Ausgerechnet heute am internationalen Tag der Kinderrechte teilte mir das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) per Email mit, dass es nichts tun kann, wenn in Deutschland gegen Kinderrechte verstoßen wird.
Wie ihr euch eventuell erinnert, habe ich die wohl erste Beschwerde gegen die BRD wegen Verletzungen der UN-Kinderrechtskonvention an die Vereinten Nationen geschickt. Diese ging auch an das BMJV und man schrieb mir folgendes:
Sehr geehrter Herr Groganz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. November 2018 an Frau Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley. Ihr gehen Bürgeranliegen in sehr großer Anzahl zu. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, dass die Ministerin nicht selbst die Beantwortung übernehmen kann, sondern mir diese Aufgabe übertragen wurde.
Ihre Beschwerde vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Ganz allgemein möchte ich Sie im Zusammenhang des Umgangsrechts mit Ihren Kindern auf Folgendes hinweisen:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nach der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnis gegenüber den Gerichten. Vielmehr ist das BMJV an die richterliche Unabhängigkeit und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung gebunden. Es ist somit auch nicht befugt, Entscheidungen von Gerichten zu kommentieren oder sie auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Daher ist allein das Familiengericht für Einzelfallregelungen zuständig.
Ich bedauere, dass ich Ihnen keine andere Auskunft erteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Das BMJV könnte jedoch so einiges tun, zum Beispiel Familienrichter über die Kinderrechte aufklären im Rahmen einer Weiterbildungspflicht für Richter. Natürlich könnte das BMJV auch Gesetzesvorschläge erarbeiten.
Da das BMJV Richter nicht über Kinderrechte aufklären will oder kann, werden es Familienrichter wohl weiterhin als Gefahr einschätzen, wenn Väter ihre Kinder nach der Scheidung über Kinderrechte aufklären – denn davon handelt meine Beschwerde bei den Vereinten Nationen.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Tweet des BMJV zum heutigen Tag der Kinderrechte so ernüchternd wie die Email an mich:
Heute ist internationaler Tag der
#Kinderrechte. Kinder haben eigene Rechte, die seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Und sie gehören auch ins#Grundgesetz.#TagderKinderrechte