Julia F. nicht mehr wie gewohnt gestillt. Das Mädchen weint seitdem jede Nacht, teilten zuverlässige Quellen mit. Kein Wunder: das Mädchen wollte zu Hause immer ein Mal pro Nacht zum Stillen angelegt werden und auch vor dem Mittagsschlaf.
Am 23.11.2018 gab es eine Verhandlung am Amtsgericht Ulm. Der Anwalt der Eltern hatte schon im Antrag auf das Stillen von Julia F. hingewiesen und vor Gericht nochmals die Dringlichkeit betont. Laut meinen Informationen ging der Richter darauf nicht ein. Das Ergebnis der Verhandlung: Julia F. bleibt bis auf Weiteres bei den Pflegeeltern und ihre leiblichen Eltern dürfen sie ein Mal in der Woche sehen. Das tägliche zweimalige Stillen wurde nicht geregelt.
Selbst das Gericht ignoriert anscheinend Julia F.’s Bedürfnis und Recht, von ihrer Mutter gestillt zu werden.
Ungeachtet der Frage, ob die Unterbringung von Julia F. bei Pflegeeltern angebracht ist, darf offensichtlich dem Kind die Muttermilch nicht verwehrt werden. Dieser Zustand muss meiner Einschätzung nach sofort behoben werden.
Es dürfte unstrittig sein, dass hier ein massiver Verstoß gegen Kinderrechte vorliegt. Das Jugendamt Ehingen und das Familiengericht Ulm haben unbedingt sicherzustellen, dass das zweijährige Mädchen die Muttermilch bekommt und dabei ihre Mutter spürt, ansonsten werden ihm Entwicklungschancen genommen.
Wegen behördlichem Zwang muss Julia F. auf Muttermilch verzichten. Man spricht in Fachkreisen von einer sogenannten “sekundären Kindeswohlgefährdung”, wenn ein Staatsorgan gegen Kinderrechte verstößt. Da dem Mädchen wohl gezielt und bewußt die altersgerechte Ernährung vorenthalten wird, ist voraussichtlich von einer vorsätzlichen Körperverletzung durch das Handeln des Jugendamt Ehingen und des Amtsgericht Ulm auszugehen.
Die mutmaßlichen Verstöße gegen Kinderrechte in Ulm, um Ulm und um Ulm herum scheinen sich zu häufen. Wer kennt sonst noch fragwürdige Fälle in der Region?
Kinderklau Deutschland hat System